Der Fall Kalinka ist mutmaßlich ungelöst, weil die bayerische Justiz versagt hat. Der wegen Herzschwäche des Angeklagten unterbrochene Prozess ist bloß eine Schau.
Den Wert der funktionierenden Strafjustiz erkennt man, wenn sie nicht funktioniert: Wenn sie einem Verdacht nicht nachgeht, wenn sie Vorwürfe nicht klärt, wenn sie es also versäumt, Rechtsfrieden zu schaffen. Dann kommt es eben vor, dass ein verzweifelter französischer Rentner seinen deutschen Widersacher von bezahlten Schlägern nach Frankreich schleifen lässt, in der Hoffnung, es möge nun endlich Recht geschehen.
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Am Anfang der Tragödie um den bis heute mysteriösen Tod der jungen Französin Kalinka Bamberski steht das Versagen deutscher Ermittler: Nicht eine Spur hat die Polizei am Tatort gesichert; die Rechtsmedizin hat die Leiche tagelang verwesen lassen bis zur Obduktion und dann nicht einmal die relevanten Proben aufbewahrt.
Ein junges Mädchen stirbt - vor 30 Jahren hat die Staatsanwaltschaft das einfach hingenommen. Missbrauch? Gar Mord? Ach was, eher wohl ein Sonnenstich. So ging man einst um mit Missbrauch - es deckt sich mit dem, was man in jüngster Zeit darüber gelernt hat. Der Fall Kalinka ist mutmaßlich ungelöst, weil die bayerische Justiz versagt hat.
Ein Gericht in Paris versucht nun, das forensische Nichts mit spätem Aktionismus zu füllen. Anders als im Fernsehkrimi Cold Case, wo neue Zeugen oder Techniken alte Rätsel erhellen, sind leider im Fall Kalinka weder Beobachter aus der Todesnacht noch frische Spuren aufgetaucht. Neu ist nur, dass der mutmaßliche Täter vor Gericht geprügelt wurde.
Es wird nach Aktenlage keine Gewissheiten mehr geben, es wird nicht gelingen, den Sex-Täter Doktor Krombach zweifelsfrei eines Mordes oder auch nur fahrlässiger Tötung zu überführen. Der wegen Herzschwäche unterbrochene Prozess ist deswegen bloß eine Schau.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 08.04.2011/jab)
Russland unter Putin
Bitte gegen Sie niemals Margrit Lichtinghagen an, wenn Sie ein Positives Beispiel der
deutschen Justiz schildern wollen. Diese Frau hat mit zahlreichen Anwälten Vorteile für sich selbst, die betreffenden Anwälte und Millionenbeträge zu Gunsten reicher Konzerne angehäuft. Mit dem tatsächlichen Sachverhalt nicht vereinbar. So die Vorwürfe im letzten Verfahren gegen Lichtinghagen vor der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das jedoch leider im Herbst 2010 mangels Beweis eingestellt wurden. Die Ohnmacht der Justiz, hier "Eine von uns" zur Rechenschaft zu ziehen, ist beispiellos.
Da macht man Sie lieber zu einer Richterin, der Schaden ist begrenzt.
"... hier ist klar, dass der Grundsatz, der gottlob gilt, schlicht nicht angewandt wurde. Ich würde unseren Gerichten nicht trauen. ..."
Aber ja, genau davon spreche ich doch: Richtern { = Individuen} ist grundsätzlich zu misstrauen, wenn sie sich aufschwingen, "Recht" zu sprechen.
Insbesondere wenn sich's um rein durch Indizien scheinbar wohlbegründete Verurteilungen handelt.
Weshalb ich mich auch in schwierigen Fällen wie dem der Kalinka bewusst gegen eine indiziengestütze Rache ausspreche.
Stellen sie sich vor, der Grundsatz der vermuteten Unschuld würde zu Gunsten einer geifernden Meute Empörter fallen gelassen, weil die Tat so grausam und die Motive so nieder erscheinen.
Flugs fänden wir uns in einer racheorientierten Vergeltungsjustiz allerübelster Sorte wieder, instrumentalisierbar für Kesseltreiben gegen angebliche Schädlinge des gesunden Volksempfindens aller Art durch jede noch so peinliche Instanz von eugenischen Amokläufen über Abtreibungsgegner und Homophobe bis runter zur kaputtesten Katholenbrut à la Kloster Ettal.
Selbstverständlich sind alle Fehler im hier besprochenen Fall so unverzeihlich wie bitter, aber das ist kein Grund die vergleichsweise wohlgeordnete Jurisprudenz der BRD pauschal anzugreifen oder gar zu verunglimpfen.
Ich denke, dass vieles von dem, was bisher bekannt ist dafür spricht, dass ein angesehener Arzt mit guten Kontakten aktiv "durch gewunken" worden ist.
Er war meiner Ansicht nach mit den verantwortlichen Beteiligten- von Rechtsmedizin bis zu Ermittlern, Staatsanwaltschaft und Gericht- indirekt oder direkt persönlich bekannt.
Im Kontext
- der damaligen Zeit
- dass Kindesmissbrauchnoch nicht so präsent im Bewußtsein der Gesellschaft war
- des kleinen lokalen Umfeldes
- seines sozialen Status und seiner Kontakte
ist der Doktor mMn nach a priori für unschuldig befunden worden.
Mehr noch, seine Aussage ist nie angezweifelt worden.
Von Rechtsmedizin, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts (evtl. auch noch der Politik) ist alles dafür getan worden, dass man dem "angesehenen" Bürger keine Steine in den Weg legt, nach dem Motto :
"Der Tod des Mädchens war eine tragischer Zufall.
Der Doktor kann nichts dafür, er ist ein angesehener Mann.
Machen wir ihm keine Probleme, ist auch nicht gut für den Ort".
Die größte Schuld ist für mich bei der Rechtsmedizin.
Der untersuchende Arzt hätte als allererstes sofort feststellen müssen, dass die Aussage des Doktors wissenschaftlich nicht stimmen kann und entsprechende Hinweise an die Ermittler weitergeben müssen.
Allen anderen Verantwortlichen könnte man Versagen durch Schlampigkeit, Voreingenommenheit oder Opportunismus unterstellen.
Bei den Obduzenten nicht, da sie mit einfachsten Mitteln die Aussage des Doktors hätten falsifizieren können und verpflichtet durch ihren Berufsethos auch müssen.
Es scheint mir unmöglich, dass die Rechtsmedizin, sofern sie überhaupt eine echte Untersuchung durchgeführt hat, nicht bemerkt haben will, dass die
Aussage des Doktors hinsichtlich Todesursache nicht stimmen kann.
Von anderen Faktoren, die untersucht hätten werden müssen wie Einstiche und etwaige Spuren im Unterleib mal ganz zu schweigen.
Obduzenten haben als absolute Direktive unabhängig zu klären, was die Todesursache ist, bzw. ob ein natürlicher Tod vorliegt.
Sie haben damit sowohl die Pflicht als auch die Macht, die Ermittlungen in eine Richtung zu lenken.
Und dieser Verantwortung sind der Arzt/die Ärzte, die die Obduktion von Kalinka durchgeführt haben zum Nachteil des Opfers, ihrer Angehörigen, und zum Nachteil aller weiteren Opfer nicht nachgekommen.
Dies wiederum haben sie mit den anderen Verantwortlichen gemeinsam.
Es ist an der Zeit, dass
Insgesamt jedoch ist unser Justizsystem so aufgebaut, dass es einen Rechtsstaat nur verhöhnt. Und bei weitem nicht nur im Strafrecht sondern auch und gerade im Zivilrecht.
Man denke nur an die Narrenfreiheit von Insolvenzverwaltern, willkürliche Urteile, die lediglich Faulheit zur Grundlage haben oder die Staatskasse im Vordergrund sehen, die Gerichts- und Anwaltskosten bzw. Prozesskostenhilfe uvm.
Mit letzterem meine ich, dass es keine Chancengleichheit gibt. Wer nichts hat, bekommt Prozesskostenhilfe, wer Normalverdiener ist, muss selbst jegliches Kostenrisiko tragen und wer viel hat, kann sich jeden Anwalt und jeden Gutachter leisten. Somit sind die normalen Einkommensbezieher von vornherein benachteiligt und das lassen sich die Gerichte auch im Verlauf von Verhandlungen gerne raus hängen. (Selbst oft genug erlebt.) Da heißt es dann auch bei einfachen Sachverhalten z. B.: "Das kann nur ein Gutachter klären. Sie wissen schon, wieviel ein Gutachter kostet. Wollen Sie wirklich dieses Risiko eingehen?"
Wieso sollten Richter und Staatsanwälte den Arzt decken, wenn nicht eine Verstrickung vorliegen sollte, sei es durch Korruption, sonstige finanzielle Verflechtungen, Tatbeteiligung und wer weiß was sonst noch alles. Abgründe!
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