Karenzzeiten:Ein neues Berufsgebot

Endlich können Minister nicht einfach in die Wirtschaft.

Von Robert Roßmann

Vermutlich gibt es nicht viele Gesetze, über die so lange diskutiert werden musste, bis sie Wirklichkeit wurden. Mehr als 15 Jahre nach dem Beginn der Debatte über Karenzzeiten werden jetzt Regeln für den Wechsel von Ministern in die Wirtschaft aufgestellt. Weder die rot-grüne noch die schwarz-gelbe Regierung oder Angela Merkels erste große Koalition hatten sich dazu durchringen können. Aber wer bringt sich schon gerne selbst um seine Freiheiten?

Wie überfällig das Gesetz ist, zeigt schon ein Blick auf die jüngsten Seitenwechsler Bahr, Niebel, Rösler, Pofalla und Klaeden. In keinem der Fälle wurde geprüft, ob die neue Tätigkeit ein Geschmäckle hat. In Deutschland werden die absurdesten Details gesetzlich geregelt, für den Seitenwechsel von Ministern aber gab es bisher keine Vorschriften.

Kritiker beklagen, mit dem neuen Gesetz würde ein Berufsverbot über ehemalige Minister verhängt. Das wäre richtig, wenn neue Tätigkeiten generell untersagt würden. Die Karenzzeit ist aber auf maximal 18 Monate befristet. Und selbst innerhalb dieser Zeit ist es nur dann verboten einen neuen Job anzunehmen, wenn dadurch alte und neue Interessen kollidieren könnten. Finanziell darben müssen die Ex-Minister sowieso nicht. Wird eine neue Tätigkeit untersagt, erhält der Betroffene für die Dauer der Karenzzeit Übergangsgeld. Das Gesetz ist also nicht zu scharf, sondern eher zu mild ausgefallen.

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