In der großen Koalition zeichnet sich ein neuer Konflikt ab: Während die SPD die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich erlauben will, strebt die Union eine Rückkehr zum alten Recht an, das die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Einig sind sich SPD und Union, die Optionsregel abzuschaffen, derzufolge in Deutschland geborene Kinder von Ausländern sich bis zum 23. Lebensjahr für eine von beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen.
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Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte sueddeutsche.de: "Wir wollen die Optionsregel auch abschaffen." Es gebe allerdings einen Unterschied zur SPD: "Wir wollen zurück zum alten Staatsangehörigkeitsrecht von vor 1999, weil es eben keine doppelte Loyalitäten bei der Staatsangehörigkeit geben kann." Nach dem alten Recht hatte nur derjenige Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, der seine alte niedergelegt hat.
Bosbach sagte weiter, die doppelte Staatsangehörigkeit werde mit der Rückkehr zum alten Recht nicht abgeschafft. "Es ist ja nicht so, dass es in Deutschland keine doppelte Staatsangehörigkeit gibt. In Ausnahmefällen ist das durchaus möglich. Die Frage ist nur, ob das der Regelfall werden soll. Da sagen wir klar: Nein."
Bosbach rechnet mit Klagen gegen Optionsmodell
Das Optionsmodell ist rechtlich umstritten, weil nach der Verfassung eine einmal vergebene Staatsangehörigkeit nicht wieder entzogen werden dürfe. Bosbach sagte sueddeutsche.de: "Ich erwarte, dass es eine Reihe von Klagen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht geben wird."
Bosbach hält das bestehende Verfahren allerdings grundsätzlich für verfassungskonform. Danach werden die Betroffenen schriftlich aufgefordert, sich innerhalb einer Frist für die eine oder andere Staatsangehörigkeit zu entscheiden. "Wer aber der Aufforderung zur Entscheidung nicht nachkommt, sich also der Entscheidung verweigert, der verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Er hat sich damit gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden." Zu klären sei allerdings die Frage, wie in Fällen verfahren werden könne, in denen die Betroffenen nicht auffindbar seien.
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(sueddeutsche.de/bosw)
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Bosbachs Position ist nur zuzustimmen. Es kann keine doppelte Bindung an unterschiedliche Staaten mit sehr differierenden kulturellen Wurzeln geben.
Eine solche doppelte Staatsbürgerschaft würde die überkommenen Desintegrationsbewegungen fördern und nicht verhindern. Ohnehin sagt eine CIA-Studie als Szenario für das Jahr 2020 voraus, veröffentlicht unter 'Mapping the Global Future' vom National Intelligence Council, daß die Europäische Union möglicherweise innerhalb von 15 Jahren infolge des wirtschaftlichen Niedergangs auseinanderbrechen wird. Die regionale Unregierbarkeit auf Grund sozialer Spannungen wird prognostiziert, da die bisherigen beruhigenden Sozialtransferleistungen nicht mehr zu finanzieren sind.
Parallel hierzu präsentiert die Studie die Einschätzung, 2025 werde der Anteil der Muslime unter den Bewohnern Europas zwischen 22 und 37 Prozent liegen. Das ist ein in der europäischen Geschichte einmaliges Desintegrationspotential, dessen parallelgesellschaftlche Strukturen (Anteil 25-30% an der Migration) aufgebrochen und nicht über eine doppelte Staatsbürgerschaft noch zusätzlich zementiert werden müssen.
Binationalität birgt idR mehr Risiken für den Doppelstaatler, als dass sie Vorteile bringt.
Genauso wie die Staatenlosigkeit kann die Binationalität zur Schutzlosigkeit im Krisenfall führen. Dies gilt zumal dann, wenn es sich bei einer Nationalität um eine Nicht-EU-Nationalität handelt. (Auch bei EU-Doppelstaatsbürgerschaft gibt es Probleme, aber nicht so gravierende.)
1. Deutschland darf zugunsten eines Doppelstaatlers NICHT diplomatischen Schutz gewähren, wenn er im anderen (Heimat-)Staat geschädigt wird. Beispiel: Ein Deutsch-Iraner wird im Iran gefoltert. Rechtlich müßte die Bundesregierung tatenlos zusehen.
2. Doppelstaatsangehörigkeit birgt die Gefahr ineffektiver Staatsangehörigkeiten. Bespiel: Ein Deutsch-Liechtensteiner lebt seit 30 Jahren in Liechtenstein. Auf einer Reise nach Guatemala wird er von Guatemala verhaftet. Deutschland interveniert. Guatemala weigert sich die deutsche Staatsbürgerschaft anzuerkennen. (Abweichungen zum IGH-Fall, Liechtenstein v Guatemala, Nottebohm, sind beabsichtig. ;-))).
3. Investitionsschutz. Die Investition eines Deutsch-Argentiniers ist in Argentinien (mit großer Wahrscheinlichkeit) nicht vom deutschen Investitionsschutzabkommen geschützt. Argentinien könnte ungestraft und entschädigungslos enteignen.
Im Multi-Kulti-Wahn sollte man gewissen völkerrechtliche Grundlagen nicht vergessen.
Im schlimmsten Fall kostet es das Leben. Im weniger schlimmen Fall einige 100 000 EUR in Anwaltskosten.
Prinzipiell sehe ich das so ähnlich mit dem Kulturkreis, selbst wenn zwischen Franzosen und Deutschen ein himmelweiter Unterschied besteht. Blos, darf das Grundlage sein für die Entscheidung jener darf ein doppelter Staatsbürger sein, dieser aber nicht? Ich Glaube nicht.
Auch möchte ich hier ganz klar sagen, daß ich heilfroh bin, mich nicht entscheiden zu müssen, welche Staatsangehörigkeit ich Aufgebe. Und das möchte ich auch keinem Türken o.ä. zumuten.
das war doch das Thema.
Wenn sich Foristen in solche Themen einwanzen, um ihre Xenophobien zu pflegen, dann verhindern sie eine vernünftige thematische Auseinandersetzung, sind für mich Brandstifter, dezidiert und nicht verallgemeinert.
Man kann nicht nur beim Schreiben, sondern auch beim Lesen "sinnentstellend verkürzen". Ich habe sie ja durchaus vollstaendig zitiert - sie haben nur nicht das Zitat zu Ende gelesen. Da ich keinen Einfluss darauf habe, wie oberflaechlich sie einen Beitrag lesen, bevor sie ihn beantworten, machen sie mich bitte nicht für diese Art der "Sinnentstellung" verantwortlich. Nur war das Beispiel ja durchaus ein heikles - denn wenn man nicht durch die Schwarz-Weiss-Brille sieht, sollte man den gemeinsamen kulturellen Hintergrund bei Israel und Palaestina durchaus finden. Die Israelis tun dies ja auch zunehmend, indem sie zum Beispiel den Hintergrund einer gemeinsamen mediterranen Kultur betonen.
Ich halte weniger den Vergleich als den Bau von Mauern für bösartig.
Und wenn in einer Schulklasse eine Merheit der Kinder einen Migrationshintergrund hat (den hat letztlich ein Grossteil jeder staedtischen Bevölkerung, das ist auch nicht besonders neu), dann hat das nichts mit dem von ihnen herbeigeredeten Szenario zu tun, irgendwelche dubiosen Aliens beherrschten über ihr Wahlrecht die deutsche Politik. Denn, eben das konsequent angewandte Wahlrecht, das ihnen so gefaehrlich erscheint, laesst diese Kinder nun einmal nicht waehlen. Das Szenario der fremdbestimmten, in die Minderheit gedraengten "indigenen Deutschen" ist ein ziemlich unhaltbares, und leider muss ich sagen, dass sie da den Rechtsaussen auf einen ganz ganz alten Leim gegangen sind...
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