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Karlheinz Schreiber in Deutschland – Ende einer Flucht
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Am 31. Juli fordert die kanadische Regierung Schreiber daher auf, sich innerhalb von 48 Stunden in Abschiebehaft zu begeben. Eine einstweilige Verfügung zum Aufschub der Auslieferung wird von einem Berufungsgericht abgelehnt.
Nach dieser letzten Niederlage vor Gericht findet sich Schreiber beim Abschiebegefängnis in Toronto ein - nicht einmal 24 Stunden später landet sein Flugzeug am Flughafen in München. Die eigentliche juristische Aufarbeitung kann jetzt erst beginnen.
Foto: Reuters (sueddeutsche.de/AFP/AP/dpa/gal/gba)
15. Januar 2010, 11:55 2010-01-15 11:55:00