Wirtschaftsministerium und Kanzleramt haben "grundsätzliche Bedenken" gegen Pläne von Arbeitsminister Scholz geäußert. Seine Entwürfe zum Entsendegesetzes gingen zu weit, hieß es.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ist mit seinen Plänen zur Ausweitung von Mindestlöhnen in der Bundesregierung auf Widerstand gestoßen.

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Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) (© Foto: ddp)

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Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium meldeten nach Angaben aus Regierungskreisen "grundsätzliche Bedenken" gegen die Entwürfe zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zur Novellierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes an. Der Einspruch werde zu einer Verzögerung der Vorhaben führen, verlautete am Donnerstag in Berlin.

Kanzleramt und Wirtschaftsministerium hätten eine Fristverlängerung bei der Ressortabstimmung um weitere vier Wochen verlangt. Die Frist für Stellungnahmen der Ministerien zu den im Januar vorlegten Gesetzentwürfen wäre ursprünglich am 8. Februar ausgelaufen.

Den Angaben zufolge kritisierten Kanzleramt und Wirtschaftsministerium, dass Scholz eine Neufassung des Entsendegesetzes vorgelegt hatte statt sich mit einer Anpassung zu begnügen, um weiteren Branchen die Aufnahme zu ermöglichen. Das Gesetz dürfe aber keine regionalen Mindestlöhne ermöglichen.

Der Staatssekretär von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Walther Otremba, hatte bereits direkt mit Beginn der Ressortabstimmung Mitte Januar moniert, dass die Entwürfe "erheblich von den Vereinbarungen des Koalitionsausschusses" im Juni 2007 abwichen. Das Ministerium stoppte daher mit seinem Einspruch die Versendung der Gesetzentwürfe an die Verbände.

Die Neuregelung des Entsendegesetzes soll ermöglichen, dass weitere Branchen auf eigenen Wunsch einen von den Tarifpartnern vereinbarten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären lassen können. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz sieht vor, dass in Branchen mit geringer Tarifbindung die Regierung auf Vorschlag eines unabhängigen Ausschusses Mindestlöhne festlegen könnte.

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(Reuters/dpa/bavo/gdo)