Verfassungsechtliche Bedenken: Die schwarz-gelben Koalitionäre werden nach Informationen aus Verhandlungskreisen voraussichtlich auf den Schattenhaushalt verzichten.

Union und FDP werden voraussichtlich auf den umstrittenen "Schattenhaushalt" verzichten. Grund sind verfassungsrechtliche Bedenken bei dem geplanten Nachtragsetat zur Finanzierung des Nebenhaushalts. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa am Donnerstag aus Verhandlungskreisen.

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Kommt der umstrittene Schattenhaushalt nun doch nicht? Die Führungsriege der schwarz-gelben Koalition, Westerwelle, Merkel und Seehofer, vor Beginn der Verhandlungen in der nordrhein-westfaelischen Landesvertretung in Berlin. (© Foto: ddp)

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Union und FDP wollten ein Sondervermögen von bis zu 60 Milliarden Euro einrichten, um damit die erwarteten Defizite bei der Bundesagentur für Arbeit und den gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Jahren auszugleichen. Im Gespräch war, dieses Sondervermögen über einen dritten Nachtragsetat 2009 mit neuen Schulden von bis zu 90 Milliarden Euro zu finanzieren.

Nun gibt es Bedenken, dass dieser Nachtragsetat gegen die geltende Grundgesetzregel verstößt. Offenbar kamen diese vor allem aus dem Bundesinnenministerium. Das Bundeskanzleramt hatte nach Angaben von Teilnehmern im Vorfeld grünes Licht gegeben.

Überhöhte Schulden sind zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zwar möglich. Der diskutierte Nachtragsetat mit vorgezogenen Kosten für die Sozialkassen hätte die Verfassungsvorgaben voraussichtlich aber nicht erfüllt. "Der Nachtragsetat ist tot", hieß es. Auch für das Sondervermögen werde es schwierig.

Der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke sagte zur Nachrichtenagentur Reuters: "Als FDP werden wir keine verfassungsrechtlich bedenklichen Entscheidungen mittragen." Er sei sehr verwundert darüber, wie unterschiedlich in der Union agiert werde. "Es wäre sehr schön gewesen, wenn Kanzleramt und Innenministerium zu einer einheitlichen Bewertung gekommen wären", sagte Fricke.

Mit der Einrichtung des Fonds wollten sich Union und FDP Spielräume für schuldenfinanzierte Steuersenkungen eröffnen. Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz setzt der Bundesregierung ab 2011 enge Grenzen für die Aufnahme neuer Kredite. Bis zum Wochenende wollen die Spitzen der künftigen Koalitionspartner eine Verständigung über die Steuer- und Finanzpolitik finden.

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(dpa/Reuters/gba)