Heute klagen neun Abgeordnete vor dem Verfassungsgericht gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte. Mit dieser Aktion werden die Vorurteile über raffgierige Politiker verfestigt.
Sauerkraut wird besser, wenn man es immer wieder aufwärmt. Bei Vorurteilen ist es anders; sie verfestigen sich; aus ihnen werden Urteile, die durch nichts mehr zu erschüttern sind - nicht einmal durch ein Gerichtsurteil, das dem Vorurteil den Boden entziehen soll.
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Besonders ärgerlich ist das dann, wenn diejenigen, gegen die sich die Vorurteile richten, selber an deren Bekräftigung mitarbeiten, ja diese geradezu betreiben. So ist das leider bei den Politikern - genauer gesagt: bei neun von 614.
Dieser Mittwoch ist ein Tag der Verfestigung der Vorurteile gegen "die" Politiker; man muss das ausnahmsweise so pauschal sagen, weil die Verfassungsklagen von neun Bundestagsabgeordneten, über die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt wird, nicht nur dem Ruf dieser neun Abgeordneten (unter ihnen der Multi-Funktionär Friedrich Merz), sondern allen 614 Abgeordneten des Bundestags, ja der Politik insgesamt, schaden werden.
Die neun Parlamentarier wenden sich gegen das neue Abgeordnetengesetz und gegen die neuen Verhaltensregeln für Abgeordnete. Sie wenden sich gegen mehr Transparenz, sie wenden sich dagegen, dass der Wähler wissen darf, was er bei seiner Wahlentscheidung wissen will: Wovon und woher und in welchem Umfang ein Abgeordneter Gelder von außerhalb bezieht. Das ist dem Wähler bei seiner Entscheidung und bei seiner Beurteilung eines Politikers womöglich wichtiger, als im Handbuch des Bundestages zu erfahren, wie lange Friedrich Merz Amtsrichter war.
Der Abgeordnete Merz wendet sich auch dagegen, dass "die Ausübung des Mandats" im "Mittelpunkt" seiner Tätigkeit stehen soll. Sein Lamento darüber ist verständlich, weil er es fertig bringt, nicht nur als Parlamentarier zu agieren, sondern zugleich noch elf andere Tätigkeiten auszuüben.
Dreistufige Einordnung
Die neun Abgeordneten, die in Karlsruhe klagen, wollen sich nicht so verhalten, wie es ihnen per Gesetz vorgeschrieben ist. Niemand verlangt von ihnen, dass sie ihren Einkommensteuerbescheid veröffentlichen. Sie wollen ihre Nebeneinkünfte aber nicht einmal nach dem vorgesehenen groben Raster offen legen - von 1000 bis 3500 Euro (Stufe I), bis 7000 Euro (Stufe II) oder über 7000 Euro (Stufe III).
Sie nehmen es in Kauf, dass die Öffentlichkeit sie und die Politiker insgesamt in ein noch viel gröberes Raster steckt, ihnen also Habgier vorwirft und sie als Angehörige eines Raffkartells verleumdet. Dieses Pauschalurteil ist auf gefährliche Weise falsch, auch wenn sich in jeder Partei Beispiele finden lassen, auf die es sich stützen lässt.
Lässliche Sünden werden zusammengerührt mit echten Skandalen, die die Politik zu Recht erschüttert haben, und als Beleg dafür genommen, was man ohnehin schon zu wissen glaubt: Die Politik sei ein großer Selbstbedienungsladen. Genährt wird solche Kritik von Leuten, die sich Parteienkritiker nennen und behaupten, die Politiker hätten die Demokratie zum Nährboden ihrer Eigeninteressen gemacht.
Politiker sollen, so heißt es dann gern, nicht von der Politik leben, sondern für die Politik - sie sollen so gut sein, wie man es selber nicht ist; und wenn sich herausstellt, dass Politiker so ähnlich sind wie ihre Wähler auch, dann wird über sie oft so geredet, als handele es sich um die Hausschweine der Demokratie.
Man muss Politik und Politiker gegen ihre Verächter verteidigen; sie sind besser als ihr Ruf. Wären zum Beispiel viele der Ignoranten, die den Politikern Faulheit vorwerfen, nur weil sei wieder einmal ein ziemlich leeres Parlament sehen, nur halb so fleißig wie diese - durch das Land würde ein Ruck gehen, wie ihn sich einst Roman Herzog als Bundespräsident gewünscht hat. Die Kritik an "den Politikern" besteht zu einem guten Teil aus hysterischer Heuchelei. Daher ist es bedauerlich, wenn Abgeordnete nun selbst dem Affen noch Zucker geben. Nicht anders stellt sich ihre Klage in Karlsruhe dar.
Nebentätigkeiten als Haupttätigkeit
Es wäre lebensfremd, Nebentätigkeiten generell verbieten zu wollen. Die Demokratie will in ihren Parlamenten keine wirtschaftlichen Eunuchen. Sie will Lebenserfahrung im Bundestag, sie sieht es auch ganz gern, wenn ein Abgeordneter nicht auf Gedeih und Verderb auf die Politik angewiesen ist. Nebeneinkünfte können durchaus Unabhängigkeit sichern, können also so etwas sein wie die Schlüssel für die Handschellen des Fraktionszwangs. Es geht um Maß und Ziel der Nebentätigkeiten - und vor allem darum, dass der Wähler von ihnen weiß.
Die Demokratie will es nicht, dass das Mandat als Abgeordneter vor allem der Akquisition für anderweitig lukrative Tätigkeiten dient. Wenn die Nebentätigkeiten zur Haupttätigkeit werden, wird das Mandat im Bundestag zur Nebensache. Ob das so ist, ist nicht allein an der Höhe der Nebeneinkünfte zu messen. Aber davon sollten sich die Bürger einen Eindruck machen können, deshalb ist Offenlegung so wichtig.
Zur Klage der neun Abgeordneten gegen das Abgeordnetengesetz passt daher der alte Spott über die k. -u.-k.-Artillerie: Sie trifft zwar nicht, aber ihre moralische Wirkung ist ungeheuer. Die moralische Wirkung der Verfassungsklagen gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte ist massiv destruktiv.
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(SZ vom 11.10.2006)
"Lunch Beat" statt Kantine