Videoüberwachung von Wohnungen, mehr Kontrolle über Internet-Cafés und W-Lan-Netzwerke: Die Polizei will mehr Instrumente in die Hand bekommen, um mutmaßliche Terroristen auszuspähen. Hintergrund der Forderungen: die Erfahrungen bei der Überwachung der Terrorverdächtigen im Sauerland.
Die Spitzen von Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern haben nach einem Bericht des Spiegels zur Terrorabwehr eine Videoüberwachung von Wohnungen gefordert.
Nach dem "großen Lauschangriff" nun der "große Spähangriff"? Die Polizei fordert mehr Instrumente zur Überwachung von mutmaßlichen Terroristen. (© Foto: ddp)
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Der "große Lauschangriff" solle durch einen "großen Spähangriff" gesetzlich ergänzt werden, berichtet das Nachrichtenmagazin.
Es beruft sich auf einen vertraulichen BKA-Bericht an die Innenminister von Bund und Ländern.
Hintergrund ist dem Bericht zufolge die Festnahme mehrerer Terrorverdächtiger im Sauerland im September. In dem Fall hätten Fahnder zwar das Haus der Tatverdächtigen abgehört.
Allerdings sei das Geschehen zeitweise unklar gewesen, da die Unterhaltungen nur schwer verständlich gewesen sei.
Die Ermittler plädierten zudem für eine Grundgesetzänderung, um eine "verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie" von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.
Die Fahnder sprechen sich in dem BKA-Bericht laut Spiegel außerdem dafür aus, die Überwachung in Internetcafés auszuweiten. Es gebe "einen wesentlich höheren Bedarf an Überwachungstechnik für breitbandige Call-Shops".
Weil die Verdächtigen um G. mehrfach per W-Lan über ungeschützte Anschlüsse von Privatpersonen mit Funktionären der "Islamischen Dschihad Union" in Pakistan kommuniziert hätten, hätten die Polizeichefs zudem die bundesweite Beschaffung sogenannter W-Lan-Catcher angeregt.
Die Geräte, die bislang nur beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt würden, simulierten einen Zugangspunkt fürs Internet - und ermöglichten so die Überwachung des Datenverkehrs.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(dpa/gba)
Erneuerbare Energien
Was heisst denn hier Spaehangriff...Dies ist nichts anderes als ein Angriff auf unsere Grundrechte, wogegen wir uns gemaess Paragraph 20 Absatz 4 wehren koennen, wenn ichs richtig betrachte, sogar wehren muessen.
Warum das Geschrei?
Es gibt doch schon "Erfolge" der beginnenden Totalüberwachung ;o).
Immerhin konnte in BaWü ein Fall von grobem Vandalismus an einer Bank durch deren Videoüberwachung "aufgeklärt" werden - nicht, dass die Verwendung der Aufzeichnungen rechtmässig erfolgt wäre, aber immerhin ist doch damit ein Weg aufgezeigt worden, in wie weit man die "rechtlichen Fesseln" lösen muss, um aktiv gegen diesen Mikroterrorismus vorzugehen.
MfG
BaBlue
Angesichts der ungeheuerlichen terroristischen Bedrohung welche von Tätern wie den "Fässerschleppern aus dem Sauerland" ausgeht, sollte man sich nicht mit Halbheiten abgeben. Sämtliche Schutzrechte der Privatsphäre müssen selbstverständlich abgschafft werden...äh ausser dem Bankgeheimnis natürlich...
Unerlässlich ist auch die Einführung des Straftatbestandes "Gedankenverbrechen" in das StGB. Der Tatbestand dieses Paragraphen sollte für Ermittlungbehöhrden frei interpretierbar sein.
Nur mit drastischen Maßnahmen kann die Zivilisation vor Terrorismus geschützt werden!
Die Grundrechte des Einzelnen werden weiter eingeschränkt für eine Illusion von mehr Sicherheit, dabei zeigt doch schon die Wortwahl, gegen wen wir uns verteidigen müssen: "Lauschangriff"!, "Spähangriff"! - diese Angriffe richten sich gegen uns alle .
Polizei fordert "großen Spähangriff". Und die EssZett geht voran. Innerhalb der öffnungszeiten natürlich.
Paging