Von Heribert Prantl

Auch nach dem Sexualmord von Bayreuth gilt: Es gibt keine Alternative zur Resozialisierung. Es gibt nur die Möglichkeit, sie zu verbessern.

Irren ist menschlich. Das ist ein Satz, den man so leichthin sagt. Was aber ist, wenn Irren tödlich ist? Wenn ein Gutachter fälschlich meint, man könne es verantworten, einen Strafgefangenen nach zwei Dritteln der Haft aus dem Gefängnis zu entlassen, ja, wenn er dies sogar ausdrücklich befürwortet, begrüßt, fordert? Was ist, wenn sich aber dann binnen Kurzem herausstellt, dass das ein furchtbarer Irrtum war - weil der entlassene Häftling vergewaltigt, weil er mordet? Was ist, wenn der Gutachter und die Richter, die den Mann entlassen haben, auf diese Weise unschuldig schuldig werden am Tod eines Menschen - weil sie, mit ihrem Tun, mit der Haftentlassung, die Bedingung gesetzt haben, die das Furchtbare überhaupt erst möglich gemacht hat.

Absperren muss sein - aber was wird aus der Resozialisierung? (© Foto: dpa)

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So war es soeben in Bayreuth. Ein 35-jähriger Mann, der seine gut achtjährige Haftzeit zu zwei Dritteln verbüßt hatte, war auf Bewährung entlassen worden. Er war ein Musterhäftling gewesen - nicht renitent, aber auch nicht überangepasst; er hatte sich in der Haft einer Therapie unterzogen, positiv auf einen Mitgefangenen eingewirkt; sich so verhalten, wie es sich der Therapeut, der Staatsanwalt, die Strafvollstreckungsrichter, das Gefängnis wünschen. Er war auf die Entlassung gut vorbereitet worden, draußen wartete ein Arbeitsplatz auf ihn. Alles stand, den Umständen entsprechend, zum Besten. Wen, wenn nicht ihn, kann man vorzeitig auf Bewährung entlassen?

Der Mann hat, so der dringende Verdacht, alsbald nach der Entlassung eine Frau beraubt, vergewaltigt, ermordet. Diese Frau war die Frau eines Vollzugsbeamten, der unter anderem diesen Häftling betreut hatte; sie war wohl ein zufälliges Opfer. Dieser Zufall macht aus dem furchtbaren Verbrechen auch ein furchtbar tragisches Verbrechen: Der entlassene Häftling hat ausgerechnet die Frau desjenigen ermordet, der sich in der Haft um ihn bemüht, ihn unterstützt hat. Der Straftäter hat, jedenfalls in diesem Menschen, auch den Glauben an die Resozialisierung zerstört, ohne den man in einer Justizvollzugsanstalt kaum vernünftig arbeiten kann.

Verwahrvollzug macht Straftäter noch gefährlicher

Und dieser Straftäter könnte eine skeptische Öffentlichkeit, die vom angeblichen Resozialisierungs-Trara ohnehin nicht sehr viel hält, in dieser Skepsis bestärken. Auch das wäre tragisch. Wenn ein Verbrechen wie das in Bayreuth dazu führte, dass der Gesetzgeber an der Resozialisierung irre würde: Dann hätte er auch die Resozialisierung ermordet. Der beste Opferschutz ist und bleibt eine gelungene Resozialisierung - auch wenn man sich einen solchen Satz nach einer so furchtbar misslungenen Resozialisierung wie in Bayreuth nur leise und fast stockend zu sagen getraut. Es gibt die hundertprozentige Sicherheit nicht; dies muss die offensivste Verteidigung der Resozialisierung eingestehen. Es gibt diese Sicherheit aber noch viel weniger, wenn man Straftäter, so lange es nur geht, in Haft behält. Die Risiken eines bloßen Verwahrvollzuges sind viel, viel höher als die Risiken eines Resozialisierungs-Strafvollzuges. Ein bloßer Verwahrvollzug ist hochgefährlich, er macht nämlich Straftäter noch gefährlicher; und eines Tages endet fast jede Haftzeit, auch dann, wenn man die Sicherungsverwahrung noch weiter ausbauen sollte. Resozialisierung ist also praktizierter Opferschutz: dieser Satz bleibt auch dann richtig, wenn sie so schrecklich misslingt wie in Bayreuth. In diesem Fall war die Entlassungsprognose falsch, zu Lasten des Opfers; in weit mehr Fällen gehen falsche Prognosen zu Lasten des Häftlings.

Was ist aus diesem Fall zu lernen? Vielleicht sollten bei vorzeitigen Entlassungen künftig zwei Gutachter gehört werden. Auch dann werden aber Fehler nicht auszuschließen sein. Lernen kann man aus diesem Fall nur dann, wenn man ihn sehr sorgfältig untersucht. Und dann wird sich der starke Staat darin zeigen, dass er die Resozialisierung verbessert und nicht diskreditiert.

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(SZ vom 10.10.2006)