Die Klageflut gegen die Arbeitsmarktreform Hartz IV hat einen neuen Höchststand erreicht. Die Aussicht, das Gerichtsverfahren zu gewinnen, ist jedoch gering.

Die Klageflut gegen die Arbeitsmarktreform Hartz IV hat drei Jahre nach Inkrafttreten einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel wurden im vergangenen Jahr knapp 137.000 neue Verfahren in erster Instanz bei den Sozialgerichten eingereicht. Das seien 38 Prozent mehr als 2006.

2007 wurden knapp 137.000 neue Verfahren in erster Instanz gegen Hartz IV bei den Sozialgerichten eingereicht (© Foto: dpa)

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Mittlerweile gehe es bei etwa jedem dritten Verfahren an den Sozialgerichten um die Hartz-IV-Reformen. Bei Deutschlands oberstem Sozialgericht wurde mit 254 Verfahren sogar ein Plus von 79 Prozent verzeichnet. "Der bisherige Trend hat sich ungebremst fortgesetzt", sagte Richter Thomas Voelzke bei der Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts. Auch wenn er keine genaue Prognose für die weitere Entwicklung wagen wollte, räumte er ein: "Die Spitze des Eisbergs ist noch nicht erreicht."

Laut Voelzke gibt es ein deutliches Nord-Süd- und Ost-West-Gefälle bei der Klagefreudigkeit der Arbeitslosengeld-II-Empfänger. So habe es, einschließlich der Sozialhilfe, 2007 in Berlin-Brandenburg 25.594 neue Klagen und Anträge gegeben, in den bevölkerungsmäßig zusammen etwa vier mal so starken Ländern Baden-Württemberg und Bayern dagegen nur 18.481. Dies liege sicher auch an der höheren Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern, sei allein damit aber nicht zu erklären, sagte Voelzke.

Nach Angaben des Gerichts betreffen die meisten Klagen die Anrechnung von Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung für das zum 1. Januar 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Erfolgsquote sei jedoch eher gering. Nicht einmal jeder Fünfte gewinnt nach Angaben von BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel das Verfahren.

Der neue BSG-Präsident Peter Masuch kritisierte mangelnde Verständlichkeit und Klarheit der Sozialgesetzgebung. "Ein Recht, das der Bürger nicht begreift, vermag kein Vertrauensverhältnis zur Rechtsordnung zu schaffen", sagte er. Außerdem forderte Masuch, der dem Bundesvorstand des Vereins "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung" angehört, eine bessere Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft. Um ihre Teilhabe zu sichern, müssten sie auch ohne wirtschaftliche Bedürftigkeit Sozialleistungen bekommen.

Angesichts der "Kurzatmigkeit" der Sozialreformen forderte der erst im Dezember in sein Amt eingeführte neue BSG-Präsident Masuch die Politik auf, den Blick für langfristige Entwicklungen nicht aus dem Auge zu verlieren. Das Vertrauen in den Sozialstaat setze klare und verständliche Gesetze, aber auch eine ebensolche Rechtsprechung voraus, sagte Masuch.

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(APF/AP/Reuters/bica/dmo)