Familienministerin von der Leyen unter Beschuss: Ihr Vorhaben, Kinder als verdeckte Testkäufer für Alkohol, Tabak und Gewaltfilme einzusetzen, hat scharfe Reaktionen hervorgerufen. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach spricht gar von "Kindesmissbrauch".

Der Plan von Bundesgesundheitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Kinder als verdeckte Testkäufer einzusetzen, stösst auf harsche Kritik - auch beim Koalitionspartner.

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Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte dem in Kölner Express: "Die Idee grenzt an Kindesmissbrauch." In den USA würden Kinder als verdeckte Ermittler bei Drogengeschäften eingesetzt. "Das hat weder an der Menge des Konsums noch am Problem an sich etwas geändert."

Zunächst einmal müssten die Täter härter bestraft werden, forderte Lauterbach. Auch er beklagte mangelnde Abstimmung: "Mit uns wurde im übrigen kein Wort über den Vorschlag gesprochen."

"Nicht mit der Würde des Kindes vereinbar"

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Tabak und Gewaltfilmen an Minderjährige auch Kinder und Jugendliche als verdeckte Testkäufer setzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund lehnte den Vorstoß deutlich ab. "Wir sind ganz entschieden dagegen", sagte Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin der Organisation, den Lübecker Nachrichten.

"Wir finden das auch juristisch höchst bedenklich, wenn Kinder zu verdeckten Ermittlern gemacht werden sollen, die andere dann zu einer Straftat anstiften sollen. Sie als Lockvögel zu missbrauchen, das ist nicht mit der Würde des Kindes vereinbar."

Damit werde der Kinderschutzgedanke auf den Kopf gestellt. Sie sei überrascht, dass ein entsprechender Gesetzentwurf nicht mit den Kinderschutzverbänden abgestimmt worden sei.

Von der Leyen: "Mindestalter 14 Jahre"

Von der Leyen bemühte sich indes am Samstag in Berlin um Schadensbegrenzung. Sie stellte klar, dass junge Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Schnaps, Zigaretten oder Gewaltfilmen mindestens 14 Jahre alt sein müssten. "Wer einem 16-Jährigen Gewaltvideos oder Schnaps verkauft, muss bis zu 50 000 Euro Bußgeld zahlen", erklärte die Ministerin.

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Testkäufer mindestens 14 Jahre alt sein sollen, im Regelfall aber zwischen 16 und 18 Jahre alt, ergänzte eine Sprecherin von der Leyens.

"Ich will, dass jeder Händler grundsätzlich bei einem jungen Käufer erst nach dem Ausweis fragt und sich vergewissert, dass wirklich ein Erwachsener vor ihm steht, bevor jugendgefährdende Produkte über die Theke geschoben werden", sagte die Ministerin. Ein Ministeriumssprecher hatte am Vortag einen Zeitungsbericht als im Wesentlichen richtig bestätigt, in dem auch von Kindern als Testkäufer die Rede war.

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(dpa)