Karenzzeit:Sauber nur auf dem Papier

Ronald Pofalla

Früher Chef des Kanzleramts, heute im Vorstand der Deutschen Bahn: Ronald Pofalla war einer der Spitzenpolitiker. Sein Wechsel zu einem Unternehmen erregte Aufsehen.

(Foto: AFP)
  • Die Regeln für Kabinettsmitglieder, die in die Wirtschaft wechseln, sind streng - ein Gesetz dafür ist bereits im Juli 2015 in Kraft getreten.
  • Jetzt kommt heraus: Das Gesetz kann ein Jahr später immer noch nicht angewandt werden.
  • Der Grund: Bis heute gibt es die vorgeschriebene Ethik-Kommission zur Klärung möglicher Interessenskonflikte nicht.

Von Robert Roßmann, Berlin

Es gibt kaum ein Thema, das für so viel Empörung sorgt, wie der schnelle Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft. Die Liste der Seitenwechsler ist lang - Ronald Pofalla, Dirk Niebel, Daniel Bahr und Eckart von Klaeden sind nur die bekanntesten Fälle der vergangenen Jahre. Auch Gerhard Schröders Weg vom Kanzleramt in den Aufsichtsrat einer Gazprom-Tochter bleibt unvergessen.

Schuld an der großen Empörung war immer auch, dass es keine Regeln für derartige Wechsel gab; die Politiker konnten nach eigenem Gusto entscheiden. Damit ist es seit dem vergangenen Jahr vorbei. Im Februar 2015 hat das Kabinett ein Gesetz zur Einführung von Karenzzeiten beschlossen, im Juli 2015 ist es in Kraft getreten. Doch jetzt kommt heraus: Die Bundesregierung hat durch Unterlassen dafür gesorgt, dass das Gesetz ein Jahr danach immer noch nicht angewandt werden kann. Bis heute gibt es die vorgeschriebene Ethik-Kommission zur Klärung möglicher Interessenskonflikte nicht. Die Opposition ist entsprechend empört. Um was geht es?

Das Karenzzeiten-Gesetz sieht vor, dass Kanzler, Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre nicht mehr beliebig in die Wirtschaft wechseln dürfen. Sie alle müssen künftig einen möglichen Seitenwechsel anzeigen, sobald ihnen "eine Beschäftigung in Aussicht gestellt wird" oder sie "mit Vorbereitungen für die Aufnahme einer Beschäftigung" beginnen. Nach dieser Anzeige muss eine Ethik-Kommission über den Fall beraten. Falls durch die neue Beschäftigung "öffentliche Interessen beeinträchtigt werden", kann Regierungsmitgliedern eine Zwangspause zwischen ihrem Abschied aus der Politik und dem Arbeitsbeginn in der Wirtschaft auferlegt werden. Diese soll in der Regel ein Jahr betragen.

Innenminister de Maizière: Empfehlung "muss zwingend vorliegen"

Die eigentliche Entscheidung darüber, ob eine Karenzzeit notwendig ist, trifft zwar nicht die Ethik-Kommission, sondern die Regierung - sie ist an den Vorschlag der Kommission nicht gebunden. Die Empfehlung der Kommission muss aber zusammen mit der Entscheidung der Bundesregierung veröffentlicht werden. In der Praxis wird es sich deshalb keine Regierung erlauben können, vom Kommissionsvorschlag abzuweichen - der öffentliche Protest wäre ansonsten gewaltig. Wie wichtig die Kommission ist, zeigt auch eine Einlassung von Thomas de Maizière (CDU) - aus seinem Haus stammt der Gesetzentwurf. Der Innenminister hat im Bundestag das "überragende Gewicht" der Kommission betont und erklärt, dass deren Empfehlung "zwingend vorliegen muss".

Das Problem ist nur: Diese Kommission gibt es bis heute nicht. Schuld daran ist genau die Bundesregierung, deren Mitglieder von der Ethik-Kommission begutachtet werden sollen. Denn das Gesetz sieht vor, dass die Experten auf Vorschlag der Regierung vom Bundespräsidenten berufen werden. Doch die Regierung hat bisher noch keine Vorschläge gemacht, geschweige denn diese dem Bundespräsidenten übermittelt. Das hat der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Helge Braun, jetzt eingestanden.

In seiner Antwort auf eine Frage der Grünen schreibt Braun zur Begründung: "Die Bundesregierung möchte bei ihren Vorschlägen sicherstellen, dass . . . das Gremium nach seiner Zusammensetzung die größtmögliche Gewähr von Sachverstand, Sensibilität und Ausgewogenheit bietet." Die "diesbezüglich geführten Gespräche" hätten sich "bedauerlicherweise länger hingezogen, als dies zunächst absehbar war". Sie stünden aber "nach derzeitigem Stand kurz vor dem Abschluss".

Die Opposition findet das unerhört

Genau das hat Braun jedoch schon vor fünf Monaten behauptet. Damals schrieb der Staatsminister, der "Entscheidungsprozess der Bundesregierung zur Etablierung des Gremiums" stehe "kurz vor dem Abschluss". Es sei "deshalb davon auszugehen, dass das Gremium nunmehr zeitnah etabliert werden kann". Das war am 17. Februar, doch passiert ist seitdem nichts.

Die Opposition findet das unerhört. Die Antwort aus dem Bundeskanzleramt sei "entlarvend", sagt Britta Haßelmann, die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion. Offensichtlich nehme "die Regierung weder die Sache, noch das Informationsrecht des Parlaments ernst". Dass mehr als ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes immer noch nicht das Gremium besetzt sei, dessen Entscheidung zwingend vorliegen müsse, sei "ein Armutszeugnis dieser Regierung und der großen Koalition".

Die Union sieht das Vorgehen der Regierung naturgemäß nicht so kritisch wie die Opposition. Das liegt auch daran, dass CDU und CSU gerne auf ein Karenzzeiten-Gesetz verzichtet hätten. "Aber wenn man ein Gesetz gemacht hat, muss man es natürlich auch umsetzen", heißt es auch in der Spitze der Unionsfraktion.

Kanzleramt widerspricht Opposition

Die Opposition glaubt, dass ein Streit in der Regierung über die Besetzung der Kommission Schuld an der Verzögerung sein könnte. Schließlich werde die Auswahl der Experten maßgeblich darüber entscheiden, wie scharf die Empfehlungen der Kommission ausfallen. Im Kanzleramt wird das aber bestritten. Dort heißt es, Minister Peter Altmaier (CDU) habe "bereits ein paar Namen im Kopf". Es werde schon mit Kandidaten gesprochen. Einen Termin für die Entscheidung des Kabinetts über die Experten gibt es aber immer noch nicht.

Das Kanzleramt hat allerdings Glück. Denn im vergangenen Jahr hat kein Regierungsmitglied einen Wechsel in die Wirtschaft angezeigt. Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) hatte bereits kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes mitgeteilt, dass er Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) werden will. Außerdem legte Kampeter freiwillig ein Karenzjahr vor Antritt seines neuen Jobs ein.

Jörg Asmussen (SPD) wechselte zwar nach Inkrafttreten des Gesetzes in die Wirtschaft. Er war im Arbeitsministerium aber nicht parlamentarischer, sondern beamteter Staatssekretär - und fällt deshalb nicht unter das Karenzzeiten-Gesetz. Doch mit dem Glück der nachlässigen Regierung könnte es bald vorbei sein. Vor zwei Wochen hat Innenstaatssekretär Ole Schröder (CDU) mitgeteilt, dass er aus der Politik aussteigen wird. Sobald er einen Wechsel in die Wirtschaft anzeigt, würde offenbar, was die Regierung angerichtet hat.

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