Katholische Kirche:Mühlstein am Hals

Lesezeit: 2 min

Die Missbrauchs-Priester sind eine moralische Last, die die Kirche in die Knie zwingt. Der Papst könnte sie zertrümmern - durch das Kirchenstrafrecht.

Heribert Prantl

Die katholische Kirche versinkt in einem Ozean immer neuer Vorwürfe. Dem Papst wird vorgehalten, er habe in seinen früheren Ämtern nicht schnell, sensibel und entschlossen genug reagiert auf die ihm vorgelegten Fälle des sexuellen Missbrauchs durch Priester. Er sei als Bischof in München zu unaufmerksam und als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom zu langmütig gewesen.

Das mag so sein. Die Vorwürfe zu seinem saumseligen Verhalten in alten Tagen überdecken ein geläutertes Verhalten in neueren Tagen. Dieser Papst hat vor zwei Jahren, bei seinem Besuch in den USA, den sexuellen Missbrauch in bis dahin nie dagewesener Schärfe verurteilt und unter vier Augen mit Missbrauchs-Opfern gesprochen. Dies ist schier vergessen; das Schuld- und Schambekenntnis ist verschüttet von den neuen Skandalen, wie sie in Irland und Deutschland aufgedeckt wurden und werden.

Die Kosten dieser Skandale treiben nicht nur die Diözesen in den USA in den finanziellen und moralischen Ruin. Die Glaubwürdigkeit der Kirche hat weltweit unendlich gelitten. In dem Fall, der derzeit die US-Presse sehr erregt, soll Kurienkardinal Ratzinger im Jahr 1982 die Amtsenthebung eines pädophilen, wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs verurteilten kalifornischen Priesters hinausgezögert haben.

War es bewusstes Hinauszögern, oder war es kirchenjuristische Akkuratesse? Der Vatikan kann erzählen, was er will; er gilt als schuldig. Der Missbrauchsskandal hängt wie ein Mühlstein am Hals der katholischen Kirche.

Der Vatikan hat die Möglichkeit, die Kirche vom Mühlstein an ihrem Hals zu befreien, ja den Stein vielleicht gar zu zertrümmern. Dazu müsste er gegen Priester, die Kinder und Jugendliche missbrauchen, die schärfste Strafe verhängen, die das Kirchenrecht kennt: Die Exkommunikation, also den Ausschluss aus der religiösen Gemeinschaft.

Die Missbrauchs-Priester müssten also künftig nicht mehr nur, wie bisher üblich, zögerlich mit mäßigen Sühnestrafen belegt werden; sie müssten nicht nur aus ihrem Amt entlassen, sondern aus der Kirche ausgeschlossen werden. Früher hieß dies "Kirchenbann". Und diese Strafe müsste mit dem Begehen der Missbrauchs-Tat von selbst eintreten.

Sie wird dann nicht erst, wie andere Strafen, nach einem langen Verfahren ausgesprochen; der Ortsbischof hat die mit dem Missbrauch automatisch eingetretene Exkommunikation des verbrecherischen Priesters nur noch deklaratorisch festzustellen.

Der Münchner Rechtsgelehrte Peter Landau, Emeritus für historische Kanonistik, hat eine solche Strafnorm für den Codex Juris Canonici formuliert - wie es sich gehört in Latein: "Qui minorem actu criminali in materia morum violat, in excommunicationem latae sententiae incurrit". Deutsch: Wer einen Minderjährigen durch eine unsittliche Tat verletzt, ist mit der Tatbegehung exkommuniziert.

Im geltenden Kirchenrecht, dem Codex Juris Canonici von 1983, klafft eine Lücke: Die harte Norm gegen sexuellen Missbrauch, die im Codex von 1917 stand, ist im geltenden Recht entfallen. Damals lautete diese Norm so:

"Hat sich ein Kleriker mit Minderjährigen unter 16 Jahren schwer versündigt ... soll er suspendiert, als infam erklärt, jeden Amtes, jedes Benefiziums, jeder Dignität und überhaupt jeder Anstellung enthoben und in schweren Fällen mit Deposition (Anm.: Absetzung für immer) bestraft werden". Diese scharfe Norm war unter Papst Benedikt XV. formuliert worden. Benedikt XVI. sollte sie alsbald in verschärfter Form wieder einführen.

Es wäre dies die Beachtung eines Gotteswortes, das drei Evangelisten berichten: "Wer einem dieser Kleinen, die an mich glauben, ein Ärgernis gibt, für den wäre es besser, wenn ihm ein Mühlstein um seinen Hals gelegt und er versenkt wäre in der Tiefe des Meeres." Statt in den Meerestiefen sollten Missbrauchs-Priester versenkt werden in der tiefen Ächtung der Kirche.

© SZ vom 12.04.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: