Der frühere SS-Mann Heinrich Boere soll 1944 drei Zivilisten erschossen haben - das Verfahren gegen einen weiteren Greis könnte im Herbst in Aachen starten.
Es ist das Jahr der Greise - die letzte Runde der strafrechtlichen Aufarbeitung von Naziverbrechen durch die deutsche Justiz. In München steht die Urteilsverkündung gegen den 90-jährigen Josef Scheungraber bevor, der ein von deutschen Gebirgsjägern veranstaltetes Massaker in Italien befohlen haben soll. Ebenfalls in München wartet John Demjanjuk, 89, der als Aufseher im Vernichtungslager Sobibor an der Vernichtung von 29.000 Juden beteiligt gewesen sein soll, auf seinen Prozess.
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Heinrich Boere, 88, wird beschuldigt, 1944 in den von den Deutschen besetzten Niederlanden drei unschuldige Zivilisten erschossen zu haben. (© Foto: AP)
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Nun steht in Aachen ein weiterer Prozess gegen einen sehr alten Mann bevor: Heinrich Boere, 88, wird beschuldigt, 1944 in den von den Deutschen besetzten Niederlanden drei unschuldige Zivilisten erschossen zu haben. Am Dienstag entschied das Oberlandesgericht Köln, Boere sei trotz einer schweren Herzerkrankung zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig.
Es gibt keine Zweifel
Anders als in den Fällen Demjanjuk und Scheungraber gibt es im Fall Boere keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte die Taten, die ihm zur Last gelegt werden, tatsächlich begangen hat. Boere, Sohn eines niederländischen Vaters und einer deutschen Mutter, hatte sich 1940 als 18-Jähriger freiwillig zur Waffen-SS gemeldet und wurde nach zweijährigem Einsatz an der Ostfront dem SS-Sonderkommando "Feldmeijer" zugeteilt.
Dieses Kommando sollte, angeblich auf persönlichen Befehl Hitlers, als Vergeltung für Anschläge auf deutsche Soldaten oder Einrichtungen der Besatzungstruppen Personen erschießen, die vermeintlich mit Widerstandskämpfern sympathisierten. Mehr als 50 Menschen fielen diesen Mordaktionen zum Opfer, die wegen des dabei benutzten Codewortes in den Niederlanden als "Silbertannen-Morde" bekannt wurden.
Bei drei solchen Aktionen soll Heinrich Boere selbst die tödlichen Schüsse abgegeben haben. Am 14. Juli 1944 betrat er der Anklage zufolge mit einem zweiten SS-Mann die Apotheke von Fritz Bicknese in Breda, zog eine Pistole aus der Manteltasche und erschoss den arglosen Mann. Am 3. September desselben Jahres klingelte er an der Tür des Fahrradhändlers Teunis de Groot in Voorschoten. Der beugte sich aus dem Fenster, nannte auf Boeres Frage seinen Namen, worauf Boere ihn ebenso wie den Apotheker Bicknese ohne weiteren Wortwechsel niederschoss. Noch am selben Tag suchten die beiden SS-Männer Frans-Willem Kusters im Nachbarort Wassenaar auf, nahmen ihn unter einem Vorwand im Auto mit, täuschten eine Panne vor und erschossen auch ihn.
Versteckt in Holland
Heinrich Boere wurde nach Kriegsende in den Niederlanden inhaftiert, konnte aber 1947 aus dem Polizeigewahrsam fliehen. Bis 1954 hielt er sich in Holland versteckt, dann kam er zurück nach Deutschland. Ein Sondergericht in Amsterdam verurteilte ihn am 18. Oktober 1949 in Abwesenheit zum Tode, die Strafe wurde später in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Boere baute sich unterdessen in Deutschland eine bürgerliche Existenz als Bergmann auf, von der Justiz blieb er lange unbehelligt.
Erst im Jahr 1980 beantragten die Niederlande seine Auslieferung, die verweigert wurde, weil Boere zwar staatenlos ist, aber höchster Rechtsprechung zufolge wie ein deutscher Staatsbürger zu behandeln war, weil er 1943 einen Eid auf Hitler abgelegt hatte. Allerdings nahm die Staatsanwaltschaft Dortmund das holländische Ersuchen zum Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen Boere einzuleiten. Der damalige Oberstaatsanwalt Hermann Weissing stellte das Verfahren 1984 ein, weil er die Erschießungen als eine nach der Haager Landkriegsordnung zulässige Repressalie bewertete und weil Boere nur auf Befehl von Vorgesetzten gehandelt habe.
"Ich sehe das anders", sagt Ulrich Maaß, der heute die Sonderabteilung NS-Verbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund leitet. Er nahm das Verfahren wieder auf, nachdem die Niederlande im Jahr 2003 beantragt hatten, das Sondergerichtsurteil von 1949 gegen Boere in Deutschland zu vollstrecken. Das wurde zwar abgelehnt, weil Boere damals nicht angemessen verteidigt worden sei, aber im April vergangenen Jahres erhob Maaß gegen Heinrich Boere Anklage wegen Mordes in drei Fällen. Nachdem das OLG Köln nun die Verhandlungsfähigkeit Boeres bestätigt hat, kann der Prozess möglicherweise noch in diesem Herbst beginnen. Einer der damaligen Mittäter Boeres lebt noch und soll als Zeuge aussagen.
- John Demjanjuk Bedingt verhandlungsfähig 03.07.2009
- Nazi-Verbrecher Gewöhnliche Männer 25.05.2009
- Fall Demjanjuk Gnade für die Greise 14.05.2009
(SZ vom 9.7.2009/vw)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
Die Justiz folgt festen Regeln, nach denen Sie in *jedem* Fall zu handeln hat. Egal, ob derjenige sympathisch ist oder nicht.
Wenn jemand in S|S-Uniform einen Menschen willkürlich erschießt ist dies genau so zu verurteilen wie in jeder anderen Uniform auch! Man darf hier nicht den Fehler machen, mit zweierlei Maß zu messen.
Es geht in diesem Fall weder um Gerechtigkeit noch um den individuellen Fall Boere, sondern um das Inszenieren eines in regelmäßigen Abständen angesagten Rituals mit volkspädagogischem Charakter, das darauf zielt, die Erinnerung an eine quasi religiöse kollektive Schuld der Deutschen auf ewig zu zemenieren.
Fragt sich bloß, wie in Zukunft eine solche Farce inszeniert werden soll, wenn eines Tages auch der letzte Greis unter der Erde liegt.
das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht sei eindeutig. Wer deutsches Blut hat, ist Deutscher. Dass dazu ein Eid auf Hitler noch immer ausreicht, war mir bisher entgangen.
Vielleicht sollt man den hier lebenden Migranten mit einem Eid auf den Bundespräsidenten aus der Einbürgerungstest-Falle helfen. Würde doch vieles einfacher machen.
Spass beiseite, wieder so eine Geschichte, die deutlich macht, dass Vorwürfe an die DDR, sie habe Kriegsverbrecher nicht verfolgt, völlig unberechtigt waren.
Man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt.
Anstatt tätig zu werden, hat man das Urteil der Zeit überlassen. Viele derer, die für ihre Taten Strafe verdient hatten, haben unbehelligt in dieser Gesellschaft gelebt.
Und natürlich ist die Entscheidung von 1984 der wirkliche Skandal.
Übrigens die sog. Mauerschützen haben auch Befehle befolgt.
ob die zu Last gelegten Taten nach der damalig herrschenden Rechtsordnung und Auffassung selbiger strafbar waren oder nicht.
Das erklaert dann vielleicht auch, warum der Oberstaatsanwalt im Jahr 1984 das Verfahren eingestellt hat.
Meines Wissens wurden Geiselerschiessungen von westlichen Armeen als Repressalie noch lange nach dem 2.Weltkrieg in Afrika und Asien praktiziert. Wenn ich nicht komplett falsch liege, trifft das auf Algerien, Indochina/Vietnam mit Sicherheit zu.
Uebrigens war da nicht auch in dem Vertrag von Lissabon der Absatz ueber rechtmaessige Toetungen zur Niederschlagung von Aufruhr oder Aufstand?
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Das Urteil ist dann vielleicht auch fuer die bezahlten Uniformtraeger mit schwarz-rot-goldenem Aermelaufnaeher interessant, die heute die Freiheit der BRD am Hindukusch verteidigen und an Aktionen zur Ausschaltung von Terroristen beteiligt sind. Insbesondere da die BRD nicht im Krieg steht.
Ich habe mich mal schlau gemacht und Folgendes zur Haager Landkriegsordnung gefunden: "Repressalie: Wenn in einem Kriegsgebiet jemand mit nach der HLO unerlaubten Mitteln kämpft (z.B. bestimmte Kampfmittel oder als Partisan), dann darf der Angegriffene zur Repressalie greifen, d.h. er nimmt Geiseln und droht mit deren Erschießung, um den Angreifer zurück auf die HLO zu bringen. Läßt der sich nicht darauf ein, können die Geiseln erschossen werden."
Personen ohne Vorwarnung zu erschiessen ist etwas völlig anderes als erst Geiseln zu nehmen (und ggf später zu erschiessen). Wie man dies mit Repressalie verwechseln kann ist mir unbegreiflich.
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