Familienministerin von der Leyen unter Beschuss: Ihr Vorhaben, Kinder als verdeckte Testkäufer für Alkohol, Tabak und Gewaltfilme einzusetzen, hat scharfe Reaktionen hervorgerufen. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach spricht gar von "Kindesmissbrauch".
Der Plan von Bundesgesundheitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Kinder als verdeckte Testkäufer einzusetzen, stösst auf harsche Kritik - auch beim Koalitionspartner.
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Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte dem in Kölner Express: "Die Idee grenzt an Kindesmissbrauch." In den USA würden Kinder als verdeckte Ermittler bei Drogengeschäften eingesetzt. "Das hat weder an der Menge des Konsums noch am Problem an sich etwas geändert."
Zunächst einmal müssten die Täter härter bestraft werden, forderte Lauterbach. Auch er beklagte mangelnde Abstimmung: "Mit uns wurde im übrigen kein Wort über den Vorschlag gesprochen."
"Nicht mit der Würde des Kindes vereinbar"
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Tabak und Gewaltfilmen an Minderjährige auch Kinder und Jugendliche als verdeckte Testkäufer setzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Auch der Deutsche Kinderschutzbund lehnte den Vorstoß deutlich ab. "Wir sind ganz entschieden dagegen", sagte Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin der Organisation, den Lübecker Nachrichten.
"Wir finden das auch juristisch höchst bedenklich, wenn Kinder zu verdeckten Ermittlern gemacht werden sollen, die andere dann zu einer Straftat anstiften sollen. Sie als Lockvögel zu missbrauchen, das ist nicht mit der Würde des Kindes vereinbar."
Damit werde der Kinderschutzgedanke auf den Kopf gestellt. Sie sei überrascht, dass ein entsprechender Gesetzentwurf nicht mit den Kinderschutzverbänden abgestimmt worden sei.
Von der Leyen: "Mindestalter 14 Jahre"
Von der Leyen bemühte sich indes am Samstag in Berlin um Schadensbegrenzung. Sie stellte klar, dass junge Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Schnaps, Zigaretten oder Gewaltfilmen mindestens 14 Jahre alt sein müssten. "Wer einem 16-Jährigen Gewaltvideos oder Schnaps verkauft, muss bis zu 50 000 Euro Bußgeld zahlen", erklärte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Testkäufer mindestens 14 Jahre alt sein sollen, im Regelfall aber zwischen 16 und 18 Jahre alt, ergänzte eine Sprecherin von der Leyens.
"Ich will, dass jeder Händler grundsätzlich bei einem jungen Käufer erst nach dem Ausweis fragt und sich vergewissert, dass wirklich ein Erwachsener vor ihm steht, bevor jugendgefährdende Produkte über die Theke geschoben werden", sagte die Ministerin. Ein Ministeriumssprecher hatte am Vortag einen Zeitungsbericht als im Wesentlichen richtig bestätigt, in dem auch von Kindern als Testkäufer die Rede war.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(dpa)
Stockender Kita-Ausbau
Wenn Sie der Meinung sind, dass die CDU-Ministerin von der Leyen mit ihrer professionellen Arbeit versagt und statt des aus Steuermitteln bezahlte Ministeriums die Bürgerjetzt hier privat Vprschläge machen sollen, wie man den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche belämpfen soll, dann müssen Sie aber auch sagen, wie wir mit dem Versagen und der Doppelarbeit umgehen sollen.
Eine Möglichkeit ist es, sichin anderen Ländern zu orientieren. Eine Prohition wie in den USA ist sinnlos und fördetr nur die Mafia. In Norwegen aber hat man nach exzessiven Alkoholmissbrauch in den 20er Jahren ein sehr strenges Alkoholregime eingeführt, das sich erst nach und nach wieder lockert. Dort kann man Anregungen ohne Ende abholen.
Eine zweite Möglichkeit ist, eine generelle Ausweichpflicht beim Erwerb von Alkohol einzuführen. Jeder sieht, auch Unbeteiligte, ob an der Supermarktkasse das Alter im Ausweis kontrolliert wird.
Polizeistreifen auf Volksfesten wie den Wiesen waren ja schon erwähnt worden.
Dann sagen Sie jetzt, was wir mit dem Versagen des Ministeriums machen sollen. Ministerin entlassen? Schadenersatz für nicht gemachte Arbeit foordern?
Warum schreiben Sie einen solchen Quatsch? Im Gesetz steht nicht mal was verklausuliertes über Flat-Rate. Im Gegenteil. Mit einer Flat_Rate können sie nicht mal der Gewinnsucht fröhnen.
Aber es steht klippt und kalr im Jugendschutzgesetz, dass es mehrer Gründe gibt, dasss man ins Gefängnis kommt, wenn man an einen Jugendlichen Alskohol abgibt:
- Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet
- aus Gewinnsucht begeht (das zielt auf die kommerzielle Abgabe)
- beharrlich wiederholt (selbst die nichtkommerzielle Abgabe kann strafbar sein)
Ihre Aussage:
"Ein Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist auch keine Straftat, sondern eine bloße Ordnungswidrigkeit."
ist also eine plumpe Lüge. Es geht also um einen ganzen Satz von Straftaten, zu deren Anstiftung Jugendliche vom Staat gedungen werden sollen. Ekelhaft. Widerwärtig.
Ich möchte nicht, dass mit meinen Steuergeldern jugendliche Straftäter gedungen werden, um dann unbescholtene zu Straftaten anzustiften. Wo leben wir denn?
Die FAmilie Albrecht soll aufhören, Staftaten zu initieren, erst der Vater mit dem Celler Loch, jetzt die Tochter.
Dann fang ich mal an mit den Vorschlägen: Zigarettenautomaten abschaffen und Zigaretten (und alkoholische Getränke) nur in speziellen Geschäften bzw. separaten Abteilungen von Kaufhäusern und Supermärkten verkaufen. Oder gar nur in Apotheken an diejenigen, die bereits llangjährige (erwachsene) Raucher sind. - Kontrolle durch Erwachsene und hier diese verstärkt in die Pflicht nehmen, z.B.: wer mitbekommt, dass einem Kind die o.g. Drogen verkauft werden, hat sich einzumischen. Tut er es nicht, so macht er sich strafbar. So bleibt die Verantwortung dort, wo sie hingehört: bei den erwachsenen Menschen in diesem Land.
Ich bin kein Fan von Ursula von der Leyen und erst recht nicht von der CDU, aber die vielen Kritiker mögen doch bitte mal konstruktive Vorschläge in ihre Kommentare schreiben, wie sich dieser Missstand der legalen oder eigentlich illegalen Drogenübergabe eindämmen lässt. Bis vor kurzem konnte jeder sechsjährige Drogen aus dem Automaten ziehen (Zigaretten). Nun soll zum Glück der Verkauf an Jugendliche ins Unrechtbewusstsein gerückt werden mit Mitteln die ich persönlich für harmlos halte.
Wenn alle Erwachsene verantwortungsvoll handeln würden, bräuchten wir keine Kontrollen!!!
Die Anwendung des § 27 Abs. 2 JuSchG zielt vorallem auf die kommerzielle Flat-Rate-Sauf-Veranstaltungen. Hier muss allerdings zusätzlich Vorsatz und Gesundheitsgefährdung vorliegen. Dies hat aber nichts mit den angesprochenen Testkäufen in Läden zu tun. Ein solcher, einfacher Verstoss bleibt eine Ordnungswidrigkeit.
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