Schwarz-Gelb will nach Informationen der Süddeutschen Zeitung die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen und Schwerverbrecher künftig mit Fußfesseln überwachen.
Die Bundesregierung hat sich im Grundsatz darauf geeinigt, die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher abzuschaffen. Dafür wird geprüft, freigelassene und als weiterhin gefährlich geltende Gewalt- und Sexualtäter künftig mit einer elektronischen Fußfesseln zu überwachen.
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Die Koalition will die elektronische Fussfessel für hochgefährliche Straftäter. (© ag.ddp)
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Das Bundeskabinett wird am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen Eckpunkte eines neuen Gesetzes von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beschließen. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag eine Neufassung der Sicherungsverwahrung beschlossen; ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welches das seit 1998 geltende Gesetz zur nachträglichen Unterbringung gefährlicher Straftäter aufgehoben hatte, machte das Vorhaben für die Regierung noch dringlicher.
Nach den Vorschlägen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Sicherungsverwahrung - eine Unterbringung im Gewahrsam nach Ablauf der eigentlichen Haftstrafe - nur noch bei schweren, gemeingefährlichen Straftaten verhängt werden können. Bislang kann jeder Kriminelle, der wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, etwa ein Betrüger oder ein Dieb, Sicherungsverwahrung auferlegt bekommen.
Schutz der Allgemeinheit - keine Strafe
Die Justizministerin will auch die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung, die bislang allein am Ende einer Haftstrafe angeordnet werden kann, künftig komplett abschaffen. Stattdessen will sie die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung stärken, die sich die Richter bereits im Urteil des Strafprozesses offen halten. Zugleich will sie die Frist verlängern, zu der Richter einen Strafgefangenen bei vorbehaltener Regelung zur Sicherungsverwahrung verpflichten können.
Gegen die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt es in der Unionsfraktion und auch in unionsregierten Ländern Bedenken. Sie wollen sich in einem völlig neuen System der nachträglichen Sicherungsverwahrung weiterhin dieses Instruments bedienen. Es soll dem Schutz der Allgemeinheit dienen und keine Strafe sein.
Wegen dieses Punktes hatte es vor zwei Wochen Streit in der Koalition gegeben. Aus Regierungskreisen verlautete nun, man sei zuversichtlich, dass auch im Detail der Gesetzesnovelle eine Einigung gefunden werde, weil Leutheusser-Schnarrenberger ihrerseits in der Frage der Fußfesseln Zugeständnisse gemacht habe. Sie hat ihre bisher grundsätzlichen Einwände gegen eine solche elektronische Kontrolle aufgegeben und will bei der an diesem Mittwoch beginnenden Justizminister-Konferenz in Hamburg Vorschläge machen, wie die Behörden als gefährlich geltende Schwerverbrecher auch mit solchen Mitteln besser überwachen können.
Ein Beschluss der Justizminister zur Einführung wurde von diesem Treffen noch nicht erwartet, wohl aber ein Auftrag, die rechtlichen Möglichkeiten und praktischen Konsequenzen zu prüfen.
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(SZ vom 23.06.2010)
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sind zwecks Überwachung hervorragend geeignet. Was nun? Folgt nun auf Gesetzes-basis ein Eignungstest, der die verbrecherische Gesinnung des Einzelnen bestimmt? Und beim positiven Bescheid die Fessel angelegt bekommt, bevor der Unbescholtene überhaubt eine Tat ausgeführt hat? Denn die Bevölkerung muß ja beschützt werden, wie vor einem Kriminellen, der seine Strafe abgesessen und somit nicht mehr diskriminiert werden darf(?). Und natürlich ist der Freud´sche Klüngel über jeden Zweifel erhaben und wird diesen Test nicht auferlegt bekommen. Und der Poltiker, der Anwalt, der Richter, der.... es lebe die Demokratie mit allem Unfug. Nur wie lange noch? Die Freud´schen Gesetze gelten aber für jeden, auch für Kirchengänger.
Fußfesseln reichen m.E. nicht, man müßte auch die Output-Einheit blockieren.
Ich Empfehle für die von meinen Vorrednern beschriebene Klientel Fußfesseln mit Stahlkugeln
Ich denke schon.
..statt die entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Straftäter unter Kontrolle zu halten soll es eine Fusfessel geben. Die Organisierte Kriminalität hat ja sicher keine Mittel und Wege dies zu umgehen.
Es wäre nur wünschenswert, das die Straftäter, die mit Fusfessel Straftaten begehen, dies bei den Politikern machen, die diesen Bockmist zu verantworten haben.
Es haben einige Rechtsexperten vor Einführung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung gewarnt, das dies eine Kollision mit anderen Rechtsnormen zur Folge hat und nicht von Bestand sein wird. Aber BMJ wusstze es besser - wie man sieht.
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