"Unbequem" wollte der Bundespräsident sein, sagte Horst Köhler bei seinem Amstantritt. Doch seine Entscheidung zur Auflösung des Bundestages ist vor allem eines - populär.
Deutschland nach der Entscheidung des Bundespräsidenten: Es ist wie in Goethes Gedicht vom Zauberlehrling. Der Besen tanzt weiter, Horst Köhler hat ihn nicht in die Ecke gesperrt. Der Bundeskanzler, den man einst für den Zauberer gehalten, der sich aber als Zauberlehrling entpuppt hat, hat diesen Besen gerufen, weil er glaubte, die Neuwahlen seien ein Wundermittel.
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Und nun ergeht es ihm damit so, wie es seinem klassischen Lehrlings-Vorgänger mit dem Besen erging: Der kam zwar, aber er war dem Lehrling nicht zu Willen. So ist es mit den Neuwahlen auch.
Der Bundespräsident hat nun, wider alle Verfassungsjuristerei, aber dafür nach viel Geheimniskrämerei, wunschgemäß den Bundestag aufgelöst und die Neuwahlen angeordnet - wohl vor allem deswegen, weil sich das Land schon darauf eingestellt hat und das Volk den Besen gern tanzen sieht.
Horst Köhler hat sein eigenes Motto für seine Amtszeit nicht eingehalten: "Offen will ich sein - und notfalls unbequem." Unbequem ist seine Entscheidung nicht; sie ist populär, sie entspricht dem Begehr der Fraktionen, den Erwartungen der Parteien, dem Wunsch des Kanzlers, den Sehnsüchten der Angela Merkel, den Hoffnungen des Guido Westerwelle.
Horst Köhler war der politischen Klasse zu Willen. Vom Willen des Grundgesetzes kann man das nicht sagen: Die Verfassung ist kein Wunschkonzert, das auf Bestellung zum Tanz um die Neuwahlen aufspielt.
Spielraum endet bei der Irrwitz-Grenze
Da aber nun schon getanzt wird, soll es, so meint der Präsident, dabei bleiben. Die allermeisten Politiker, viele Politologen und ein (kleinerer) Teil der Verfassungsjuristen halten das für Recht; aber es ist dies bestenfalls die normative Kraft des Faktischen.
Köhler, Schröder & Co. lesen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Vertrauensfrage Helmut Kohls aus dem Jahr 1983 einen absoluten Vorrang der Politik heraus, also einen gewaltigen Ermessensspielraum von Bundeskanzler und Bundespräsident, der erst bei der Irrwitz-Grenze endet.
Das Gros der Verfassungsrechtler sieht das anders, zu Recht: Solange es ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages nicht gibt, kann man es nicht durch Tricks ersetzen. Es wird die Aufgabe des Verfassungsgerichts sein, dies Land und Leuten klar zu machen. Es geht ja nicht um juristisches Vorgeplänkel vor einer schon feststehenden Wahl. Es geht um die Einhaltung der Regeln, die die Verfassung vorsieht.
Wenn man das Grundgesetz in Verfahrensfragen nicht mehr ernst nimmt, wird man das bei inhaltlichen Fragen auch nicht mehr tun. Es mag ja sein, dass Deutschland eine andere Politik braucht; auch wenn nicht so viel Hoffnung besteht, dass unter Angela Merkel die richtige Politik gemacht wird. Es gibt aber keine richtige Politik um den Preis des Missbrauchs der Verfassung.
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