Klagen gegen ESM und Fiskalpakt:Warum sich das Verfassungsgericht Zeit nehmen muss

Lesezeit: 2 min

Es geht um die Substanz des Grundgesetzes, um das Innerste der Verfassung, um die Grundlagen der Staatlichkeit: Das Bundesverfassungsgericht muss darüber urteilen, ob die Euro-Rettungspakte mit dem Demokratiegebot des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sind. Karlsruhe hat Zweifel und nimmt sich Zeit. Das ist gut so.

Heribert Prantl

Karlsruhe ist nicht die deutsche Hauptstadt und schon gar nicht die Hauptstadt Europas, das badische Städtchen ist nicht Sitz einer heimlichen Regierung. Karlsruhe ist nicht das Avignon der EU, dort sitzt also nicht der Gegenpapst zu Brüssel. Solche Ansprüche und Zuschreibungen wären vermessen und - verfassungswidrig.

Natürlich hat es immer wieder einen aktivistischen politischen Ehrgeiz der Bundesverfassungsrichter gegeben; diesen Ehrgeiz hat aber weniger die Machtversessenheit der Richter, sondern eher die Machtvergessenheit des Bundestags freigesetzt: Viele Entscheidungen sind von Karlsruhe nur deshalb gefällt worden, weil die Regierung zu unentschlossen oder das Parlament zu feige war.

Die Urteile, die jetzt in Karlsruhe zum Verhältnis von deutscher Souveränität und europäischer Integration zu treffen sind, gehören nicht zu denen, bei denen sich das Gericht selbst überhöht. Diese Urteile gehören zur Ur- und Kernkompetenz des Verfassungsgerichts. Das Gericht muss darüber urteilen, ob die Euro-Rettungspakte mit dem Demokratiegebot des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sind. Karlsruhe hat Zweifel. Es geht um die Substanz des Grundgesetzes, um das Innerste der Verfassung, um die Grundlagen der Staatlichkeit. Das Verfassungsgericht ist gegründet worden, weil es auf die Verfassung achtgeben soll. Diese Achtsamkeit ist jetzt gefordert; es ist dem Gericht sehr ernst damit.

Es hat gestern sehr viel länger über die Probleme verhandelt als neulich der Bundestag. Wer das als "rechtstheoretisches Klein-Klein" bezeichnet, wie es ein Europapolitiker der FDP getan hat, der weiß nicht, wovon er spricht und was er damit anrichtet. Wer so redet, wer den Richtern die Kenntnis und den Bürgern jeden Durchblick abspricht, dem sind die europäischen Sterne auf den Kopf gefallen. Solche Redereien haben die Malaise Europas mit herbeigeführt. Wer die Bürger nach 63 Jahren Grundgesetz noch immer für zu dumm hält, bei EU-Angelegenheiten mitzureden, der muss sich nicht wundern, wenn es den Bürgern mit Europa zu dumm wird.

Im Bundestag ist die Schnelligkeit einer Entscheidung leider wichtiger geworden als deren Güte. Das ist kein Vorbild für Karlsruhe. Es ist daher gut, wenn das Gericht sich Zeit nimmt - auch für eine vorläufige Entscheidung, weil diese in diesem Fall die endgültige Entscheidung vorwegnimmt. Es wäre noch besser, wenn es zu einem Stillhalteabkommen käme, wie einst beim Maastricht-Vertrag: Der Bundespräsident sollte erklären, bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache die Ratifikationsurkunden nicht zu unterzeichnen; die Bundesregierung sollte zusichern, dass sie diese solange nicht hinterlegt.

Karlsruhe muss Mittel und Wege suchen, wie Europa weitergebaut werden kann, ohne dass Elementarsätze des Verfassungsstaats zerbrechen. Der Erfolg dieser Suche ist existenziell für Deutschland und für die EU. Er ist wichtiger als ein flüchtiger Beifall der sogenannten Märkte für eine schnelle Entscheidung. Die Formel Pi mal Daumen ist keine Zukunftsformel.

© SZ vom 11.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: