Kinder und Ehe:Gerechte Förderung

Was der Staat den Ehepaaren gewährt, das darf er anderen Paaren auch nicht vorenthalten.

Von Johan Schloemann

Es war einmal eine Institution, die der Hervorbringung und dem Wohlergehen von Kindern dienen sollte. Sie hieß Ehe. Es gibt sie zwar immer noch, hier und da sogar mit Liebe verbunden; aber seitdem sie nicht mehr als allein seligmachend gilt, verstrickt sich der Staat, der sie verfassungsgemäß fördern will, in immer mehr Widersprüche.

Man kann zum Beispiel schlecht am "natürlichen" Status der Ehe festhalten, dann aber Eheleuten eine künstliche Befruchtung gewähren, während man deren Finanzierung wiederum unverheirateten Paaren verweigert. Das ist, wenn sonst die Privilegien der Ehe auf Paare ohne Trauschein ausgeweitet werden, einfach nicht gerecht. Der Wunsch von Familienministerin Schwesig, die Regelung zu ändern, ist also angemessen. Vermutlich greift sie damit ohnehin nur dem Bundesverfassungsgericht vor.

Ähnliches müsste dann aber auch für das Recht auf gemeinsame Adoption gelten. Und natürlich ist auch die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare als Gebot der Humanität nicht aufzuhalten. Viele machen in diesen Debatten allerdings den Fehler, den Nachvollzug des gesellschaftlichen Wandels mit Familienförderung zu verwechseln, so auch die Familienministerin. Eine höhere Geburtenrate lässt sich aber nicht politisch verordnen. Schon gar nicht, indem man Eltern und Kinderlose gegeneinander ausspielt, wie das einige in der CDU jetzt mal wieder versuchen.

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