Kassenpatienten müssen warten Gewollte Zwei-Klassen-Medizin

Die Ungleichbehandlung von Kassenpatienten und Privatpatienten ist empörend. Schuld sind aber nicht die Ärzte.

Ein Kommentar von Nina von Hardenberg

Die Aufgabe des Arztes ist es, Krankheiten zu diagnostizieren und zu heilen. In deutschen Praxen ist aber längst eine zweite Aufgabe hinzugekommen: Ärzte müssen auch erkennen, wie viel der jeweilige Patient ihrer Praxis einbringt.

Arzt; Gewollte Zwei-Klassen-Medizin; dpa

Die Mediziner reagieren mit ihrer Zwei-Klassen-Medizin nur auf gesetzliche Vorgaben.

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Eine Studie der Kölner Universität belegt, wohin das führt: Kassenpatienten warten dreimal so lange auf ihren Termin wie Privatversicherte. Die Ungleichbehandlung ist empörend. Doch wer die Ärzte dafür kritisiert, setzt am falschen Ende an. Die Mediziner reagieren nur auf gesetzliche Vorgaben. Die Zwei-Klassen-Medizin ist von der Regierung verordnet.

Wenn ein Arzt einen Kassenpatienten mit einer Routineuntersuchung am Ende eines Quartals auf den kommenden Monat vertröstet, handelt er absolut rational. Er muss den Patienten sonst häufig umsonst behandeln, denn die Budgets der Ärzte sind gedeckelt.

Das gilt nicht nur für die Behandlungskosten, sondern auch für die Medikamentenvergabe, bei der es längst eine Zwei-Klassen-Versorgung gibt. Wenn ein Arzt in einem Quartal besonders viele Grippepatienten hat, und er sein Arzneimittelbudget überschreitet, drohen ihm Regressforderungen. Im nächsten Quartal überlegt er vielleicht zweimal, ob er etwa ein besonders teures Schmerzmittel verschreibt. Das führt schon heute zu einer stillen Rationierung der Medikamentenversorgung.

Eine Regierung, die Ärzten immer engere finanzielle Vorgaben macht, muss sich nicht wundern, wenn sie sich auf Patienten konzentriert, deren Behandlung sich lohnt. Wer eine gerechtere Versorgung von Kassenpatienten will, muss sie angemessen bezahlen. Dafür aber müssten der Steuerzuschuss für die Krankenkassen oder die Beitragssätze erhöht werden, was beides unpopulär ist.