Koalitionskrach vorerst beendet:Bundesregierung legt Vorratsdaten-Gesetz auf Eis

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas haben ihren Streit über die Vorratsdatenspeicherung beigelegt. Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes soll kein entsprechendes Gesetz vorgelegt werden, weil "eine besondere Situation" eingetreten sei.

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Die Bundesregierung will keinen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, bis der Europäische Gerichtshof über die umstrittene EU-Richtlinie geurteilt hat.

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung will bei der Vorratsdatenspeicherung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abwarten. Darauf einigten sich Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag in Berlin. Mit dieser Entscheidung hat sich Maas vorerst gegen den Innenminister durchgesetzt. Er hatte kürzlich angekündigt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen.

In einem Papier der beiden Ministerien für die Kabinettsklausur kommende Woche in Meseburg, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, heißt es, durch das Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH sei "eine besondere Situation eingetreten". Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für eine Gesetzesregelung auf EU-Ebene machen. "Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten", so die beiden Ministerien.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. "Der Koalitionsvertrag gilt", heißt es in der Einigung zwischen Maas und de Maizière. "Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird." Es sollten keine Zwangsgelder von Seiten der EU riskiert werden.

Hintergrund ist das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung. Es wird erwartet, dass die Luxemburger Richter die EU-Richtlinie in ihrer bisherigen Form kippen könnten, nachdem der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón eben dies empfohlen hatte.

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