Von Von Jonas Viering

Auch wenn der Tariflohn für Arbeitslose künftig unterschritten werden kann, ist nicht alles erlaubt.

Müssen Arbeitslose in diesem Land künftig jeden Job annehmen - selbst wenn es dafür nur einen Hungerlohn gibt? Solche Sorgen quälen viele Menschen, nachdem der Vermittlungsausschuss auf Druck der Union die Regelungen der Zumutbarkeit verschärft hat.

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Danach muss der Arbeitssuchende jede legale Stelle annehmen, auch wenn weniger als der Tariflohn bezahlt wird. Wenn deshalb jetzt von vielen ein gesetzlicher Mindestlohn gefordert wird, dann ist das nur zu verständlich - doch wäre dies ein zweischneidiges Instrument.

Hier zu Lande gibt es gesetzliche Mindestlöhne bislang nur im Baugewerbe - und gerade hier wird bekanntlich massenweise schwarz und zu Niedriglöhnen gearbeitet, allerdings auch, weil das Entgelt mit rund zehn Euro für Hilfsarbeiter relativ hoch ist. Würde es gesetzlich noch weit niedriger liegen, könnte dies das gesamte Lohnniveau nach unten ziehen.

Oder es käme zu Zuständen wie in den USA, wo der existierende Mindestlohn von gut fünf Dollar erst die "Working Poor", die arbeitenden Armen, entstehen ließ. Bislang hat Deutschland mit Erfolg auf die von Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbarten Tarife gesetzt. Und immerhin ist ja die Tarifautonomie im Vermittlungsausschuss, entgegen den Wünschen der Union, vor der Verwässerung bewahrt worden.

Es ist aber ebenso zu bedenken: Besser eine niedrig bezahlte Arbeit als gar keine. Jahrelange Arbeitslosigkeit macht die Menschen kaputt - und für die öffentlichen Leistungen an Arbeitslose kann die Gesellschaft von diesen etwas erwarten. Zumal Niedriglohn-Jobs sogar ökonomisch sinnvoll sein können. Nur so entsteht für einfache Dienstleistungen überhaupt die Nachfrage, die erst Arbeitsplätze schafft.

Wer weniger Lohn erhält, als er Anspruch auf Sozialhilfe (künftig Arbeitslosengeld II) hat, bekommt die Differenz künftig vom Staat erstattet. Das ändert aber nichts am prinzipiellen ordnungspolitischen Problem, dass mit dieser Zahlung an schlecht verdienende Arbeitslose zugleich der Arbeitgeber unterstützt wird, der auf Kosten der öffentlichen Kassen mit niedrigsten Löhnen kalkulieren kann.

Das ist eigentlich nicht akzeptabel,weil die sonstigen Marktmechanismen hierbei ja außer Kraft gesetzt sind. Die Arbeitslosen haben eben nicht die Freiheit, so ein Job-Angebot einfach abzulehnen. Vor skrupellosem Lohn-Dumping wenigstens schützen die Gerichte: Wenn ein Arbeitgeber den Tarif um mehr als ein Drittel unterschreitet, dann gilt der Vertrag als sittenwidrig.

Zwei Euro Stundenlohn wird es also nicht geben. Doch sollten die Arbeitsämter schon bei der Job-Vergabe strikt auf die Einhaltung dieser Marge achten, schließlich gilt nur jeder legale Job als zumutbar. Es geht nicht an, dass die unter Druck gesetzten Arbeitslosen erst jedesmal klagen müssen.

Außerdem sollte der Gesetzgeber eine Klausel einbauen: Die Folgen der neuen Regelung werden ein, zwei Jahre beobachtet. Nutzen Arbeitgeber die Situation ersichtlich aus, zahlen sie absurde Niedrigstlöhne, dann muss das Gesetz wieder kassiert werden.

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(SZ vom 19.12.2003)