Der Holocaust-Leugner Williamson muss in Europa mit juristischer Verfolgung rechnen. Justizminister der EU suchen derzeit entsprechende Hebel.
Der europäische Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit könnte eine Handhabe gegen den Priester der katholischen Pius-Bruderschaft bieten, meinte der EU-Ratsvorsitzende und tschechische Justizminister Jiri Pospisil vor Beratungen mit seinen Amtskollegen am Freitag in Brüssel. "Persönlich halte ich das für möglich, aber darüber muss diskutiert werden", sagte Pospisil.
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Entscheidend sei, wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den nationalen Gesetzen unter Strafe gestellt seien, fügte Pospisil hinzu. Der Fall Williamson stehe bisher nicht auf der Tagesordnung des Ministerrats: "Wir könnten darüber in der Zukunft nachdenken." Bundesjustizministerin Brigitte Zypries befürwortete Schritte gegen den Priester, der die Vernichtung von Millionen Juden in den Gaskammern der Nazis öffentlich geleugnet hatte: "Auf jeden Fall muss ihm beigekommen werden in der EU", sagte Zypries.
Mit dem Europäischen Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben die 27 EU-Staaten die Strafen für rassistische Aufrufe zu Hass und Gewalt vereinheitlicht. Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren drohen demnach auch all jenen, die einen Völkermord oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit billigen oder leugnen oder grob verharmlosen.
Die EU-Justizminister verabschiedeten ihren Beschluss nach jahrelangem Hin und Her endgültig am 28. November 2008. Die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung des Texts allerdings zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.
Mit dem EU-Haftbefehl hat die Gemeinschaft aber schon ein anderes Instrument in Kraft gesetzt, das auch bei rassistischen und fremdenfeindlichen Straftaten angewandt werden kann. Demnach kann ein Mitgliedstaat die Auslieferung eines Beschuldigten unter anderem dann verlangen, wenn ihm eine Tat zur Last gelegt wird, wegen der ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren droht.
Williamsons Erklärung im Internet
Richard Williamson war am Mittwoch aus Argentinien nach Großbritannien zurückgekehrt. Er erklärte: "Es tut mir leid, diese Aussagen gemacht zu haben." Inhaltlich nahm der Pius-Bruder seine Äußerungen jedoch nicht zurück. Der Fall erregte weltweites Aufsehen, weil Papst Benedikt XVI. den Ausschluss des Priesters aus der katholischen Kirche aufgehoben hatte. Einer Aufforderung des Papstes, seine Aussagen zu widerrufen, widersetzte sich Williamson.
Unterdessen hat die Pius-Bruderschaft die Entschuldigung des Holocaust-Leugners Richard Williamson ins Internet gestellt. Auf der Webseite der Presseagentur der Bruderschaft, www.dici.org, war die Erklärung am Freitag in Englisch, Deutsch und Spanisch zu lesen. Am Vortag hatte die katholische Agentur zenit.org die Bitte um Vergebung veröffentlicht.
In der Zentrale der Priesterbruderschaft im Schweizer Menzingen hieß es auf Anfrage, dass es noch keine offzielle Stellungnahme zur Erklärung von Williamson gebe. Der Generalobere Bischof Bernard Fellay sei derzeit nicht erreichbar.
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(dpa/sekr)
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warum das Leugnen des Holocaustes strafbar sein soll, das Leugnen der Evolution oder der Schwerkraft hingegen nicht. Wenn jemand sich öffentlich hinstellt und behauptet, für ihn seien die eigenen Borniertheit und Vorurteile bei der Wahrheitsfindung wichtiger als die schnöde Realität, dann hat er sich schon dermaßen diskreditiert, dass er ausgelacht gehört, ja, aber wozu denn ins Gefängnis? Sollen wir ihn noch umsonst durchfüttern? Das soll dann lieber die Kirche übernehmen, in die er meiner Meinung nach auch sehr gut aufgehoben ist. Also: Soll er die Schoa leugnen, und sich lächerlich machen, soll er die Evolution leugnen, und zum Affen streben, statt von einem gemeinsamen Vorfahren abzustammen, und soll er aus dem 10. Stock springen, die Engel werden ihn schon auffangen. Dann wird es mir eine Freude sein, ihn für den Darwin Award zu nominieren. Alleine der Name des Awards! Er wird sich im Grabe umdrehen, ja, rotieren wird er!
Telegramme mit der Gesamtzahl der deportierten Juden sind vom deutschen Botschafter in Ungarn Edmund Veesenmayer regelmäßig an das Auswärtige Amt gesendet worden. Aus diesen geht hervor, dass im Zeitraum vom 29. April 1944 bis 18. Oktober 1944 insgesamt 438.000 Juden nach Auschwitz deportiert wurden. Diese Zahl wird fast von der gesamten Forschung vorbehaltlos anerkannt.
Höß liegt mit 400.000 doch gar nicht so falsch.
Baldung: "DENKEN ist gefragt nicht plappern." (ZE)
Warum fangen Sie damit denn nicht einfach an, mit dem Denken. Oder fällt der Kameradschaftsabend heute aus?
.rhinelander
Ich will das nicht weiter vertiefen, aber gerade die von Ihnen genannten Angaben sind ein wesentlicher Grund dafür, den Zahlenv on Höß, die meist eben falsch sind, gewiss nicht mehr zu folgen.
Für Frankreich nannte er etwa 110 000 Opfer - insgesamt wurden aber nur 75 721 eingeliefert. Aus den Niederlanden kamen laut Höß 95 000, es waren aber nur 60 026,für die Slowakei zählte er etwa 90 000, obwohl lediglich 26 661 nach Aus.c.hwitz verbracht worden waren,für Griechenland 65 000 bei 53 789 tatsächlich Deportierten.
Für Belgien nennt Höß 20 000, angeblich 400 000 aus Ungarn, 250 000 aus Polen , (300 000 laut Piper) und 100 000 aus Deutschland - ohne das von Höß oder seinem polnischen Vernehmer Jan Sehn Polen zugeschlagene Obers.ch.lesien, aber mit There.si.enstadt (zusammen 69 000 laut Piper).
Alle Angaben sind nachprüfbar bei verschiedenen Publikationen.
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