Offiziell schweigt Schwarz-Gelb noch zu der Frage, ob Christian Wulff das üppige Ruhegehalt der Ex-Bundespräsidenten zusteht. Doch eins scheint klar zu sein: Sollte Wulff wegen seiner Affären juristisch bestraft werden, dürfte er den Ehrensold nicht erhalten. Ein CDU-Politiker wies die Berichte jedoch zurück.
Die Haushälter der schwarz-gelbe Koalition wollen den Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff nach Informationen der Financial Times Deutschland an Bedingungen knüpfen. Die Union wolle, dass Wulff die Zahlung von 199.000 Euro pro Jahr nicht mehr erhält, falls er einen Job in der Wirtschaft annimmt, berichtet das Blatt.
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Christian Wulff und seine Frau Bettina kurz vor der Rücktrittserklärung Bundespräsident des Bundespräsidenten. (© dpa)
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Als weitere Bedingung der Haushälter zeichne sich ab, dass sie den Ehrensold nur unter dem Vorbehalt genehmigen wollten, dass sich Wulff keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen zuschulden kommen lassen hat. "Solange es nur Verdächtigungen gibt, gilt die Unschuldsvermutung", hieß es demnach in Koalitionskreisen. So lange müsse auch in jedem Fall der Ehrensold gezahlt werden.
Sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aber in einen Strafbefehl gegen Wulff münden, "dann muss man ihm den Ehrensold entziehen", hieß es in der Koalition weiter. Wie das Blatt weiter schreibt, würde es nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages dem "verfassungsrechtlichen Status" des Amtes widersprechen, dass ein Bundespräsident auch im Fall eines Ausscheidens aus persönlichen Gründen keinen Cent bekommt.
Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Norbert Barthle, wies den Bericht jedoch später zurück. "Die Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat keine entsprechende Stellungnahme abgegeben", erklärte der CDU-Politiker in Berlin.
Über die Fragen des Ehrensolds entscheide "nach eindeutiger gesetzlicher Grundlage das Bundespräsidialamt". In dessen Entscheidung habe er "volles Vertrauen", sagte Barthle weiter.
Dem Gutachten zufolge, aus dem die Finacial Times zitiert, hätte Wulff Anspruch auf eine Versorgung, die der eines politischen Beamten entspricht. Das wäre für mindestens sechs Monate und maximal drei Jahre ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent des Ehrensoldes.
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(Süddeutsche.de/Reuters/odg)
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das Gesetzt so zu ändern, das Zukünftig ein solcher Ehrensold in so einem Fall nicht mehr gezahlt werden muß.
Und sowas wie der Dienstwagen mit Chaufeur und Büro sollten an die Auflage gebunden werden, das sie zumindesten partiell für Tätigkeiten im allgemeine Interesse genutzt werden. Also gerne für ehrenamtliches Engagement, oder auch fürs Schreiben der Memoarien, aber spätestens wenn da 1Jahr nichts mehr passiert ist, sollte das ruhen bis wieder ein Bedarf nachgewiesen wird. Schließlich ist mit 200 000 EUR im Jahr auch mal ein Taxi zumutbar.
Das der Ehrensold nicht gezahlt wird, wenn dem Herrn Wulf wirklich Straftaten wie Korruption o.ä. nachgewiesen werden, ist hoffentlich selbstverständlich, auch wenn es im Artikel so klingt als sei selbst das nicht unumstritten.
Im Übrigen haben sich eigentlich die ganzen "Volksvertreter" nicht selbst Ihre Bezüge zu genehmigen, zu erhöhen und überhaupt so angenehm als möglich zu gestalten.
Es wäre ein entscheidender Beitrag um ein Gespür für des gewöhnlichen Bürgers Lage aufkommen zu lassen, wenn auch diese Sorte Arbeitnehmer Ihr Einkommen aushandeln müssten...und zwar nicht mit sich selbst, sondern mit dem Wähler, der die "Früchte" ihrer Arbeit zu genießen hat.
Gedankengang und Grundeinstellung die dieser Frage zugrundeliegen, so Herr Wulff denn auch so denkt, bestätigen nachträglich, dass er tatsächlich nicht der geeignete Bundespräsident war.
Nur weil der Großteil unserer "Polit-Elite" den Hals nicht voll bekommen kann, heißt das noch lange nicht, dass dieses Verhalten zu billigen oder gar für gut zu befinden ist. Ob ich oder Sie das gleiche Fehlverhalten an den Tag legen würden, kann wohl kaum ausschlaggebend für die Beurteilung sein.
Nächstens sagt der Richter zum Angeklagten: "Eigentlich war Ihr Verhalten gesetzeswidrig, aber dem hätte ich auch ein paar mitgegeben, wäre ich an Ihrer Stelle gewesen. Also von daher, brauchen Sie nicht mit negativen Konsequenzen zu rechnen."
Aber was erwarte ich noch nach z.B. einem Bimbes-Alt-Kanzler...
jung und gesund ist soll arbeiten gehen bis zur gesetzlichen Rente , wie andere "normale" Bürger.
BASTA !
Danke fuer die Antwort, aber auch im Beamtenrecht gibt es Kuendigungszeiten, meisst ist es das Ende eines Quartales . Ob der hochveehrte Herr Ex Bundespraesident Wulff, Beamter war als Bundespraesident das weiss ich nicht. Auch wie es mit der Einseitigen Kuendigung aussieht wie in diesen Fall, plus der von Koehler es gewesen ist. Das sind Personalfragen die noch nicht einmal von den Vertretern der Presse dem Bundespraesidentialamtes nachgefragt worden sind.
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