Kuwait Airways:Beförderungspflicht - ja, aber

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Kuwait Airways weigert sich, Bürger mehrerer Staaten zu befördern, darunter auch Afghanen und Iraker. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Die Fluglinie weigert sich, Israelis mitfliegen zu lassen. Darüber urteilt nun das Landgericht Frankfurt.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Der Mann, ein israelischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Berlin, hatte das Flugticket von Frankfurt nach Bangkok mit einem Zwischenstopp in Kuwait City für den 30. Juni 2016 über einen Reiseanbieter im Internet verbindlich gebucht und bezahlt. Doch nachdem die Fluggesellschaft Kuwait Airways bemerkte, dass der Fluggast einen israelischen Pass besaß, stornierte sie das Ticket mit der Begründung, dass Israelis in Kuwait weder zwischenlanden noch einreisen dürften.

Der Mann fühlte sich diskriminiert und macht seinen vertraglichen Beförderungsanspruch nun vor Gericht geltend. Er möchte, dass Kuwait Airways ihn zu einem späteren Zeitpunkt nach Bangkok befördert. Durfte die Airline die Beförderung des Mannes aufgrund dessen Staatszugehörigkeit verweigern?

Das Landgericht Frankfurt meint: Ja, und zwar dann, wenn in Kuwait die Einreise von Israelis gesetzlich verboten sei. "Dass sich zwei Staaten nicht mögen, gibt es immer wieder. Dann schließt man auch keine Verträge. Das ist das Recht eines Staates", sagte der Vorsitzende Richter Wolfram Sauer in der Hauptverhandlung am Dienstag. Zwar schreibe das deutsche Luftverkehrsgesetz vor, Fluggesellschaften seien verpflichtet, alle Passagiere zu befördern. Es gebe aber eine Ausnahme, so der Richter: "Wenn es unzumutbar ist."

Das Landgericht machte in der Verhandlung deutlich, dass eine solche Unzumutbarkeit gegeben sein könnte, wenn Kuwait Airways mit der Beförderung eines israelischen Staatsbürgers gegen kuwaitische Gesetze verstoßen würde. Richter Sauer bat den Anwalt der Fluggesellschaft, dem Gericht die entsprechenden Gesetze in deutscher Übersetzung bis in sechs Wochen vorzulegen.

Der Anwalt des Klägers ist empört. "Es kann doch nicht sein, dass wir in Deutschland mittelalterliche Gesetze gelten lassen", sagte Rechtsanwalt Norman Gelbart. "Was ist denn, wenn ein Staat ein Gesetz beschließt, das die Beförderung von Schwulen oder Rothaarigen verbietet, wenden wir dieses Gesetz dann hier auch an?"

Kuwait Airways macht immer wieder Schlagzeilen mit ihrer Weigerung, israelische Staatsbürger zu befördern. Das amerikanische Verkehrsministerium attestierte der Fluggesellschaft im September 2015 einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz, nachdem einem Israeli der Kauf eines Tickets von London nach New York verweigert wurde. Die Fluggesellschaft strich die Verbindung daraufhin aus ihrem Flugplan. Die amerikanische Organisation "Lawfare Project" beschwerte sich wenige Monate später beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt, weil Kuwait Airways einem Israeli für den Flug von Genf nach Frankfurt kein Ticket ausgestellt hatte - mutmaßlich aufgrund seiner Nationalität. Die Airline habe daraufhin ihre innereuropäischen Flüge eingestellt.

Der Anwalt von Kuwait Airways machte geltend, dass Kuwait auch Staatsbürgern aus Afghanistan, Bangladesch, Iran, Irak Jemen und Syrien die Einreise verbiete. Die Erfüllung des Beförderungsanspruchs des Klägers sei unmöglich, weil die Airline dadurch gegen kuwaitische Gesetze verstoße. Man biete an, für ihn bei einer anderen Fluggesellschaft das Ticket nach Bangkok zu kaufen.

© SZ vom 06.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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