Kampf gegen Missbrauch:"Das war alles nur ein erster Schritt"

Opfer sexuellen Missbrauchs sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung haben, fordert die scheidende Bundesbeauftragte Christine Bergmann. Das Fazit ihrer Amtszeit: Viele Menschen fühlen sich endlich ermutigt, ihr Schweigen zu brechen - doch es gibt weiterhin große Probleme.

Susanne Höll

Nach eineinhalb Jahren gibt Christine Bergmann, 72, ihr Amt als Regierungsbeauftragte zum Kampf gegen Missbrauch auf. Mit der Berufung der früheren SPD-Bundesfamilienministerin hatte die Bundesregierung auf den damals bekannt gewordenen massenhaften sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen reagiert.

Christine Bergmann

Die Bundesbeauftragte Christine Bergmann gibt nach eineinhalb Jahren ihr Amt ab.

(Foto: dpa)

SZ: Frau Bergmann, mit welchem Fazit scheiden Sie aus ihrem Amt?

Bergmann: Es ist vieles gelungen in dieser Zeit. Sexueller Missbrauch ist ein öffentliches Thema geworden, man erkennt endlich das Schicksal der Betroffenen an. Die Menschen fühlen sich ermutigt, ihr Schweigen zu brechen, über ihr Leid zu reden. Das alles ist ein Stück Befreiung. Und man respektiert die Betroffenen als Expertinnen und Experten bei der Aufklärung der Öffentlichkeit. Aber das war alles nur ein erster Schritt. Die Arbeit muss jetzt weitergehen. Missbrauch ist keineswegs ein Thema der Vergangenheit.

SZ: Sie haben einen langen Katalog mit Wünschen und Empfehlungen vorgelegt, über den erst der runde Tisch gegen Missbrauch und dann die Politik entscheiden muss. Welche Forderungen halten Sie persönlich für unverzichtbar?

Bergmann: Mir liegt vor allem eines am Herzen: Das Thema Missbrauch darf nicht in Vergessenheit geraten. Es ist doch oft so, dass gerade schwierige Fragen zeitweise Konjunktur haben, dann erlahmt das Interesse und die Leute sagen, darüber wollten sie nun nichts mehr hören.

SZ: Ihre Behörde hat maßgeblich dafür gesorgt, dass der Missbrauch ein gesellschaftliches Thema blieb. Was passiert nun mit dem Amt?

Bergmann: Es wird auch in Zukunft die staatliche bundesweite Anlaufstelle geben, an die sich Betroffene weiterhin wenden und Rat erhalten. Ich habe außerdem das Versprechen aus der Bundesregierung, dass es nach meiner Amtszeit nahtlos eine unabhängige Nachfolgestelle geben wird. Wer die Leitung übernimmt, entscheidet das Bundesfamilienministerium. Die Unabhängigkeit dieser Stelle ist ungemein wichtig. Nicht nur für Betroffene, die Hilfe suchen. Diese Stelle wird in den nächsten Jahren auch kontrollieren müssen, ob und wie Empfehlungen des runden Tisches im Kampf gegen Missbrauch in die Tat umgesetzt werden.

SZ: Wichtige Finanzfragen sind noch offen. Sie schlagen als Hilfe für verjährte Fälle vor, dass Bund und Länder sowie kirchliche und weltliche Einrichtungen Kosten etwa für Therapien übernehmen. Der runde Tisch schlägt eine Höchstgrenze von 10.000 Euro vor. Wer garantiert, dass das tatsächlich passiert?

Bergmann: Die Institutionen am runden Tisch haben sich damit einverstanden erklärt. Ich setze fest darauf, dass sie es auch tun werden.

SZ: Und wer bezahlt die Therapien derer, die in der Familie Opfer wurden?

Bergmann: Der Bund hat bereits erklärt, dass er dafür die Verantwortung übernimmt.

SZ: Es ist Ihrem Einsatz zu verdanken, wenn Opfer familiären Missbrauchs Anspruch auf zusätzliche staatlich finanzierte Therapiehilfe bekommen. Warum war ihnen dieser Punkt so wichtig?

Bergmann: Es war mein Auftrag, einen Katalog von Hilfen für alle Betroffen zu erarbeiten. Soll ich denen, die in der Familie Leid erfuhren sagen, schade, für Euch fühlt sich niemand verantwortlich. Das wäre untragbar.

SZ: Neben Therapien fehlt immer noch ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen für die Opfer sexuellen Missbrauchs.

Bergmann: Das ist ein immens wichtiges Thema. Da gibt es große Lücken, es fehlen etwa Anlaufstellen für erwachsene Männer, für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund. Auch auf dem Land fehlen Angebote. Und alle Organisationen müssen jedes Jahr neu um Geld betteln, sie brauchen aber dringend eine gesicherte Finanzierung.

SZ: Aber bislang ist niemand bereit, die Kosten für eine bessere Ausstattung der Beratungsstellen zu übernehmen.

Bergmann: Stimmt. Es fehlen noch konkrete Aussagen zur Finanzierung. Hier müssen sich alle beteiligen - Bund, Länder und Kommunen. Wir brauchen einen Rechtsanspruch Betroffener auf Beratung, so wie im Bundeskinderschutzgesetz vorgeschlagen oder bei der Schwangeren-Konfliktberatung. Nur dann kann es eine verbindliche und solide Finanzierung geben.

SZ: Sie hatten ursprünglich über einen gemeinsamen Fonds der Institutionen und des Staates nachgedacht, aus dem Therapien und Schmerzensgeld für alle Opfer bezahlt werden sollten. Das scheiterte am Widerstand von Kirchen und anderen Organisationen, aber auch der Politik. Sind Sie darüber traurig?

Bergmann: Mir ist es wichtig, dass wir eine einigermaßen vernünftige und praktikable Lösung erreichen, auch wenn nicht alle Betroffenen begeistert sind. Die haben wir bei dem Hilfsmodell für Therapien erreicht. Beim Thema Entschädigungen setzte sich der Grundsatz durch, dass jede beteiligte Institution für die Missbrauchsfälle aufkommen soll, für die sie eine jeweils eigene Verantwortung trägt.

SZ: Mehr konnten Sie nicht durchsetzen? Etwa Schmerzensgeld für Opfer familiärer Gewalt?

Bergmann: Nach meinen Kenntnissen haben sich Mitglieder des runden Tisches das nicht zu eigen gemacht.

SZ: Wie offen waren die kirchlichen und weltlichen Organisationen für ihre Forderungen nach Hilfen für die Missbrauchsopfer?

Bergmann: Die Einsicht mancher Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen ist im Lauf der Zeit gewachsen.

SZ: Bei vielen Missbrauchten gibt es Enttäuschung über Ihre Vorschläge. Können Sie diese Menschen verstehen?

Bergmann: Wenn man erfahren hat, was Missbrauch im Leben eines Menschen bedeutet, ist klar: Dass kann man mit keiner Hilfe, keiner Summe gutmachen. Deswegen ist es jetzt wichtig, die Folgeschäden zu mildern. Und, ganz wichtig: Man darf das Thema Missbrauch nicht vergessen.

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