Kundus-Affäre:Oberst Kleins Anwalt: Luftangriff war rechtmäßig

Klein lässt seinen Anwalt verkünden, dass er den Befehl für das Bombardement bei Kundus für gerechtfertigt hält. Der Oberst sagt heute vor dem Untersuchungsausschuss aus.

Bundeswehr-Oberst Georg Klein, der für das tödliche Bombardement zweier Tanklaster nahe Kundus verantwortlich ist, hält seinen umstrittenen Befehl für legal und gerechtfertigt. "Objektiv steht fest, dass der Luftangriff auf Grundlage der verfügbaren Informationen und Ressourcen rechtlich nachvollziehbar und damit rechtmäßig war", sagte sein Anwalt Bernd Müssig.

Kundus-Affäre: Oberst Klein, die Schlüsselfigur der Kundus-Affäre, will vor dem Untersuchungsausschuss aus.

Oberst Klein, die Schlüsselfigur der Kundus-Affäre, will vor dem Untersuchungsausschuss aus.

(Foto: Foto: AP)

Rechtlich sei aus seiner Sicht entscheidend, dass Klein als verantwortlicher Kommandeur für seine Soldaten, die afghanischen Sicherheitskräfte und die Zivilbevölkerung in einem bewaffneten Konflikt eine schwerwiegende militärische Entscheidung zu treffen hatte, fügte der Rechtsprofessor hinzu. "Ihm war dabei bewusst, dass jede Entscheidung - also auch Nichthandeln und Unterlassen - weitreichende Folgen haben musste."

Klein will heute dem Untersuchungsausschuss des Bundestags umfassend Rede und Antwort stehen. Dies kündigte Müssig kurz vor der Ausschuss-Sitzung an.

"Oberst Klein sieht sich massiven Vorverurteilungen ausgesetzt, spricht aber trotzdem vor dem Untersuchungsausschuss", sagte Müssig zu sueddeutsche.de. Da es sich um strafrechtliche Ermittlungen handelt, hätte Klein auch das Recht zu schweigen.

Der Untersuchungsausschuss zum Bombardement von Kundus vernimmt an diesem Mittwoch erstmals Zeugen, darunter auch Oberst Klein, der am 4. September die Luftangriffe auf von Taliban entführte Tanklaster in Afghanistan befohlen hatte. Dabei waren bis zu 142 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten.

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