Kinderförderung:Verletzter Bürgermeisterstolz

Kommunen klagen gegen das Land Sachsen-Anhalt, das ihnen die Kita-Planung entzog.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Die Verhandlung steuerte allmählich auf den Punkt zu, an dem man sich statt der schweren Kost in Form eines verfassungsrechtlich anspruchsvollen Disputs doch eher ein leichtes Mittagessen gewünscht hätte. Acht sachsen-anhaltinische Gemeinden waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, sie hatten ausführlich erläutert, dass das vier Jahre alte Landesgesetz zur Kinderförderung den Kommunen wegnehme, was doch ihre ureigene Aufgabe sei, nämlich die Kita-Planung. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hatte dagegen gehalten, dass mit dem Gesetz alles viel besser werde, zumal für sozial schwache Kinder. "Kein Kind soll verloren gehen." Die Zuhörer im Karlsruher Sitzungssaal hatten bereits ein paar schwierige juristische Wegstrecken hinter sich, da ergriff der Bürgermeister von Zerbst/Anhalt das Wort, immerhin die Stadt, aus der Katharina die Große stammt. Andreas Dittmanns Kommentar zur Kita-Planung: "Das entscheidet über Leben und Sterben der Gemeinden."

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