Die Bundesanwaltschaft hat in Düsseldorf einen mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrecher festnehmen lassen. Der Mann soll sich in seinem Heimatland der Al-Nusra-Front angeschlossen haben, die in Deutschland als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft ist. In ihrem Auftrag soll der Beschuldigte zusammen mit anderen Kämpfern der Miliz 36 Menschen getötet haben. Das teilte die Behörde in Karlsruhe mit.
Die Opfer, Mitarbeiter der syrischen Regierung, seien im März 2013 exekutiert worden. Nach Informationen von Spiegel Online soll sich der 35-Jährige im Zuge eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten.
Weitere Festnahme
Am Donnerstagmorgen wurde ein zweiter Syrer im Regierungsbezirk Gießen festgenommen. Dem 26-Jährigen wird bislang nur die Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung vorgeworfen, aber keine Kriegsverbrechen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) wird voraussichtlich im Laufe des Donnerstags entscheiden, ob die beiden Männer in Untersuchungshaft kommen.
Assad-Regime:Syrische Folteropfer stellen Anzeige beim Generalbundesanwalt
Sieben Frauen und Männer werfen hochrangigen Militärgeheimdienstmitarbeitern in Syrien vor, für ihre Folter in Haftanstalten verantwortlich zu sein. Ziel der Anzeige ist es, internationale Haftbefehle zu erwirken.
Die Al-Nusra-Front gehörte früher zu al-Qaida. Im Juli 2016 verkündete sie dann ihre Abspaltung und nannte sich in Fatah-al-Scham um.
Kriegsverbrechen, die in Syrien und im Irak begangen wurden, egal von welcher Seite, beschäftigen schon seit Längerem auch die deutsche Justiz. Seit im Sommer 2015 viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, gingen bei den Behörden zahlreiche Hinweise auf mögliche Kriegsverbrecher ein, die sich unter die Flüchtenden gemischt hatten. Allein im Jahr 2015 waren es mehr als 2000.
Die deutsche Justiz kann die Täter hier vor Gericht bringen, obwohl sie ihre Taten nicht in Deutschland begangen haben. Das Weltrechtsprinzip ist im Völkerstrafgesetzbuch verankert, daher können solche Verfahren auch in Deutschland stattfinden; weder Täter noch Opfer müssen einen Bezug zu Deutschland haben.
Erst kürzlich haben sieben Folterüberlebende aus Syrien beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen hochrangige Mitglieder des syrischen Geheimdienstsapparats eingereicht. Sie wollen erreichen, dass der Generalbundesanwalt in den konkreten Fällen ermittelt und internationale Haftbefehle gegen die Verantwortlichen erwirkt.