Schilys Außenlager wären die Aufkündigung der Genfer Flüchtlingskonvention. Der Minister tut so, als könne man sich aus den Rechtsgarantien ausklinken, er tut so, als könne man einen Schlussverkauf des Flüchtlingsschutzes veranstalten.
"Schily: Kein Recht mehr auf Asyl": Mit dieser Schlagzeile eröffnete die Passauer Neue Presse vom gestrigen Tage ihre Seite eins. Dies war zwar nicht der Inhalt der Pläne des Bundesinnenministers, die er in einem Interview mit dieser Zeitung am Montag ausführlich ausgebreitet hat. Aber man kann daran erkennen, wie Schily verstanden wird - und welche Stimmungen er mit seinen Vorschlägen bedient.
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Otto Schily will, um afrikanische Flüchtlinge von Europa fern zu halten, in Libyen oder Tunesien EU-Außenlager errichten und dort prüfen lassen, ob es sich um schutzbedürftige Flüchtlinge handelt - ohne Rechtsanspruch, ohne gerichtliche Prüfung, ohne Rechtsgarantie.
Wer schützt den Flüchtlingsschutz?
Der Minister tut so, als gelte die Flüchtlingskonvention in ihrem vollen Umfang nur in Europa. Er tut so, als könne man sich aus den Rechtsgarantien ausklinken, er tut so, als könne man einen Schlussverkauf des Flüchtlingsschutzes veranstalten.
Bisher gab es in Deutschland und in der Europäischen Union einen Abschiebungsschutz für Flüchtlinge; jetzt stellt sich heraus, dass der Flüchtlingsschutz als solcher vor der Abschiebung durch den Bundesinnenminister geschützt werden muss.
Aus den Reihen der Grünen ist der giftige Satz zu hören, Schily wolle eine Art Guantanamo der EU errichten. In Guantanamo auf Kuba verweigern die Amerikaner den Häftlingen die Garantien der internationalen Abkommen; der Stacheldraht umschließt dort einen rechtlosen Raum. Die Kritik der Grünen stimmt daher nicht.
Aus der Konvention wird eine Attrappe
Das Konzept der Außenlager entzieht den Flüchtlingen nicht das Recht; es nimmt ihnen nur den Rechtsanspruch auf dessen Einhaltung. Schily ist also ein wenig großzügiger als die Amerikaner. Das ist aus der Humanität geworden, die die Sozialdemokraten seinerzeit gewahrt wissen wollten, als sie der Änderung des Asylgrundrechts auf dem Parteitag in Bonn 1992 mit knapper Mehrheit zustimmten.
Es stimmt natürlich nicht, dass Schily das Asyl abschaffen will. Es stimmt aber sehr wohl, dass er gar nichts dagegen hat, wenn Flüchtlinge gar nicht in die Lage kommen, Asyl zu beantragen. Es kommt Schily zupass, dass auf ausländischem Boden ein Asylantrag nicht gestellt werden kann.
Das Asylrecht bleibt erhalten; zugleich wird aber alles getan, um zu verhindern, dass ein Flüchtling sich darauf berufen kann. Und so ähnlich ergeht es der Flüchtlingskonvention: Sie soll zwar im geplanten Außenlager ausdrücklich gelten. Aber der Flüchtling soll sie nicht geltend machen können. Aus der Konvention wird Attrappe.
Wer eine solche Debatte vom Zaun bricht, der muss sich nicht wundern, wenn der Eindruck entsteht, er wolle Deutschland zur asylfreien Zone machen. Ohne Not facht Schily damit Stimmungen an, die einst, zu Zeiten der Kampagne gegen das alte Asylgrundrecht, Deutschland zu einem gefährlichen Ort für Ausländer gemacht haben.
Deckmantel der Hilfe für die Demontage von Rechten
Dies wird auf die rechtliche Behandlung von laufenden Asylverfahren in Deutschland durchschlagen. Das alles geschieht, kurz nachdem die europäische Flüchtlingsrichtlinie von der EU-Kommission verabschiedet worden ist - in der die nichtstaatliche Verfolgung als Fluchtgrund anerkannt worden ist.
Das heißt: Auf EU-Ebene wird ein Schutz für Flüchtlinge geschaffen, er wird pflichtschuldigst (im Zuwanderungsgesetz) in nationales Recht umgesetzt, und dann versucht der Bundesinnenminister zu verhindern, dass der Flüchtling davon etwas hat.
So etwas nennt man Potemkinsches Recht.
Schily beteuert, es gehe ihm eigentlich nur darum, schiffbrüchigen Flüchtlingen im Mittelmeer zu helfen. Natürlich wäre es segensreich, wenn die EU für eine gute Ausstattung der UN-Flüchtlingslager in Kriegsregionen sorgen würde. Wenn unter dem Deckmantel von Hilfe aber die Demontage von Flüchtlingsrecht betrieben wird, ist diese Hilfe auch ein Akt der Perfidie.
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(SZ vom 4.8.2004)
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