Jeder Verdacht sexuellen Missbrauchs soll gemeldet werden, ehrenamtliche Mitarbeiter müssen polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen: Die Kirche will jeden Verdacht auf sexuelle Gewalt melden. Doch eine wichtige Frage bleibt offen.
In der katholischen Kirche in Deutschland muss künftig jeder Verdacht, dass ein Mitarbeiter einem Minderjährigen sexuelle Gewalt angetan hat, dem Staatsanwalt gemeldet werden. Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn dies dem Opferschutz dient und dadurch nicht andere Kinder und Jugendliche gefährdet werden.
Bild vergrößern
Der Bischof von Trier und MIssbrauchsbeauftragte, Stephan Ackermann, ist Beauftragter der deutschen Bischöfe für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Auf einer Pressekofnerenz stellt er die neuen Leitlinien der Kirche vor. (© ddp)
Anzeige
Dies legen die neuen "Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger" fest, die vom 1.September an für drei Jahre zur Probe gelten. Am Montag der vergangenen Woche hatten sich die Bischöfe nach monatelangen Debatten auf eine Reform der Leitlinien aus dem Jahr 2002 geeinigt. Vor allem die Frage der Anzeigepflicht war kontrovers diskutiert worden.
Der Beauftragte der deutschen Bischöfe für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, sagte, "die schrecklichen Erkenntnisse und Erfahrungen der vergangenen Monate" hätten gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht präzise genug gewesen seien. Die Leitlinien betonen, dass die Opfer sexuellen Missbrauchs "besonderer Achtsamkeit" bedürften; ihnen und ihren Angehörigen müssten "bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen Unterstützung und Begleitung angeboten werden". Es sei die Pflicht der Kirche, "sich ihrer Verantwortung zu stellen".
Die Leitlinien gelten nun für alle ehren, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirche. Sie soll auch die Prävention verbessern helfen: Von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, muss künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden.
"Seelsorgerische und therapeutische Hilfen" für die Opfer sollen "im Einzelfall" festgelegt werden. Neu ist, dass der Beauftragte der Diözesen zur Aufarbeitung des Missbrauchs kein Mitglied der Kirchenleitung mehr sein darf. Er kann, muss aber nicht von Experten außerhalb der Kirche unterstützt werden.
Offen bleibt die Frage nach möglichen Entschädigungen. Sie soll gemeinsam mit dem von der Bundesregierung einberufenen Runden Tisch zur Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle geklärt werden, sagte Ackermann. Ein Vorpreschen "könnte eine ungleiche Behandlung" und "neue Ungerechtigkeiten für die Opfer bewirken".
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Vatikan-Regeln für Missbrauchsfälle "Verbrechen gegen die Sitten" 15.07.2010
- Bischöfin Jepsen tritt zurück "Meine Glaubwürdigkeit wird angezweifelt" 16.07.2010
- Missbrauchs-Debatte "Was ich lese, übersteigt mein Vorstellungsvermögen" 08.08.2010
- Katholische Kirche Von der Pflicht zum Widerspruch 23.08.2010
- Katholischer Priester angeklagt Missbrauch in 280 Fällen 03.11.2011
- Katholische Kirche in den USA Bischof auf der Anklagebank 15.10.2011
- Papst in Erfurt Benedikt XVI. trifft Missbrauchsopfer 23.09.2011
(SZ vom 01.09.2010/jab)
Thesen hat Sarrazin recht, aber was ich bei ihm und auch hier im Forum vermisse sind die Lösungen für diese Problmatik
Das ist gut so. Und weil es bisher nicht so war sollte der Staatsanwalt gegen die Oberen Anklagen erheben, die von den Missbrauchsfällen gewußt haben.
"Von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, muss künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden."
Das ist gut so auch wenn dies nur ein wenig hilft, da es die Kirche und ander immer wieder geschaft haben diese Kinderschänder zu decken und deshalb keine Einträge vorhanden sein werden. Und weil dies Vorher nicht so war sollte der Staatsanwalt gegen die Oberen Anklagen erheben, die von den Missbrauchsfällen gewußt haben.
Ohne Anklagen zumindest wegen unterlassener Hilfeleistung ist aber für die Opfer die Sache nicht beendet.
Der Artikel suggeriert leicht, man wolle mit der "offenen Frage" etwas verschleppen, aber als Überlebender ist gerade bei Entschädigungen immer viel Emotion mit im Spiel und es wird von den Betroffenen auch sehr subjektiv beurteilt.
Der eine freut sich über 300€ aus irgendeinem Topf und denkt sich: "Naja, besser als nix." Die nächste ist vielleicht allein von dem Versuch auf der Palme, die Sache mit Geld aufwiegen zu wollen.
Da der entstandene Schaden auch sehr persönlich ist, muss die Wiedergutmachung es auch sein.
Hier läge eigentlich eine große Stärke der Kirche(n). Eine kompetente Betreuung, seelsorgerische Begleitung und Lebenshilfe bietet sie ja schon immer sehr erfolgreich, egal, was man nun sonst von ihr hält oder nicht hält!