Die Zeit der radikalislamischen Taliban ist vorbei. Doch der Entwurf der Verfassung, über den die afghanische Ratsversammlung entscheiden muss, basiert nach Angaben der Verfassungskommission "auf islamischen Prinzipien und erkennt an, dass kein Recht der heiligen Religion des Islam widersprechen kann". Ob auch die Scharia - das islamische Recht - gelten soll, ist noch unklar.

Die afghanische Regierung hat am Montag den Entwurf für eine neue Verfassung vorgestellt, die nach den Jahrzehnten des Krieges und der Herrschaft der Taliban die politischen Grundlagen für die Rückkehr des Landes zur Normalität legen soll.

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Der Vorsitzende der Verfassungskommission, Namatulluh Scharani, übergab den Entwurf während einer Feier im Präsidentenpalast in Kabul Präsident Hamid Karsai, Exkönig Mohammed Saher Schah und dem UN-Gesandten für Afghanistan, Lakhdar Brahimi.

"Ich hoffe, dass das für die Menschen annehmbar ist und das Volk zu Frieden, Sicherheit und Demokratie führt", sagte Schah.

Die Fertigstellung des Entwurfs war in den vergangenen Wochen mehrmals verschoben worden, weil es Schwierigkeiten bei der Festlegung der künftigen Rolle des Exkönigs, der Machtverteilung in der Regierung und der Stellung des Islams in der Verfassung gab.

Der Entwurf soll im kommenden Monat von den rund 500 Delegierten der großen Ratsversammlung, der Loja Dschirga, beraten werden. Allgemeine Wahlen sollen dann im Juni kommenden Jahres stattfinden.

Den Verfassungsentwurf hat eine vor einem Jahr eingesetzte 36 Mitglieder zählende Verfassungskommission erarbeitet. Die Verfassung hat zwölf Kapitel und insgesamt 160 Artikel. Der offizielle Staatsname soll künftig Islamische Republik Afghanistan lauten.

Wie die Kommission in einer Erklärung mitteilte, basiert der Verfassungsentwurf "auf islamischen Prinzipien und erkennt an, dass kein Recht der heiligen Religion des Islam widersprechen kann".

Ob das bedeutet, dass die Verfassung die Scharia, das islamische Recht, beinhaltet, wurde nicht mitgeteilt. In dem Entwurf wird jedoch ausdrücklich die Freiheit der Religionen erwähnt.

Das von den fundamentalistischen Taliban praktizierte islamische Recht, das Männer zum Tragen von Bärten zwang und Frauen den Besuch von Schulen verbot, wird aber vermutlich nicht wieder eingeführt werden.

Parteien sollen zugelassen werden, so lange sie nicht im Widerspruch zum Islam stehen, keine militärischen Ziele verfolgen und keine Unterstützung aus dem Ausland unterhalten.

(sueddeutsche.de/AP/AFP)

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