Kindesmissbrauch:Bild des Versagens

Harte Strafen sind nötig - Opferschutz braucht aber mehr.

Von Ralf Wiegand

Ein Gericht hat in erster Linie persönliche Schuld zu bewerten. Die Schuld, die sich der erste Angeklagte im Missbrauchsfall von Staufen aufgeladen hat, reicht aus, um ihn womöglich für immer wegzusperren. Es gab angesichts der unmenschlichen Rohheit gegenüber einem Kind keine andere Option als Sicherungsverwahrung, das schärfste Schwert der Justiz. Das Urteil ist gut so.

Es werden viele Verhandlungen in dieser Sache folgen, denn es war ein systematischer Missbrauch, organisiert von einem offenbar völlig abgestumpften Paar, das das eigene Kind wie eine Ware angeboten hat. Am Ende werden die Taten eines jedes Einzelnen individuelle Konsequenzen haben, das scharfe Schwert wird oft gezogen werden. Auch das ist gut so.

All die Prozesse werden aber auch zeigen, dass sich im Umgang mit solchen Straftätern etwas ändern muss. Einige von ihnen haben schon früher nachgewiesen, wozu sie fähig sind, sogar mehrmals. Vor Gericht fügen sich die Etappen ihrer verkorksten Biografien zum Bild eines Versagens: dem der Täter, ihr Leben zu kontrollieren, und dem der Justiz, solche Täter zu kontrollieren. Sie hat immer wieder daraufgesetzt, sie in die Gesellschaft zurückzubringen, anstatt die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Das scharfe Schwert darf in solchen Fällen nicht stets das letzte Mittel sein.

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