Weakland schreibt einen Brief, addressiert an "His Eminence", den "Prefect, The Sacred Congregation for the Doctrine of the Faith". Die Eminenz, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit 15 Jahren die Glaubenskongregation geleitet hat, ist Kardinal Joseph Ratzinger, der heutige Papst. Weakland hält Ratzinger für zuständig, weil Pfarrer Murphy offenbar auch die Beichte dazu benutzt hat, um die tauben Jugendlichen zu verführen.

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In dem Brief heißt es: "Eine Person hat unter Eid ausgesagt, dass Pfarrer Murphy die Beichte genutzt hat, um zu sündhaften Handlungen gegen das sechste Gebot aufzufordern". Offen gesteht Weakland in dem Brief, weniger an der nötigen Gerechtigkeit interessiert zu sein, als an einer "heilenden Antwort" der Kirche auf den Ärger der Gehörlosen. Immerhin lässt der Bischof in seinem Schreiben keinen Zweifel daran, dass der Priester massiv und über viele Jahre hinweg Schutzbefohlene missbraucht hat.

Doch eine Reaktion Ratzingers bleibt aus.

Weakland leitet ein kirchliches Verfahren gegen Murphy ein - und schreibt weiter Briefe an den Vatikan. Im März 1997 geht ein Schreiben an Kardinal Gilberto Agustoni, den Leiter der Apostolischen Signatur, dem höchsten Gericht der römischen Kurie.

Auf diesen Brief reagiert der Vatikan immerhin. Das Gericht fühlt sich nicht zuständig. Sehr wohl sei aber ein anderes Gremium für den "schweren und dringenden" Fall verantwortlich. Die Glaubenskongregation und deren Chef: Kardinal Ratzinger. Ratzingers Stellvertreter Tarcisio Bertone bittet Weakland, ein geheimes Verfahren nach Kirchenrecht einzuleiten.

Fall: geschlossen

Im Jahr 1998 erhält Ratzinger dann Post von Pfarrer Murphy. Darin bittet er den mächtigen Kardinal, das Amtsenthebungsverfahren gegen ihn aufzuhalten "Ich wünsche mir einfach, die Zeit, die mir bleibt, in der Würde meines Priesteramtes zu leben." Er habe Buße getan und sei in einem schlechten gesundheitlichen Zustand.

Das überzeugte offenbar Kardinal Bertone. Er verweist auf den Paragraphen 1341 des kanonischen Rechts. Dort steht, dass ein Bischof nur dann juristisch gegen einen Geistlichen vorgehen soll, nachdem er sicher ist, dass alle anderen Optionen versagen. Nach dem Tod Murphys Anfang September 1998 wird der Fall zu den Akten gelegt. Da immerhin beeilt sich der Vatikan: Während zuvor mehrere Monate vergingen, bis ein Brief eine Reaktion ausgelöst hat, schreibt Bertone noch im selben Monat: "The case is, in effect, closed" - der Fall ist geschlossen.

Letztlich beweisen die Dokumente, die der New York Times vorliegen, nicht eindeutig, dass Ratzinger als Leiter der Glaubenskongregation je von dem Fall Murphy gehört hat. Doch als Chef hat Ratzinger eine Verantwortung für seine Mitarbeiter. Wenn Briefe von Bischöfen, die in dringlichen Fällen an ihn adressiert sind, ihn nicht erreichen, ist das kein gutes Zeichen. Und wenn Ratzingers Stellvertreter Dinge von solcher Tragweite ohne Rücksprache entscheidet, noch weniger. Wahrscheinlicher ist, dass Ratzinger von dem Fall wusste und ihn - wie viele Autoritäten in Irland und in Deutschland - mindestens falsch eingeschätzt hat.

Einen Verdacht scheinen die Dokumente aber zu erhärten: dass die katholische Kirche alles, was unter den Teppich gekehrt werden kann, auch unter den Teppich kehrt. Das ist das katholische Derivat von Murphys Gesetz.

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  1. Papst Benedikt und der Missbrauch
  2. Sie lesen jetzt Ratzingers Schweigen: "The case is closed"
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(sueddeutsche.de/gba)