Justizreform:Maas will Strafverfahren beschleunigen

Justizminister Heiko Maas will Strafverfahren effektiver machen. (Foto: Getty Images)
  • Justizminister Maas will Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen - und dadurch die Justiz entlasten.
  • Die Rechte Beschuldigter sollen durch besser Dokumentation von Aussagen gestärkt werden - allerdings nur in bestimmten Fällen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Im Frühsommer hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seine Pläne zur Reform des Strafverfahrens vorgestellt. An diesem Mittwoch soll nun der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Damit wolle man "das Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen", sagte Maas der Süddeutschen Zeitung. Es gehe um "Effektivität und Praxistauglichkeit", allerdings nicht um jeden Preis. Durch neue Vorschriften insbesondere zur Dokumentation von Aussagen sieht der Minister die Rechte der Beschuldigten gestärkt.

Tatsächlich erweitert der Entwurf die Möglichkeiten zur audiovisuellen Aufzeichnung von Vernehmungen im Zuge des Ermittlungsverfahrens. Aussagen in Bild und Ton festzuhalten, war unter anderem deshalb gefordert worden, weil das bloße Protokoll - das nicht einmal den Wortlaut wiedergibt - als Fehlerquelle gilt.

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In seiner aktuellen Version bleibt der Entwurf, der der SZ vorliegt, allerdings deutlich hinter den anfänglichen Plänen zurück. Nur bei "vorsätzlichen Tötungsdelikten sowie besonders schutzwürdigen Personen" ist die Aufzeichnung vorgesehen; ursprünglich wollte das Ministerium dies auch bei "schwerwiegenden Tatvorwürfen oder einer besonders schwierigen Sachlage" zur Regel machen.

Marginale Erleichterungen für belastete Strafjustiz

Zur Vereinfachung der Prozesse sollen unter anderem Vorschriften beitragen, die den Richtern einen effizienteren Umgang mit Befangenheits- und Beweisanträgen ermöglichen. Daraus dürften sich freilich allenfalls marginale Erleichterungen für die belastete Strafjustiz ergeben.

Jens Gnisa, Vorsitzender des Richterbundes, hatte vor Kurzem darauf hingewiesen, dass Strafverfahren immer länger dauerten; die Zahl der Prozesse, die sich an einem Verhandlungstag erledigen ließen, habe sich in zehn Jahren halbiert. Im Frühjahr hatten die Präsidenten der Oberlandesgerichte eine stärkere Konzentration von Wirtschaftsprozessen gefordert - sowie eine Unterstützung der Richter durch einen Fachkräftepool.

© SZ vom 14.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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