Gemeinsam für das BKA-Gesetz: Sowohl das CDU-geführte Innenministerium Wolfgang Schäubles, als auch das Justizressort von SPD-Ministerin Zypries haben das umstrittene Gesetzeswerk verteidigt. Sie hoben die Maßnahmen der Anti-Terrorbekämpfung hervor.

Der umstrittene "Spähangriff" auf die Wohnung von Verdächtigen sei in vielen Landespolizeigesetzen schon enthalten, sagte der Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Stefan Paris, am Freitag in Berlin. Er hob zudem hervor, dass es um eine sehr eng begrenzte Zahl von Fällen gehe. "Es geht hier um terroristische Bedrohungen."

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Im Gesetzentwurf sei klar geregelt, dass nur bei einer dringenden Gefahr für die Sicherheit des Staates oder bei Gefahr für das Leben einer Person solch ein verdeckter Einsatz von Wanzen oder Kameras im Wohnbereich eines Verdächtigen möglich sein solle. Das Innenministerium bestätigte, dass auch der Wohnraum einer anderen Person betroffen sein kann, wenn sich der Verdächtige dort regelmäßig aufhält.

Es seien "sehr, sehr hohe Voraussetzungen" für einen solchen Eingriff vorgesehen, sagte Paris. Es sei "mitnichten so, dass flächendeckend in diesem Land in Wohnräumen Wanzen oder Kameras installiert werden".

Auch die Sprecherin von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer, verteidigte den Gesetzentwurf.

Mit der Föderalismusreform habe das BKA neue Kompetenzen aus dem Bereich Gefahrenabwehr bei Terrorismusverdacht erhalten. Dazu brauche das BKA auch die entsprechenden Eingriffsbefugnisse. Das Justizministerium habe den Gesetzentwurf aber primär auf seine juristische Stichhaltigkeit überprüft.

Hintergrund für die Aufnahme des "Spähangriffs" in das BKA-Gesetz ist auch die Auswertung der Ermittlungsabläufe, die im vergangenen Jahr zur Festnahme von Terrorverdächtigen im Sauerland geführt hatten.

Danach hatten die Ermittler beklagt, dass sie bei der akustischen Überwachung der Räume, in denen sich die Verdächtigen aufhielten, abschalten mussten, als ein Gebet gesprochen wurde. Daraufhin hätten sie weder hören noch sehen können, was sich in den Räumen abspielte.

Beim Zugriff der Polizei war einer von drei Verdächtigen aus einem hinteren Fenster geflüchtet und hatte einem Polizisten die Waffe entrissen. Der Polizist wurde leicht verletzt, der Mann konnte gefasst werden.

Auch das neue BKA-Gesetz sieht vor, dass die Ermittler ihren Lausch- und Spähangriff unterbrechen müssen, wenn die Inhalte sich zweifelsfrei auf den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" beziehen. Bestehen Zweifel, darf nur eine automatische Aufzeichnung weiterlaufen.

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(AFP/odg)