Union und FDP wollen Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger besserstellen. Man wolle "fundamentale Ungerechtigkeiten" beseitigen.
Union und FDP wollen ihre Koalitionsverhandlungen bis zum Freitag der kommenden Woche abschließen. Am 23. Oktober sollen auch die Personalfragen geklärt sein. Bis dahin haben die Parteien noch einiges zu regeln.
Generalsekretäre unter sich (v.l.): Dirk Niebel (FDP), Ronald Pofalla (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU) (© Foto: dpa)
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Als erste Einigung auf dem heftig umstrittenen Feld der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik haben die Spitzen der künftigen Koalition von Union und FDP die Anhebung des Hartz-IV-Schonvermögens und der Zuverdienstgrenzen verkündet.
Darauf hatte sich bereits eine Arbeitsgruppe verständigt, die sich in den großen Streitpunkten wie Reform der Jobcenter, Lockerung des Kündigungsschutzes, Mindestlöhne oder auch die von der FDP geforderte Zerschlagung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bisher kaum nähergekommen ist.
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Schwarz-Gelb will das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifachen, teilte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla nach einer Sitzung mit. Menschen, die fleißig und sparsam seien, sollten durch das Hartz-IV-System nicht bestraft werden.
Ein 50-jähriger Bezieher von Arbeitslosengeld II muss demnach bis zur Grenze von 37.500 Euro zum Lebensunterhalt nicht auf Geld zurückgreifen, das er zur Altersvorsorge etwa in Lebensversicherungen angelegt hat.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass Langzeitarbeitslose weniger von ihrem Angesparten aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen erhalten. Nach bisheriger Rechtslage müssen Langzeitarbeitslose zunächst ihren Unterhalt grundsätzlich aus ihrem Vermögen bestreiten, bevor sie Hartz IV in Anspruch nehmen können.
Selbst genutzte Immobilien sollen zudem nach Angaben von FDP-Generalsekretär Dirk Niebel künftig unabhängig von der Größe nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Darüber hinaus sollen Hartz-IV-Empfänger, die sich etwas hinzuverdienen, mehr Geld ohne Anrechnung auf ihre staatliche Unterstützung behalten dürfen. "Arbeit muss sich wieder lohnen", sagte dazu FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Nicht angerechnet vom Hinzuverdienst werden derzeit 100 Euro. Von dem, was darüber hinaus geht, bleiben dem Betroffenen 20 Prozent, bei über 800 Euro sind es noch zehn Prozent.
Das geht aus den Vereinbarungen der Umwelt-Arbeitsgruppe von Union und FDP hervor, die der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegen. Darin heißt es: "Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle" aus Kernkraftwerken.
Die maroden Endlager Asse und Morsleben sollen zügig geschlossen werden. "Die Energieversorger sind an den Kosten zu beteiligen." Die Ergebnisse sollen in die laufenden Beratungen der großen Koalitionsrunde mit den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und FDP einfließen. Sie soll die noch umstrittene Frage der Laufzeiten für die noch 17 Atommeiler klären.
Die Umweltpolitiker sind sich aber darin einig, erneuerbare Energien weiter ausbauen und fördern. Der unbegrenzte Vorrang der Stromeinspeisung ins Netz soll für Strom aus Windkraft, Sonnenenergie und anderen erneuerbaren Energien erhalten bleiben. "Zu hohe" Förderungen bei Solar-Freiflächenanlagen werden korrigiert. Mit dem sonnenreichen Nordafrika wird ein Stromverbund angestrebt.
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Wie die angestrebte Neuregelung aussehen soll, ließen die künftigen Koalitionäre noch offen. In Koalitionskreisen wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der Festlegung neuer Hinzuverdienst-Bestimmungen um einen komplizierten Vorgang handelt. Dies sei Sache des künftigen Arbeitsministers.
Die Mehrkosten dieser Maßnahmen bezifferte Pofalla auf etwa 300 Millionen Euro. "Wir werden fundamentale Ungerechtigkeiten im Hartz-IV-System beseitigen", erklärte der CDU-Generalsekretär.
Bereits in ihren Wahlprogrammen hatten die Parteien eine Anhebung des Schonvermögens und der Zuverdienstgrenzen in Aussicht gestellt. Dieser Punkt war in den Koalitionsverhandlungen daher auch einer der am wenigsten umstrittenen Punkte.
Umwelt-Arbeitsgruppe zu Asse und Morsleben
Verhandlungsfortschritte hab es auch in anderen Bereichen: Die Umweltpolitiker von Union und FDP verständigten sich auf Teile der künftigen Energie- und Umweltpolitik. So soll das niedersächsische Salzbergwerk Gorleben sofort als mögliches Atommüll-Endlager erkundet und der von Rot-Grün bis Herbst 2010 verhängte Erkundungsstopp aufgehoben werden.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(dpa/Reuters/odg/bica)
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Ihre Argumentation ist so logisch, daß es Zwangsjacken zerbröselt. Es hat also keinen Sinn, Sie einzufangen.
Der hat die Nase so hoch oben, daß das gar nicht eintreffen KANN.
Warten Sie ab, bis es Sie unvorbereitet selber trifft, weil sie zu "alt" sind, weil die Firma dichtmacht, weil der neue Chef Sie nicht leiden kann, weil Sie ein Stück Klopapier "gestohlen" haben, weil sie wegen der Kinder nicht im Monatstakt von München nach Hamburg, nach Passau, nach Frankfurt ziehen können, weil ein qualifizierter1-Euro-Jobber Ihren Job für nen Appel und ein Ei genausogut macht, weil die Firma nach Kasachstan verlegt wird, etc. etc. Und dann nach einem Jahr der Bahnhofspenner den gleichen Anspruch auf Hartz 4 hat wie Sie.
Mal sehen, ob Sie dann noch genauso posten. Glaube ich eher nicht.
Eigenartiger Weise scheint Ihre Antwort die erste fundierte in diesem Thread gewesen zu sein. Wenn man bedenkt, dass über diese Frage teils sehr persönliche Auseinandersetzungen über 131 Runden gingen, muss man fast grinsen: da schlagen sich einige fast die Köpfe ein, ohne überhaupt zu wissen, worüber sie streiten :-)
Eine 4-köpfige Familie erhielte also 1.112,00 Euro Leistungen (davon 784 Euro ALG II plus 328,00 Euro Kindergeld) plus bis zu 780 Euro Mietzuschuss plus Nebenkosten (in der fiktiven Rechnung 200 Euro).
(Das vergleichbare Bruttogehalt hierzu entspräche 2.370,00 Euro plus Kindergeld, d.h. 28.440,00 Euro Jahresgehalt - einem Wert, der zwar über den kolportierten 27.100,00 Euro "Durchschnittsgehalt" liegt, dieser jedoch laut SZ bei 37.524 Euro für 2008 lag. Betrachtet man jedoch einzelne Branchen, scheint es tatsächlich richtig, dass deren Löhne unter dem Hartz-IV-Regelsatz liegen. Darüber, dass dies nicht richtig sein kann, dürfte Einigkeit herrschen. Egal aus welcher Richtung man die Sache betrachtet ...)
Nach meinem persönlichen Dafürhalten repräsentiert das Kindergeld kein "Einkommen".
Außerhalb der Gruppe der ALG2-BezieherInnen erfährt das Kindergeld zwar als Einkommen für unbeschränkt Steuerpflichtige durch das Einkommensteuergesetz entsprechende"Würdigung". Diese "Würdigung" wird dort jedoch wieder durch den "Kinderfreibetrag aufgehoben.
Eine adäquate Behandlung erfährt das Kindergeld für die Gruppe der ALG2-BezieherInnen jedoch nicht - deshalb meine oben aufgezeigte Position hierzu.
Paging