Drei Jahre nach dem Start von Hartz IV erreicht die Klageflut gegen die Arbeitsmarktreformen das Bundessozialgericht.
Drei Jahre nach dem Start von Hartz IV hat die Klageflut gegen die Arbeitsmarktreformen das Bundessozialgericht (BSG) erreicht. Etwa jedes fünfte Revisionsverfahren, das 2007 dort landete, betraf Fragen aus diesem Bereich. "Von den 608 bei uns eingegangenen Revisionen drehten sich 123 um Probleme mit dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe", sagte Thomas Voelzke, Richter und Sprecher des Gerichts, am Montag bei der Jahrespressekonferenz in Kassel.
Jedes fünfte Revisionsverfahren am Bundessozialgericht betrifft die Arbeitsmarktreformen. (© Foto: dpa)
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Das Arbeitslosengeld II (Alg II) war im Januar 2005 im Zuge der Hartz-Reformen eingeführt worden. Es löste für arbeitslose Erwerbsfähige die frühere Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab. Für Nichterwerbsfähige gibt es allerdings nach wie vor Sozialhilfe.
46 Verfahren zum Arbeitslosengeld II seien erledigt worden, 21 zur Sozialhilfe, sagte Voelzke. Nach Angaben des Gerichts betreffen die meisten Klagen die Anrechnung von Einkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Zur Erfolgsquote der Verfahren, die in Kassel eingegangen waren, wollte Voelzke sich nicht äußern. "Das wäre irreführend, da es zu wenige Verfahren waren, um Aussagekraft zu besitzen."
Insgesamt sei die Erfolgsquote von Klagen gegen Hartz IV jedoch eher gering, sagte BSG-Vize-Präsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel. Im Durchschnitt seien 30 Prozent aller Verfahren vor den Sozialgerichten ganz oder teilweise erfolgreich. "Bei Hartz-IV ist die Erfolgsquote jedoch deutlich unter 30 Prozent", stellte Wetzel-Steinwedel fest.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im vergangenen Jahr erstmals mit der Hartz-IV-Reform befasst - und ein Kernelement gekippt: die Mischverwaltung in Form der 353 Arbeitsgemeinschaften, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen - oft in Jobcentern - die Alg-II-Empfänger gemeinsam betreuen, sei nicht zulässig.
Trotz der großen Zahl von Klagen nahm der neue Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, den Gesetzgeber in Schutz - schließlich handle es sich bei der Hartz-IV-Reform um einen "historischen Kompromiss bei einer der größten Sozialreformen der deutschen Nachkriegsgeschichte".
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Das schrieb ein Hartz IV Empfänger an die ARGE soviel ich weiß, liegt dieser Fall auch beim Sozialgericht und ist als Petition in Berlin im Bundestag. Nr. Pet 4-16-11-81503-031674
Die Politiker und die ARGE verurteilen unschuldige Menschen zum Tode!
Strafandrohung- Sanktionen- Nahrungsentzug- Folter & Todesurteil!
(§20SGBII) (§24SGBII) (§31Abs.1S GB II) (SGBXII) (§31Abs.1 SGB II)
Ich werde keine Arbeit oder sonstige Maßnahmen der ARGE unter Strafandrohung und Ausführung annehmen. Sanktionen (Kürzungen) von der Staatlich errechneten Grundversorgung (Hartz IV) sind Nahrungsentzug und bei vollständigem Wegfall der gesamten Leistung sogar einem Todesurteil gleichkommend. Diese Sanktionen führen zur Obdachlosigkeit und sind Folter. Wer Sie sich an diesen Maßnahmen beteiligt, macht sich mitschuldig an den diktatorischen Entscheidungen und Ausführung einer diktatorischen Regierung. Diktatoren und seine Helfer gehören in den Mülleimer der Geschichte. Mein Kampf! gegen Sie hat bereits begonnen.
Die Hartz IV Leistungen werden durch Sanktionen (Bestrafung) gesenkt, bei einer Wiederholung der so genannten Pflichtverletzungen ((SGB)) innerhalb von 12 Monaten von 30% auf 60% oder sogar ganz Ausgesetzt. Senkung (Sanktionen(Bestrafung) ist im zunehmenden Verlauf eine Verurteilung zur Obdachlosigkeit und Hunger (Folter). Dies Sanktionen sind Entzug der Lebensgrundlage und somit ein Verstoß gegen die Menschenrechte.(Folter) Eine Vermittlung von der ARGE ist keine Vermittlung da Sie unter Zwang und Strafandrohung ausgesprochen wird, wenn sich der Hilfebedürftige diesem Zwang nicht unterordnet und nicht alle Anordnungen einhält egal welche, werden Bestrafungen (Sanktionen) mit dem Entzug der Lebensgrundlage (Nahrung x% - 60% - 100%) verhängt. Bei einem vollständigen Wegfall der Leistung ist das ein Todesurteil wenn nicht dritte unabhängig helfen.
Deutschland Foltert seine schwächsten Mitmenschen!
Ein Mörder bekommt das Privileg der Vollpension (Gefängnis) mit all seinen Annehmlichkeiten die da wären. Arbeit, Bücherei, Fitnessraum, Geistigen und oder Sozialen Beistand, Weiterbildung , Fernstudium, Sport, keine GEZ , Krankenversorgung inkl. Zahnersatz usw.. Der Staat gibt für für einen verurteilten Verbrecher mehr Geld pro Tag ausgibt als für einen unschuldigen Arbeitslosen.
PS: Ich freue mich auf die Weltpresse.
Allererstes Problem bei Hartz IV: Viele bekommen es, kaum einer versteht es.
Zweites Problem: Es wird zu viel darüber geredet und zu wenig dafür getan, dass das System entweder besser funktioniert oder geändert wird.
Und, in meinen Augen das Hauptproblem: Man kann das von Peter Hartz erdachte System grundschlecht finden. Dabei stellt sich aber am Ende die Frage: Was tun statt Hartz IV? Es gibt viele gute Ideen, aber genau wie bei allen anderen gesetzlichen Rentenformen scheitern sie schlicht und ergreifend - an der Finanzierung.
Und so lange die nicht besser gegeben und auf lange Sicht gewährleistet ist, beißt sich die Katze in den Schwanz und das Mittagessen der Rentner wird von ihren Kindern und -so vorhandenen- Enkeln bezahlt.
Das angeführte Phänomen ist selbst nur ein Symptom. Und mit Unverständnis für (oder einem absichtlichen Totschweigen über?) die Ursachen ist hier nicht geholfen.
Vor einer Klage steht erst einmal der Widerspruch. Also: wie kommt's??? Warum schaffen es die ARGEn Gesellen nicht korrekt zu arbeiten?
Eine Klage hat dann einen Inhalt. Also: wie kommt's??? Warum schaffen es die ARGEn Gesellen nicht rechtskonform zu arbeiten?
Das vom PHartz verhunzte Gesetzbuch steckt voller Lücken! Widerspricht stellenweise der bundesdeutschen Verfassung! Bietet den Hartzmurksern keinen Leitfaden, sondern vertraut auf spontane Willensakte - die dann zu oft in Willkür und Schikane entarten.
Und dazu kommt noch, daß die Hartzmurkser nicht mehr als eine dreiwöchige Schulung durchlaufen bevor sie auf Menschen losgelassen werden. Und in diesen drei Wochen werden sie nicht belehrt wie sie Bürgern helfen können, sondern darauf indoktriniert *gegen* die Bürger zu handeln.
Da kann man sich nicht über eine Prozessflug wundern. Eine Klage gegen das Hartzamt ist so gut wie unvermeidlich! Und die einzige Möglichkeit diesen systemgewollten Zwang zur Klage zu verhindern ist die sofortige Abschaffung des Hartzmurkses.