Karlsruher Entscheidung:Tornado-Einsatz verfassungsgemäß

Die Bundeswehr darf weiter mit ihren Tornados über Afghanistan fliegen. Der Einsatz der Aufklärungsflugzeuge ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linksfraktion gegen den Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Nato sich mit ihrem Einsatz in Afghanistan von ihrer "friedenswahrenden Ausrichtung" abgekoppelt habe. Dies hatte die Linksfraktion in ihrer nun gescheiterten Klage geltend gemacht.

Das Gericht billigte selbst die politisch umstrittene Zusammenarbeit deutscher Soldaten mit den US-geführten Truppen der Anti-Terror-Operation "Enduring Freedom" (OEF) in Afghanistan.

Die Linksfraktion hatte argumentiert, der Tornado-Einsatz im Rahmen der Nato-geführten Internationalen Schutztruppe (Isaf) verstoße gegen den Geist des Nato-Vetrags von 1955, weil das Abkommen nur ein regionales Verteidigungsbündnis im euro-atlantischen Raum vorsehe. Die Afghanistan-Mission sei deshalb eine grundlegende Vertragsänderung, zu der die Bundesregierung sich die Zustimmung des Bundestags in einem Gesetz hätte einholen müssen.

Diese Auffassung wiesen die Karlsruher Richter nun zurück. Der Isaf-Einsatz dient laut Urteil "der Sicherheit des euro-atlantischen Raums". Dass Angriffe von außen auch auf dem Gebiet eines angreifenden Staates abgewehrt werden könnten, sei von Anfang an Bestandteil des Nato-Vertrags gewesen. Deshalb verstoße ein Krisenreaktionseinsatz wie in Afghanistan auch nicht gegen die regionalen Begrenzungen des Nato-Vertrags. Die Richter betonten zudem, dass der Charakter des Nato-Vertrags durch die Kooperation von Isaf und den OEF-Truppen "nicht ersichtlich geändert" worden sei.

Die nur zum Selbstschutz bewaffneten Tornados liefern seit Mitte April Aufklärungsbilder aus ganz Afghanistan. Sie unterstützen damit die Isaf-Truppen, zu denen auch bis zu 3500 Bundeswehr-Soldaten gehören, im Kampf gegen die islamistischen Taliban-Kämpfer.

Der Einsatz der Maschinen ist vorerst bis Oktober befristet. Über ihre Verlängerung muss der Bundestag entscheiden. Die Nato hatte vor wenigen Tagen eine unbefristete Verlängerung angefragt.

Jung zeigt sich zufrieden über das Urteil

Verteidigungsminister Franz Josef Jung begrüßte die Karlsruher Entscheidung: "Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Bundesregierung bestätigt hat", sagte er am Dienstag. Zugleich warb der Minister für die Fortsetzung des Antiterroreinsatzes "Enduring Freedom" in Afghanistan. Die Terrorbekämpfung sei notwendig, um Stabilität für einen Wiederaufbau des Landes zu gewährleisten. Alle, die jetzt einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordern, spielten den Terroristen in die Hände, sagte der Minister mit Blick auf Stimmen aus der SPD, die die Zukunft der Einsätze in Frage stellten.

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