Die krassen Fälle von zum Teil tödlich endenden Kindesmisshandlungen, die Deutschland in der jüngsten Zeit erschütterten, sollen sich nicht wiederholen. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen.
Schrecklicher kann ein Staat kaum versagen. Als Bremer Polizisten vergangenen Oktober den zweijährigen Kevin aus der Obhut seines Ziehvaters befreien wollten, fanden sie nur noch eine Leiche.
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Eingewickelt in Plastiktüten lag der Junge im Kühlschrank, gestorben an den Folgen zahlreicher Knochenbrüche. Offenbar hatte der drogensüchtige Ziehvater Kevin über Monate hinweg zu Tode gequält. Trotz unzähliger Warnungen hatte dem Kleinen niemand geholfen.
Hätte das Jugendamt schneller reagiert, wäre Kevin vermutlich noch am Leben, heißt es im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses. Auch angesichts solcher Fälle will sich die Bundesregierung jetzt stärker um misshandelte und vernachlässigte Kinder kümmern.
An diesem Mittwoch verabschiedet das Kabinett das "Gesetz zur Förderung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls". Hinter dem komplizierten Namen versteckt sich ein einfacher Gedanke: Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, sollen leichter und schneller in die Pflicht genommen werden können.
"Bislang werden die Gerichte oft erst dann eingeschaltet, wenn das Kind sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen ist", sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Gefährdete Kinder müssten aber so früh wie möglich geschützt werden.
Gefahren abwenden
Mit dem Gesetzentwurf werden deshalb die Hürden für ein Eingreifen der Gerichte gesenkt. Bisher können sie nur tätig werden, wenn das Kindeswohl durch "missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge", "Vernachlässigung des Kindes" oder "unverschuldetes Versagen der Eltern" gefährdet ist.
Dieser Zusammenhang ist in der Praxis aber oft schwer zu beweisen. Zudem verweigern viele Eltern wegen des Vorwurfs zu "versagen", die Kooperation. Deshalb tauchen die drei Bedingungen in dem neuen Gesetz nicht mehr auf. Künftig kann die Justiz bereits tätig werden, wenn "Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage" sind, Gefahren von ihrem Kind abzuwenden.
Außerdem werden in dem Gesetz zum ersten Mal konkrete Maßnahmen aufgelistet, zu denen Eltern verpflichtet werden können. Zypries will damit erreichen, dass Richter "variantenreicher und nachhaltiger" eingreifen.
So sollen Eltern angewiesen werden können, "für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen" oder "öffentliche Hilfen anzunehmen". Darunter fallen vor allem Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge. Richter können Eltern also auffordern, ihr Kind in einen Kindergarten zu geben oder es ärztlich untersuchen zu lassen.
Der neue Maßnahmen-Katalog in Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht außerdem Kontaktverbote vor. So kann Vätern oder Müttern untersagt werden, "Verbindung zum Kind aufzunehmen oder Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen".
Maximal-Sanktionen verhindern
Außerdem kann ihnen verboten werden, "vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung zu nutzen" oder "andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält".
Neu sind auch die "Erziehungsgespräche", zu denen Eltern künftig vom Gericht einbestellt werden können. Wer einen solchen Termin ignoriert, wird mit einem Ordnungsgeld bestraft.
Bisher heißt es im BGB lediglich, die Familiengerichte hätten "die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen". Wegen dieser offenen und abstrakten Formulierung werden viele bereits mögliche Schutzmaßnahmen von den Gerichten nicht genutzt.
In der Praxis beschränken sich die Richter zumeist darauf, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. Um diese harte Sanktion zu vermeiden, werden Gerichte oft erst spät, manchmal zu spät, angerufen. Das Angebot schwächerer Sanktionen im Gesetzentwurf soll dies endlich ändern.
Bisher geht es noch in 80 Prozent aller Fälle um die Maximal-Sanktion: den Entzug des Sorgerechts. Gerichte und Jugendämter würden damit "bei Weitem nicht die Vielfalt der Eingriffsmaßnahmen" ausschöpfen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Mit all den Änderungen des Sorgerechts erleichtert die Regierung Jugendämtern und Familiengerichten den Schutz von Kindern. Voraussetzung ist allerdings, dass diese ihre Möglichkeiten auch nutzen - anders als im Fall Kevin.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(11.07.2007)
Youtube-Hit aus USA
Das Grundgesetz muss geändert werden??
Neuerdings scheinen sich die Regierungskollegen in Punkto Grundgesetzverschärfung Konkurrenz zu machen...Wer wiedergewählt werden will, lässt sich an dem volksnahen aber oberflächlichen: "Das wurde ja endlich mal Zeit, dass das anders wird!!" messen. Eine Veränderung in Bezug auf die Betreuung von sozial überforderten Eltern ist tatsächlich seit langem notwendig. Dies müsste aber zuerst einmal heißen: Mehr Geld für die Jugendämter.... Und: Eine QUALIFIZIERTERE AUSBILDUNG für die Sozialarbeiter...
Die Sozialarbeit re-agiert, interveniert nach Aufforderung, greift ein, wird administrativ tätig, wenn ein Missstand gemeldet wird.... Dieses Eingreifen geschieht bei mangelnder Kenntnis der ASD-und Jugendamts-Beschäftigten oft unkoordiniert. Unnötige Intervention haben Alibifunktion und lassen keine Zeit für dringend notwendige Hilfe. Die Ausbildung zum Sozialarbeiter und Sozialpädagogen (der Sozialpädagoge agiert, bietet an und initiiert) ist unzureichend und uneinheitlich. Verwirrend ist die oft unreflektiert auch von Fachleuten, selbst von Wissenschaftlern, vermischende Benutzung der Begriffe. Ein gut AUSGEBILDETES und organisiertes soziales Betreuungs-und Hilfenetz hätte zudem vor richterlichen Sanktionen- präventive Bedeutung. Der Staat verhält sich hier selbst wie schlechte Eltern: Weil der (Ordnungs-Papa)-Staat Geld für seinen neuen (Panzer)Wagen braucht, reicht weder Geld noch Zeit, um sich dem Kind zuzuwenden und wenn das Kind dann in den Brunnen fällt, wird es dem Richter vorgeführt
Andere Kulturen behandeln ihre Kinder also immer gut, weil sie an Gott glauben. Da wird kein Kind zu Tode geprügelt, niemand zwangsverheiratet oder vom Papa/Cousin/Ehemann vergewaltigt. Das gibt es nur in Deutschland. Und auch erst seit kurzem, seitdem wir alle Atheisten sind. Oder wird das vielleicht anderswo einfach nur totgeschwiegen? Anscheinend macht so ein Glauben die Welt zwar nicht besser, aber auf jedenfall einfacher.
Ein Zeichen unserer Kultur, einer egoistischen Kultur des Todes. Die "Befreiung" des Menschen von den "Fesseln der Religion" hat ein zerstörtes Wesen zurückgelassen. Alle Ersatzphilosophien zerbrechen an der Realität und stellen sich als Hirngespinste raus.
Eine Rückkehr zu Gott ist notwendig. Diese muss freiwillig sein und ohne Trotz. Gott ist die Liebe, als Freiheit verbrämte Verantwortungslosungkeit ist der Tod. Wenn der Staat eingreifen muss, weil Eltern durch Medien und Freiheitsgerede die Verantwortung über ihre Kinder aberzogen wird, ist es zu spät.
Andere Kulturen nehmen uns - zurecht - nicht ernst und sehen sich darin bestätigt, ihre verbindlichen Normen für ganz Deutschland einzuführen.