Von Thorsten Denkler, Berlin

In der großen Koalition zeichnet sich ein neuer Konflikt ab: Während die SPD die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich erlauben will, strebt die Union eine Rückkehr zum alten Recht an, das die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Einig sind sich SPD und Union, die Optionsregel abzuschaffen, derzufolge in Deutschland geborene Kinder von Ausländern sich bis zum 23. Lebensjahr für eine von beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen.

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Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte sueddeutsche.de: "Wir wollen die Optionsregel auch abschaffen." Es gebe allerdings einen Unterschied zur SPD: "Wir wollen zurück zum alten Staatsangehörigkeitsrecht von vor 1999, weil es eben keine doppelte Loyalitäten bei der Staatsangehörigkeit geben kann." Nach dem alten Recht hatte nur derjenige Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, der seine alte niedergelegt hat.

Bosbach sagte weiter, die doppelte Staatsangehörigkeit werde mit der Rückkehr zum alten Recht nicht abgeschafft. "Es ist ja nicht so, dass es in Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit gibt. In Ausnahmefällen ist das durchaus möglich. Die Frage ist nur, ob das der Regelfall werden soll. Da sagen wir klar: Nein."

Bosbach rechnet mit Klagen gegen Optionsmodell

Das Optionsmodell ist rechtlich umstritten, weil nach der Verfassung eine einmal vergebene Staatsangehörigkeit nicht wieder entzogen werden dürfe. Bosbach sagte sueddeutsche.de: "Ich erwarte, dass es eine Reihe von Klagen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht geben wird."

Bosbach hält das bestehende Verfahren allerdings grundsätzlich für verfassungskonform. Danach werden die Betroffenen schriftlich aufgefordert, sich innerhalb einer Frist für die eine oder andere Staatsangehörigkeit zu entscheiden. "Wer aber der Aufforderung zur Entscheidung nicht nachkommt, sich also der Entscheidung verweigert, der verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Er hat sich damit gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden." Zu klären sei allerdings die Frage, wie in Fällen verfahren werden könne, in denen die Betroffenen nicht auffindbar seien.

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(sueddeutsche.de/bosw)