Von Matthias Drobinski

Jeder Verdacht sexuellen Missbrauchs soll gemeldet werden, ehrenamtliche Mitarbeiter müssen polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen: Die Kirche will jeden Verdacht auf sexuelle Gewalt melden. Doch eine wichtige Frage bleibt offen.

In der katholischen Kirche in Deutschland muss künftig jeder Verdacht, dass ein Mitarbeiter einem Minderjährigen sexuelle Gewalt angetan hat, dem Staatsanwalt gemeldet werden. Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn dies dem Opferschutz dient und dadurch nicht andere Kinder und Jugendliche gefährdet werden.

Neue Leitlinien der Bischoefe: Weitgehende Anzeigepflicht bei Missbrauchsfaellen Bild vergrößern

Der Bischof von Trier und MIssbrauchsbeauftragte, Stephan Ackermann, ist Beauftragter der deutschen Bischöfe für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Auf einer Pressekofnerenz stellt er die neuen Leitlinien der Kirche vor. (© ddp)

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Dies legen die neuen "Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger" fest, die vom 1.September an für drei Jahre zur Probe gelten. Am Montag der vergangenen Woche hatten sich die Bischöfe nach monatelangen Debatten auf eine Reform der Leitlinien aus dem Jahr 2002 geeinigt. Vor allem die Frage der Anzeigepflicht war kontrovers diskutiert worden.

Der Beauftragte der deutschen Bischöfe für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, sagte, "die schrecklichen Erkenntnisse und Erfahrungen der vergangenen Monate" hätten gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht präzise genug gewesen seien. Die Leitlinien betonen, dass die Opfer sexuellen Missbrauchs "besonderer Achtsamkeit" bedürften; ihnen und ihren Angehörigen müssten "bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen Unterstützung und Begleitung angeboten werden". Es sei die Pflicht der Kirche, "sich ihrer Verantwortung zu stellen".

Die Leitlinien gelten nun für alle ehren, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirche. Sie soll auch die Prävention verbessern helfen: Von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, muss künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden.

"Seelsorgerische und therapeutische Hilfen" für die Opfer sollen "im Einzelfall" festgelegt werden. Neu ist, dass der Beauftragte der Diözesen zur Aufarbeitung des Missbrauchs kein Mitglied der Kirchenleitung mehr sein darf. Er kann, muss aber nicht von Experten außerhalb der Kirche unterstützt werden.

Offen bleibt die Frage nach möglichen Entschädigungen. Sie soll gemeinsam mit dem von der Bundesregierung einberufenen Runden Tisch zur Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle geklärt werden, sagte Ackermann. Ein Vorpreschen "könnte eine ungleiche Behandlung" und "neue Ungerechtigkeiten für die Opfer bewirken".

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(SZ vom 01.09.2010/jab)