Manche Gesetze werden beschlossen, um ein Zeichen zu setzen, anstatt einen Konflikt zu lösen. Das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg gehört dazu. Es will der Gegenentwurf sein zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Tatsächlich dürfte es bald wieder in Karlsruhe verhandelt werden - mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Es gibt Gesetzesregelungen, die werden beschlossen, um ein Zeichen zu setzen - weniger, um eine Sache zu klären. Das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, nun festgelegt im baden-württembergischen Schulgesetz, gehört dazu.

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Es verbietet das muslimische Kopftuch, erlaubt aber Schwesternhäubchen, Mönchskutte, jüdische Kippa, weil das Kopftuch ein zweideutiges Zeichen sei, ein politisch-fundamentalistisches und ein religiöses.

Das Ziel, das die Kultusministerin Annette Schavan, die CDU- und die SPD-Fraktion des Landtags verbindet, ist richtig: Eine Lehrerin wie Fereshta Ludin, die mittlerweile an einer Schule unterrichtet, die den Fundis von Milli Görüs nahe steht, hat an einer staatlichen Grundschule wenig zu suchen.

Die Landesregierung kann immerhin sagen, dass sie es versucht hat

Nur hätte man das auch mit dem alternativen Gesetzentwurf verhindern können, den der Ex-Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde für die Grünen formuliert hat und der in Ausnahmen das Kopftuch erlaubt - in Ausnahmen.

Das baden-württembergische Schulgesetz will aber mehr: Es will der Gegenentwurf sein zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September. Dort hatte die Mehrheit der Richter die Ungleichbehandlung religiöser Symbole ausgeschlossen und das Kopftuch auch als religiöses Symbol gewertet.

Die Minderheit hatte dagegen gehalten: Das Kopftuch ist ein politisches Zeichen. Letztlich folgt das Schulgesetz dieser Interpretation. Was heißt: Die wahre Wirkung dieses Gesetzes wird sein, dass es bald wieder vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden wird - mit wenig Aussicht auf Erfolg. Die Landesregierung kann dann immerhin sagen, dass sie es versucht hat. Auf Wiedersehen in Karlsruhe.

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(SZ vom 2.4.2004)