Interview: Thorsten Denkler

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) kritisiert Wolfgang Schäubles (CDU) "sicherheitspolitischen Bauchladen" im Kampf gegen den Terror. Er wirft dem Bundesinnenminister vor, Ängste zu schüren.

sueddeutsche.de: Herr Wolf, die Vorschläge von Herrn Schäuble haben Sie als verfassungswidrig abgelehnt. Selbst aber haben Sie in ihrem Land die Online-Überwachung von Privatcomputern - auch eine Kernforderung von Schäuble - möglich gemacht. Wie passt das zusammen?

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Innenminister des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen: Ingo Wolf (© Foto: AP)

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Ingo Wolf: Sie haben bei der Online-Überwachung hoffentlich die feine Differenzierung wahrgenommen: Wir geben nicht der Polizei die Befugnis, sondern dem Verfassungsschutz. Das war deswegen nötig, weil der Verfassungsschutz zum einen andere Aufgaben als die Polizei hat und zum anderen nicht über die Möglichkeiten verfügt, die die Strafprozessordnung der Polizei gibt.

sueddeutsche.de: In Ihrer Partei ist das dennoch umstritten.

Wolf: Das ist richtig. Aber unsere Regelung entspricht geltendem Recht. Im Gegensatz zu manchen Vorschlägen von Herrn Schäuble.

sueddeutsche.de: Kritiker würden Ihnen wie Schäuble Aktionismus vorwerfen. Was sagen Sie denen?

Wolf: Sie erinnern sich, dass der Bund die Online-Überwachung bereits ohne Gesetz angewendet hat. Wir haben in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Grundlage geschaffen. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof ja die Online-Überwachung nicht verboten. Er hat lediglich darauf verwiesen, dass es dafür einer gesetzlichen Regelung bedarf.

sueddeutsche.de: Ihre wird vom Verfassungsgericht noch überprüft.

Wolf: Ja. Aber Schäuble macht etwas ganz anderes. Er öffnet wie immer nach solchen Ereignissen wie jüngst in London seinen sicherheitspolitischen Bauchladen. Da listet er dann sein ganzes Arsenal an Möglichkeiten auf, wie alles noch sicherer gemacht werden kann. Und immer wieder kommt was Neues dazu, jetzt diese abstruse Vorstellung vom Target Killing, also dem gezielten Töten von Terrorverdächtigen.

sueddeutsche.de: Was ist die Folge?

Wolf: So etwas schürt neue Ängste. Wir brauchen keine verängstigte Bevölkerung. Wir brauchen eine wachsame Bevölkerung. Es muss wieder eine Kultur des Hinsehens geben. Wir müssen uns wieder mehr kümmern.

sueddeutsche.de: Wie weit darf das gehen?

Wolf: Wir müssen immer die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wahren. Die Richtschnur muss dabei das Grundgesetz sein. Absolute Sicherheit gibt es nicht, das muss man wissen. Selbst einzelne Diktatoren haben es nicht geschafft, ihre Ermordung zu verhindern, trotz bis an die Zähne bewaffneter Leute um sie herum.

sueddeutsche.de: Sie schließen also aus, dass das Grundgesetz geändert wird, um neue Ideen für die Terrorabwehr zu legitimieren?

Wolf: Ich halte dieses ständige Herummanipulieren an der Verfassung nicht für hilfreich. Wenn ich mir den Einsatz der Bundeswehr in Heiligendamm anschaue, dann frage ich mich, wofür wir den Einsatz der Bundeswehr im Inneren noch im Grundgesetz verankern sollen, wie Schäuble es will.

sueddeutsche.de: Was also tun?

Wolf: Zunächst mal sollten wir die bestehenden Gesetze konsequent anwenden, bevor wir wieder neue in Angriff nehmen. Für mich gilt der liberale Grundsatz: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, keins zu machen.

sueddeutsche.de: Wäre es nicht auch klug, Gesetze auch wieder zurückzunehmen, wenn sie keinen Erfolg gebracht haben?

Wolf: In vielen Bereichen haben wir ja die Evaluierung noch vor uns. Aber um ein Beispiel zu nennen: Wir haben bisher nicht feststellen können, dass die Rasterfahndung uns wirklich weitergebracht hat. Darüber werden wir unter anderem reden müssen.

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(sueddeutsche.de)