Ein Kommentar von Heribert Prantl

Das Bundesverfassungsgericht gebietet staatlicher Überwachungssucht Einhalt: Flächendeckende Erfassung der Autokennzeichen wird verboten, die Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen eingeschränkt. Mit diesem Urteil widerspricht Karlsruhe einmal mehr dem Schäuble-Motto: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.

Großbritannien ist das Land der Videoüberwachung: In Provinzstädten wie Edinburgh und Manchester wird jeder Bürger durchschnittlich hundert Mal am Tag gefilmt; jeder Londoner wird auf seinem Weg zur Arbeit von dreihundert Kameras verfolgt. Es gibt auf der britischen Insel 4,3 Millionen Überwachungskameras, die überwiegend von den Kommunen betrieben werden.

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Die Video- und Speicher-Orgie wurde und wird mit der Terrorgefahr begründet; und die Briten nahmen und nehmen die anonyme Kontrolle über sich selbst, die ihnen zumal in der Regierungszeit Tony Blairs als Generalrezept gegen Angst und Kriminalität offeriert wurde, bisher einigermaßen gleichgültig hin.

In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt.

Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt.

Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein.

Daher sind die Dauer-Razzien auf Deutschlands Straßen per Video, wie sie verschiedene Bundesländer schon eingeführt haben, nicht statthaft. Daher dürfen die Lkw-Mautstellen an den Autobahnen nicht dazu missbraucht werden, um die Kennzeichen aller Autos zu beliebigen polizeilichen Zwecken zu erfassen. Daher dürfen staatliche Videokameras an Straßen, Brücken und Tunnels nicht rund um die Uhr und an dreihundertfünfundsechzig Tagen im Jahr alle Autokennzeichen, Fahrer und Beifahrer filmen, speichern und mit einem "Fahndungsbestand" abgleichen.

In ihrem Urteil haben die höchsten deutschen Richter einer grassierenden staatlichen Überwachungssucht Einhalt geboten.

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