Von Daniela Kuhr

Drei Jahre nach dem Start von Hartz IV erreicht die Klageflut gegen die Arbeitsmarktreformen das Bundessozialgericht.

Drei Jahre nach dem Start von Hartz IV hat die Klageflut gegen die Arbeitsmarktreformen das Bundessozialgericht (BSG) erreicht. Etwa jedes fünfte Revisionsverfahren, das 2007 dort landete, betraf Fragen aus diesem Bereich. "Von den 608 bei uns eingegangenen Revisionen drehten sich 123 um Probleme mit dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe", sagte Thomas Voelzke, Richter und Sprecher des Gerichts, am Montag bei der Jahrespressekonferenz in Kassel.

Jedes fünfte Revisionsverfahren am Bundessozialgericht betrifft die Arbeitsmarktreformen. (© Foto: dpa)

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Das Arbeitslosengeld II (Alg II) war im Januar 2005 im Zuge der Hartz-Reformen eingeführt worden. Es löste für arbeitslose Erwerbsfähige die frühere Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab. Für Nichterwerbsfähige gibt es allerdings nach wie vor Sozialhilfe.

46 Verfahren zum Arbeitslosengeld II seien erledigt worden, 21 zur Sozialhilfe, sagte Voelzke. Nach Angaben des Gerichts betreffen die meisten Klagen die Anrechnung von Einkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Zur Erfolgsquote der Verfahren, die in Kassel eingegangen waren, wollte Voelzke sich nicht äußern. "Das wäre irreführend, da es zu wenige Verfahren waren, um Aussagekraft zu besitzen."

Insgesamt sei die Erfolgsquote von Klagen gegen Hartz IV jedoch eher gering, sagte BSG-Vize-Präsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel. Im Durchschnitt seien 30 Prozent aller Verfahren vor den Sozialgerichten ganz oder teilweise erfolgreich. "Bei Hartz-IV ist die Erfolgsquote jedoch deutlich unter 30 Prozent", stellte Wetzel-Steinwedel fest.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im vergangenen Jahr erstmals mit der Hartz-IV-Reform befasst - und ein Kernelement gekippt: die Mischverwaltung in Form der 353 Arbeitsgemeinschaften, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen - oft in Jobcentern - die Alg-II-Empfänger gemeinsam betreuen, sei nicht zulässig.

Trotz der großen Zahl von Klagen nahm der neue Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, den Gesetzgeber in Schutz - schließlich handle es sich bei der Hartz-IV-Reform um einen "historischen Kompromiss bei einer der größten Sozialreformen der deutschen Nachkriegsgeschichte".

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