Koalitionsverhandlungen:Union und SPD planen Fahrverbote als Strafe für kleinere Delikte

Wer stiehlt, muss laufen: Union und SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, eine neue Strafe bei kleinen Delikten einzuführen - den Entzug des Führerscheins. Dahinter steckt eine einfache Logik.

Wer mit ordentlich Promille am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein abgeben. Jetzt soll der Entzug des Scheins auch bei Delikten drohen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben: Union und SPD wollen einem Medienbericht zufolge den Führerschein als Strafe auch bei Delikten wie Diebstahl einziehen.

Der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte der Zeitung Die Welt: "Die fühlbare Einschränkung der Mobilität kann eine wirksamere Sanktion als eine Geldstrafe bedeuten, auf der anderen Seite ist sie weniger schwerwiegend als die Haftstrafe."

Vor allem Unionspolitiker hatten für diese Erweiterung des Strafenkatalogs geworben. Die Idee wird schon länger diskutiert, ist bei Juristen allerdings umstritten. Bislang kann ein Fahrverbot nur erteilt werden, wenn es einen Zusammenhang zwischen Straftat und Fahren gibt.

"Treffen die Heranwachsenden empfindlich"

Der Innenexperte der CSU im Bundestag, Hans-Peter Uhl, sagte der Welt: "Wir wollen möglichst früh kriminelle Karrieren stoppen. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis treffen wir die Heranwachsenden, die gerade die Freiheit der eigenen Mobilität erleben, empfindlich und regen zum Nachdenken an."

Im Koalitionspapier der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz haben CDU, CSU und SPD die Formulierung festgehalten: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."

Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann räumte ein, dass das Thema nicht auf dem Wunschzettel seiner Partei in den Koalitionsverhandlungen gestanden habe. Er fügte aber hinzu, dass eine solche Strafe "belehrender" wirken könne als eine Geldstrafe.

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