Karlsruhe zur EZB:Karlsruhe zur EZB: Was hinter der spektakulären Entscheidung steckt

EZB

Die Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main.

(Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht macht Ernst: Die Europäische Zentralbank dürfe viel, aber nicht alles. Mit seiner Entscheidung will das Gericht die Kollegen in Luxemburg auf Trab bringen.

Kommentar von Heribert Prantl

Das Bundesverfassungsgericht macht Ernst. Es will die Europäische Zentralbank nicht nach Belieben schalten und walten lassen. Diese EZB, so sagen die Richter in Karlsruhe, braucht rechtliche Kontrolle. Die Richter lassen der EZB Spielräume, die zwar groß sind, aber nicht beliebig. Die EZB, so sagen die Karlsruher Richter nun schon zum zweiten Mal, darf viel, aber nicht alles. Aber wo das Dürfen endet - das kann verbindlich nur der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sagen. Den wollen die Karlsruher Richter auf Trab bringen. Das ist der Sinn ihrer spektakulären Entscheidung zum Anleihenprogramm der EZB. Karlsruhe hat das Verfahren ausgesetzt und die Streitfragen mit Blitz und Donnergrollen den Kollegen vom EU-Gericht vorgelegt.

Die Richter in Karlsruhe halten das Ankaufsprogramm der EZB für bedenklich. EZB-Chef Mario Draghi gibt dafür monatlich zwischen 60 und 80 Milliarden Euro aus. Karlsruhe sagt: Draghi ist nicht der liebe Gott, er schwebt nicht über allem; er darf zwar Dinge machen, die Karlsruhe für falsch hält, er darf das Recht dehnen, aber er darf es nicht brechen - auch nicht unter dem Vorwand kreativer Geldpolitik. Karlsruhe pocht darauf, dass die EZB, wie das in den EU-Verträgen steht, nur für Geldpolitik, nicht für Wirtschaftspolitik zuständig ist. So ist es Recht, aber nicht Praxis; die Richter in Karlsruhe halten freilich daran fest, dass die Praxis sich an das Recht hält.

Das Spiel zwischen den Gerichten in Karlsruhe und Luxemburg

Das ist in diesem Fall nicht ganz einfach, weil Währungspolitik und Wirtschaftspolitik sich nicht trennen lassen wie der Dotter und das Eiweiß. Währungs- und Wirtschaftspolitik - das geht ineinander über; die Unterscheidung ist so vage wie die zwischen Marmelade und Fruchtaufstrich. Deshalb ist der Europäische Gerichtshof bei der Beurteilung des Treibens der EZB großzügig. Die Richter in Karlsruhe sind da kritischer - und sie haben nun ihre Bedenken und ihre Kritik penibel formuliert. Sie wollen, dass der EuGH von Kontrolle der EZB nicht nur redet, sondern sie auch endlich praktiziert. Der EuGH soll, so will es Karlsruhe, am Beispiel des Ankaufs der Staatsanleihen der EZB die Grenzen aufzeigen.

Die Karlsruher Richter machen das geschickt, sie locken die Kollegen in Luxemburg mit deren eigenen Worten. Bei seiner Entscheidung zum sogenannten OMT-Programm Draghis, also dem Programm zur Euro-Rettung, formulierte der EuGH seinerzeit allerlei Voraussetzungen und Einschränkungen. Diese von Luxemburg formulierten Voraussetzungen machte dann Karlsruhe in seinem finalen Urteil zum OMT-Programm zum verbindlichen Katalog. Diesen Katalog hat Karlsruhe jetzt in seiner Beurteilung des Anleihenprogramms angewandt - und festgestellt, dass das Anleihenprogramm diesem Katalog nicht entspricht. Mit diesem Zeugnis schickt Karlsruhe die ganze Chose wieder nach Luxemburg. Die Richter dort werden einige Schwierigkeiten haben, sich da wieder herauszuwinden.

Es entwickelt sich, wenn es gut geht, ein Zusammenspiel zwischen den Gerichten in Karlsruhe und Luxemburg: Das deutsche Verfassungsgericht ist, was die Rechtskontrolle der EU-Organe und der EZB betrifft, fordernd; der Europäische Gerichtshof ist zurückhaltend, aber bereit, den Karlsruher Forderungen entgegenzukommen. Karlsruhe bezieht sich dann beim nächsten Mal auf dieses Entgegenkommen und baut darauf seine neuen Forderungen auf. Die Gerichte in Luxemburg und Karlsruhe verhalten sich zueinander wie Yin und Yang. Sie stehen für einander entgegengesetzte und dennoch aufeinander bezogene Kräfte. Luxemburg ist eher passiv; Luxemburg ist also Yin. Karlsruhe ist offensiver, aktiver - Karlsruhe ist Yang. Yin und Yang helfen hoffentlich Europa auf die Sprünge.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: