Karlsruhe:Bundesverfassungsgericht weist NPD-Klagen ab

Die Wahlen der Bundespräsidenten Köhler und Wulff sind korrekt abgelaufen. Der Chef der rechtsextremen NPD hatte in Karlsruhe geklagt, weil deren Kandidat der rechtsextremen Partei sich nicht persönlich vorstellen durfte. Er macht sich aber Hoffnung in einem weiteren Rechtsstreit, der auch heute entschieden wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der rechtsextremen NPD gegen die Gültigkeit der Wahlen der ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff zurückgewiesen. Die jeweiligen Bundesversammlungen hätten bei der Wiederwahl Köhlers im Jahr 2009 und der Wahl Wulffs im Jahr 2010 in verfassungsgemäßer Weise agiert, entschieden die Karlsruher Richter. (AZ: 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10)

Der NPD-Vorsitzende Udo Pastörs wollte die beiden Wahlen wegen angeblich gravierender Verfahrensfehler für ungültig erklären lassen. Er sah seine Rechte als Mitglied beider Bundesversammlungen verletzt, weil es über von ihm gestellte Anträge zur Geschäftsordnung keine Aussprache gegeben habe. Die Mitglieder der Bundesversammlung seien "rechtlose Statisten, die nur zu wählen haben", hatte sein Anwalt Peter Richter angeführt.

Pastörs war beide Male Mitglied der Bundesversammlung und hatte erfolglos eine persönliche Vorstellung der Kandidaten gefordert - die NPD hatte den rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke ins Rennen geschickt. Bundestagspräsident Norbert Lammert verweigerte Pastörs seinen Wunsch als Versammlungsleiter und verwies dazu unter anderem auf Artikel 54 des Grundgesetzes, wonach der Bundespräsident "ohne Aussprache" zu wählen ist. Damit solle verhindert werden, dass die Würde des späteren Bundespräsidenten durch politische Debatten und Angriffe beschädigt wird. Zudem könnten Wahlfehler vor den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gebracht werden.

Wie weit darf der Bundespräsident gehen?

Die Bundesversammlung besteht aus sämtlichen Bundestagsabgeordneten und einer ebenso großen Zahl von weiteren Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder bestimmt werden.

Das Bundesverfassungsgericht wird heute über eine weitere Klage der NPD entscheiden. Die rechtsextreme Partei sieht sich durch Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck gegenüber Schülern in ihren Rechten verletzt. Gauck hatte im August 2013 auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und unter anderem von "Spinnern" gesprochen.

Es wird erwartet, dass das Gericht grundsätzlich aufzeigt, wie weit das Staatsoberhaupt in Reden, Interviews und Gesprächen gehen darf. Das Urteil in dieser Sache wird gegen Mittag erwartet.

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