Klagen gegen Fiskalpakt und ESM:"Eine Minute nach der Abstimmung"

Dem Bundesverfassungsgericht liegen Klagen gegen Fiskalpakt und ESM als Entwurf bereits vor. Unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag sollen sie offiziell eingereicht werden. Einer der Einsprüche kommt von einer ehemaligen Bundesjustizministerin.

Heribert Prantl

Karlsruhe steht vor einem der wichtigsten Verfahren seiner Geschichte. Noch haben Bundestag und Bundesrat über die gewaltigen Vertragswerke zur Euro-Rettung nicht abgestimmt (das geschieht am Freitag), noch sind also Verfassungsklagen und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Fiskalpakt und ESM nicht zulässig. Trotzdem liegen sie dem Verfassungsgericht schon vor - nicht als formelle Klage, sondern als "Ankündigung".

Soll über ESM und Fiskalpakt entscheiden: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe

Soll über ESM und Fiskalpakt entscheiden: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

(Foto: dpa)

Dieser Ankündigung sind die kompletten Schriftsätze als "Entwurf" schon beigefügt - und mit dem Vermerk, dass sich kleine Änderungen noch ergeben können, da noch nicht genau bekannt sei, über welche Texte am Freitag abgestimmt wird. Dieses Procedere ist ungewöhnlich, kennzeichnet aber die Dramatik der ganzen Geschichte. Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler vertritt, will auf diese Weise "dem Gericht Gelegenheit geben, sich auf die Eilentscheidung vorzubereiten".

Das Gericht soll nicht in ähnlicher Hetze entscheiden müssen, wie sie die Karlsruher Kläger dem Bundestag und dem Bundesrat zum Vorwurf machen. Der Bundesrat hat, um am Freitag unmittelbar nach dem Bundestag abstimmen zu können, auf alle ihm zustehenden Prüffristen verzichtet.

Die offiziellen Klagen will Murswiek "am Freitag unmittelbar nach der Beschlussfassung im Bundesrat" einreichen, und zwar, wie er dem Gericht mitgeteilt hat, "etwa innerhalb einer Minute nach Feststellung des Abstimmungsergebnisses". Offenbar besteht die Befürchtung, dass der Bundespräsident entgegen seiner Erklärung die Vertragswerke doch alsbald unterzeichnen könnte. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollen ihm daher die Ausfertigung ausdrücklich untersagen lassen - und zwar nicht bloß bis zur Entscheidung über die einstweilige Anordnung, sondern bis zur Entscheidung über die Hauptsache.

Ähnliche Klagen und Anträge haben die Staatsrechtler Andreas Fisahn und Hans-Peter Schneider für die Linken vorbereitet, sowie Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin mit dem Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart für das Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie". Inhaltlich monieren die Klagen die Kompetenzverlagerungen an die EU. Die Bundesregierung wehrt sich mit einer Schutzschrift vorab gegen die Klagen.

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