Ein Jahr nach dem von der Bundeswehr angeordneten Luftschlag von Kundus mit 142 Toten hat ein Opfer Klage eingereicht: Der Afghane verlangt Schmerzensgeld von der Bundesrepublik.
Ein Jahr nach dem vom deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Luftschlag von Kundus hat nun erstmals ein Opfer die Bundesrepublik verklagt. Die Klage richtet sich gegen das Verteidigungsministerium und wurde vom Fahrer einer der Tanklaster eingereicht. Der Mann hatte das von US-Bombern ausgeführte Manöver nur knapp überlebt, bei dem auch zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen waren.
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Bei dem von der Bundeswehr angeordneten Luftschlag auf zwei mutmaßlich von Taliban entführte Tanklastzüge nahe Kundus waren am 3. September 2009 142 Menschen ums Leben gekommen - darunter zahlreiche Zivilisten. (© dpa)
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Der Kläger fordere ein Schmerzensgeld und eine dauerhafte medizinische Versorgung, teilten die Berliner Rechtsanwälte des Afghanen mit. Er habe noch keine Entschädigungszahlung erhalten und gehe davon aus, dass der Befehl von Oberst Klein rechtswidrig war. Die Anwälte erläuterten, es handele sich um eine Amtshaftungs- und eine Feststellungsklage - in beiden Fällen sei das Verteidigungsministerium verklagt worden.
Bei dem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff auf zwei mutmaßlich von Taliban entführte Tanklaster nahe Kundus waren am 3. September 2009 bis zu 142 Menschen getötet worden. Wie viele von ihnen Zivilisten waren, ist immer noch unklar. Wegen der Kundus-Affäre war der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung zurückgetreten. Zudem war ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden.
Deutschland hat bislang an 86 betroffene Familien je 5000 Dollar (etwa 3900 Euro) gezahlt - unabhängig davon, wie viele Opfer sie jeweils zu beklagen hatten. Die Bundesregierung erklärte am Freitag, sie halte den Luftangriff für weitgehend aufgeklärt. Was von Seiten der Regierung habe getan werden müssen, sei auch getan worden, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans in Berlin.
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(Reuters/AFP/jobr/mel)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Seltsam, dass der überlebende Fahrer davon nichts sagte. Es solen dort Menschen, die nicht Taliban sind, durch Einwirkung der Sprengkraft einer bombe umgekommen sein ....
Welche zeugen gibt es für eine Köpfung? Welche Zeugen kann es überhaupt nur geben? WER hat ein interesse dran, das zu behaupten? Na?
Nun ein Tankwagenfahrer klagt gegen Deutschland. Was macht der andere Tankwagenfahrer der von den Taliban vor Ort gekoepft wurde,nichts mehr. Denn der kann aus verstaendlichen Gruenden gegen die Taliban keine Anklage abgeben.
... nur eben ohne jede Gerichtsverhandlung. Ein Massaker an über hundert menschen und kein Prozess - das ist deutschland in Zeiten des mitmachens bei verbrechen des Großen bruders.
Der Tankwagenfahrer war OHNE begleitschutz direkt aus dem gebiet des PRT als Köder in Richtung "Talibangebiet" geschickt worden. Und das bei Einbruch der Dämmerung. man ging natürlich allseits davon aus, dass er von den Taliban einfach nur des Lasters beraubt werden würde (so wie es ja auch geschah), aber nicht, dass er zum Dnk ebenfalls eine Bombe auf den Kopf bekommen würde. Verständlich, dass er ein wenig ungehalten ist.