Mit heimlichen Vaterschaftstests werden Frauen gewissermaßen hintergangen. Andererseits können die Tests auch Beziehungen retten. Denn selbst ein wager Betrugsverdacht kann zerstörerisch wirken, wenn er ausgesprochen wird oder den Partner insgeheim belastet.
Die Liebe ist ein wunderbares, aber auch furchtbar kompliziertes Ding. Man vertraut einander und gelobt sich vielleicht sogar lebenslange Treue. Alles scheint ganz wunderbar. Doch fast jeder hat schon beobachtet, wie im Bekanntenkreis Beziehungen zerbrochen sind, wie Partner sich hintergangen haben, und fast jeder hat irgendwann selbst erfahren, wie schief die Sache gehen kann.
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Vertrauen, so das Fazit, ist gut, aber niemand kann sich seines Partners hundertprozentig und für alle Zeiten sicher sein. Es ist Tatsache, dass Männer und Frauen fremdgehen, dass manche Frauen ihren Partnern Kinder unterschieben, die nicht von ihnen stammen. 70.000 Kinder, so wird geschätzt, werden jedes Jahr geboren, bei denen der rechtliche nicht der biologische Vater ist.
Und der Gedanke, das mutmaßlich eigene Kind ist möglicherweise nicht von ihm, ist für die meisten Männer ein furchtbarer Verdacht.
Die entscheidende Frage ist: Muss dieser Verdacht, den der Mann sogar trotz einer funktionierenden Beziehung und aufrichtiger Liebe - aus welchen Gründen auch immer - entwickeln kann, für ihn das Ende der Partnerschaft bedeuten? Natürlich nicht.
Und schon gar nicht, wenn sich der Verdacht schnell widerlegen lässt und man sich und der Partnerin erspart hat, ihr das Misstrauen ausdrücklich auszusprechen.
Die drohenden Alternativen sind bleibende, nagende Zweifel an der Vaterschaft - was die Beziehung zu Mutter und Kind erheblich belasten kann - oder eine durch die Anfechtung der Vaterschaft gestörte, vielleicht sogar zerstörte Beziehung zur Mutter. Und zwar auch für den Fall, dass ein Vaterschaftstest schließlich beweist, dass es sich um das eigene Kind handelt.
Ein heimlicher Vaterschaftstest ist demnach gerade für jene Väter interessant, die zwar einen Verdacht haben, denen die Beziehung zu Frau und Kind jedoch so wichtig ist, dass sie erst Klarheit haben wollen, bevor sie Konsequenzen ziehen.
Etwas anders liegt der Fall, wenn ein rechtlicher Vater, der nicht mit der Mutter zusammenlebt, den Anspruch auf Unterhaltzahlungen in Frage stellt. In diesem Fall wird nicht die Beziehung zur Partnerin gefährdet, ein heimliches Vorgehen ist nicht notwendig.
Doch sogar in diesem Fall sind die Datenschutz-Argumente von Justizministerin Brigitte Zypries, die solche heimlichen Tests unter Strafe stellen möchte, äußerst schwach.
"Die Gefahr besteht", so die SPD-Politikerin, "dass sich jedermann leicht zu erlangendes genetisches Material besorgt und testen lässt." Das müsse verhindert werden. Richtig, das muss verhindert werden. Heimliche Vaterschaftstest dürfen nur dann stattfinden, wenn es nachgewiesenermaßen die rechtlichen Väter sind, die testen lassen.
Das Argument von Frau Zypries, genetische Daten seien "das Wertvollste, das der Mensch hat", spricht jedoch nicht gegen die heimlichen Tests. Es geht schließlich dem Mann um die Frage: Sind es seine genetischen Daten, die das Kind trägt oder die eines Fremden?
Hat er also nicht genauso das Recht, über seine wertvollen Daten Bescheid zu wissen, wie die Frau, die ja immer weiß, dass das Kind von ihr ist?
Schließlich interessieren den Vater nicht die Daten seiner Frau, von denen er ja weiß, dass das Kind sie trägt. Die Information, die er erhält, ist, ob er der biologische Vater ist, oder nicht. Sonst nichts.
Die Frage, die unter größtmöglicher Schadensbegrenzung geklärt wird, ist schließlich auch die: Hat die Frau den Mann betrogen, indem sie ihm ein Kind untergeschoben hat? Aus Sicht vieler Männer ist dies sicher ein schweres Verbrechen - auch wenn es vielleicht kein Gesetz gibt, das ein solches Verhalten zu einer Straftat macht.
Den Männern Feigheit vorzuwerfen, wie es die Grüne Gesundheitsexpertin Biggi Bender tut, disqualifiziert sie deshalb nur selbst.
Angesichts der Fakten sollten heimliche Vaterschaftstests für rechtliche Väter möglich bleiben - auch zum Vorteil vieler Frauen und Kinder.
Oder aber die biologische Vaterschaft sollte, wie es der Verein "Umstaendehalber" fordert, direkt nach der Geburt eines Kindes getestet werden - noch bevor die rechtliche Vaterschaft erklärt wird. So könnte auch verhindert werden, dass Väter sich nach der Geburt eines Kindes der finanziellen Verantwortung entziehen.
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