Kopftuchverbot an Schulen:Gericht sagt Nein zum Grace-Kelly-Style

Kopftuch bleibt Kopftuch: Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auch die modische Variante mit Knoten im Nacken gegen das staatliche Neutralitätsgebot für Lehrer verstößt.

Moslemische Lehrerinnen dürfen an nordrhein-westfälischen Schulen weiterhin kein Kopftuch tragen - auch nicht in der stilvollen Grace Kelly-Variante. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine dementsprechende Klage einer zum Islam konvertierten deutschen Hauptschullehrerin am Dienstag ab.

Kopftuch

Die konvertierte Lehrerin vor Gericht: Erkennungszeichen statt Filmszenen

(Foto: Foto: dpa)

Die Frau scheiterte mit ihrer Forderung, ihr Kopftuch wie einst die Schauspielerin Grace Kelly mit einem lockerem Knoten im Nacken tragen zu dürfen. Auch dies sei eine religiöse Bekundung, die gegen das Neutralitätsgebot in Schulen verstoße, bestätigte das Verwaltungsgericht das seit 2006 geltende Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen.

Schauspielerin Grace Kelly habe das Kopftuch bei Gelegenheit und in Filmszenen getragen. Die langjährige Beamtin hingegen nutze das Kopftuch dauerhaft und als Erkennungsmerkmal für eine religiöse Überzeugung, erklärte die Kammer. Im Unterricht dürften laut Schulgesetz jedoch keine religiösen Bekundungen abgegeben werden.

Auch das Tragen von Baskenmützen ist verboten

Die in den 90er Jahren zum muslimischen Glauben übergetretene Lehrerin hatte sich vor Gericht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Tragen des Kopftuchs als Merkmal ihrer Persönlichkeit berufen. Seit 1980 steht die Beamtin, die auch stellvertretende Vorsitzende im Zentralrat der Muslime ist, im Schuldienst.

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums betonte, das Urteil sei keine Überraschung. Es sei bereits die fünfte abgewiesene Klage seit In-Kraft-Treten des Kopftuchverbots. Insgesamt liefen zwölf Verfahren gegen Lehrerinnen, die trotz des Verbots weiterhin ihr Kopftuch tragen wollten.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuletzt im Juni das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Eine Kopftuch tragende moslemische Lehrerin war mit einer Klage auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht entschied ebenfalls im Juni, dass auch das Tragen einer Baskenmütze unter das Kopftuchverbot fällt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Weg der Berufung zugelassen. Die Lehrerin hatte dem Westdeutschen Rundfunk zufolge bereits im Vorfeld angekündigt, alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht ausschöpfen zu wollen. Trage sie das Kopftuch trotz Verbot weiter, drohe ihr ein Disziplinarverfahren und im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Schuldienst, sagte ein Gerichtssprecher.

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