Karlsruhe stärkt Abgeordnetenrechte bei Euro-Rettung:Gedimmte Demokratie

Kanzlerin Merkel und ihr Finanzminister haben versucht, das Parlament zu schrumpfen. Milliardenausgaben sollten geheim und von nur neun Hanseln genehmigt werden. Das konnte und durfte das höchste deutsche Gericht nicht akzeptieren. Man kann nicht den Euro retten wollen und dabei die Demokratie verkommen lassen.

Heribert Prantl

Ein Dimmer ist ein Gerät, mit dem sich die Helligkeit von Glühlampen und Scheinwerfern regeln lässt. Jeder weiß, wie das funktioniert: Wenn man kurz auf den Schalter drückt, geht das Licht an; wenn man länger drückt oder am Schalter dreht, wird das Licht heller oder dunkler. Das ist im Haushalt praktisch und nützlich.

Es ist aber fatal, diese elektrotechnische Erfindung auf die parlamentarische Demokratie zu übertragen. Doch genau das hat die Bundesregierung versucht: Das Gesetz über die Euro-Rettungsmaßnahmen sah vor, dass sie, die Bundesregierung, die Beteiligung des Parlaments bei den Euro-Angelegenheiten fast nach Belieben herunterdimmen kann.

Immer dann, wenn die Regierung "besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit einer Angelegenheit geltend macht", sollte nicht mehr das Plenum des Bundestags mit seinen 620 Abgeordneten, sondern nur noch ein winziges Geheimgremium von neun Abgeordneten entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche gedimmte Demokratie für verfassungswidrig erklärt.

Das höchste Gericht konnte und wollte und durfte nicht akzeptieren, dass es in der Macht der Kanzlerin und ihres Finanzministers liegen soll, das Parlament auf neun Parlamentarier zu schrumpfen. Die Zauberformel, die sich die Bundesregierung dafür ausgedacht hatte, hieß natürlich nicht Abrakadabra, sondern "Eilbedürftigkeit" oder "Vertraulichkeit".

Winzlingsparlament von neun Hanseln

Die Regierung hätte nur eine dieser Kriterien behaupten müssen, um damit das Plenum des Bundestages und den Haushaltsausschuss auszuschalten - und die Zigmilliarden-Ausgaben stattdessen geheim und von nur neun Hanseln genehmigen zu lassen. Das war die Pervertierung dessen, was das Verfassungsgericht in seinem Euro-Krisenurteil vom 7. September 2011 gefordert hatte: Die Rechte des Parlaments in europäischen Angelegenheiten zu stärken. Unter ebendiesem Vorwand der Stärkung war aber ins einschlägige Gesetz eine Schwächung - nämlich der Dimmer - eingebaut worden.

Das Parlament hatte das offenbar in seiner Tragweite nicht erkannt oder nicht erkennen wollen. Das angebliche Parlamentsbeteiligungsgesetz mutierte auf diese Weise zu einem Parlamentsverhinderungsgesetz. Das Gesetz war ein konditional-letaler Eingriff in die DNS der parlamentarischen Demokratie.

Karlsruhe hat diese Mutation rückgängig gemacht, aber nicht ganz. In einem einzigen Fall akzeptiert das Verfassungsgericht den kleingeschrumpften Bundestag als Entscheidungsgremium, also das Winzlingsparlament: Wenn es darum geht, ob schon emittierte Staatsanleihen aufgekauft werden sollen.

Demokratie statt Tempokratie

Da haben sich die Richter von den Argumenten Schäubles beeindrucken und belehren lassen: Er hatte darauf hingewiesen, dass schon "ein Bekanntwerden auch nur der Vorbereitung einer solchen Notmaßnahme" den Erfolg der Notmaßnahme vereiteln würde. In einem solchen Fall sei daher tatsächlich - so urteilen die Richter - "absolute Vertraulichkeit" wichtig; deshalb akzeptierten sie in diesem einen Fall das Miniaturparlament. Ansonsten kann die Bundesregierung noch so sehr "Eilbedürftigkeit" der Angelegenheit behaupten: Es muss zumindest der 41-köpfige Haushaltsausschuss des Bundestags damit befasst werden, noch besser aber das gesamte Plenum.

Demokratie heißt Demokratie, nicht Tempokratie. Das Gericht hat daher zu Recht die angeblichen Sachzwänge nicht akzeptiert, die es angeblich notwendig machen, die klassischen parlamentarischen Regularien auszuschalten. Das Gericht versucht zu verhindern, dass die parlamentarische Demokratie in der Hektik der Euro-Rettung unter die Räder kommt. Das ist richtig und wichtig: Man kann nicht den Euro retten wollen und dabei die Demokratie verkommen lassen.

Das Parlament ist die Bühne der Demokratie. Wer glaubt, er müsse den Euro abseits dieser Bühne retten, backstage sozusagen, abseits der Öffentlichkeit, der rettet den Euro nicht, sondern macht ihn kaputt. Das Urteil aus Karlsruhe war und ist also ein kluger Beitrag zur Rettung des Euro.

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